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BGH, 18.01.2007 - III ZR 306/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
- Judicialis
ZPO § 321a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 26.08.2004 - 2 O 201/04
- OLG Frankfurt, 22.11.2005 - 14 U 221/04
- BGH, 18.01.2007 - III ZR 306/05
Wird zitiert von ...
- OLG München, 15.07.2009 - 1 U 2647/09
Amtshaftung: Wirksamkeit der Zustimmung zu einer formlosen Einziehung …
Insbesondere die Entscheidung des OLG Frankfurt - die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde vom BGH zurückgewiesen, vgl. Beschluss vom 18.01.2007, Az. III ZR 306/05 - belegt, dass auch ein Dritter, der nicht angeklagt und verurteilt wurde, wirksam einer formlosen Einziehung bzw. Verwertung von Gegenständen mit erheblichem Wert zustimmen kann und die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage einer solchen Erklärung entschädigungslos über sichergestellte Gegenstände verfügen darf.