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   BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80   

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https://dejure.org/1981,1019
BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80 (https://dejure.org/1981,1019)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1981 - III ZR 48/80 (https://dejure.org/1981,1019)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1981 - III ZR 48/80 (https://dejure.org/1981,1019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans - Voraussetzung der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung sowie des Orts und der Zeit der Auslegung des Bebauungsplans durch die Gemeinde - Voraussetzung der hinreichend deutlichen Bezeichnung des genehmigten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 58
    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2060
  • MDR 1981, 825
  • WM 1981, 720
  • BauR 1981, 348
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80
    Für die Betroffenen muß erkennbar sein, auf welches Gebiet sich der Bebauungsplan bezieht, mögen auch letzte Zweifel erst bei der Einsichtnahme in den Plan beseitigt werden (vgl. BVerwGE 55, 369, 376/377 = DVBl. 1978, 815, 817; OVG Lüneburg BRS 29 Nr. 16; Schlichter/Stich/Tittel BBauG 3. Aufl. § 12 Rdn. 3; Schrödter BBauG 4. Aufl. § 12 Rdn. 3; Geizer, Bauplanungsrecht 3. Aufl. Rdz. 360).
  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 137/74

    Inzidentprüfung von Bebauungsplänen durch Baulandgerichte bezüglich der

    Auszug aus BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80
    Für diese Prüfung weist der Senat auf folgendes hin: Wenn der Eigentümer einerseits auch keinen Anspruch darauf hat, Neugrundstücke an der Stelle zugeteilt zu erhalten, an der die alten Grundstücke lagen (Schlichter/Stich/Tittel a.a.O. § 59 Rdn. 5), so ist doch die Umlegungsstelle verpflichtet, ihr Ermessen grundsätzlich dahin auszuüben, (nach Möglichkeit) ein Grundstück in gleicher oder gleichwertiger Lage zuzuteilen (zur fehlerhaften Ermessensausübung vgl. Senatsurteil BGHZ 66, 322, 333).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.10.1975 - I A 64/74

    Bauleitplanung: Fehlerhafte Bezeichnung, Entstehen von Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80
    Für die Betroffenen muß erkennbar sein, auf welches Gebiet sich der Bebauungsplan bezieht, mögen auch letzte Zweifel erst bei der Einsichtnahme in den Plan beseitigt werden (vgl. BVerwGE 55, 369, 376/377 = DVBl. 1978, 815, 817; OVG Lüneburg BRS 29 Nr. 16; Schlichter/Stich/Tittel BBauG 3. Aufl. § 12 Rdn. 3; Schrödter BBauG 4. Aufl. § 12 Rdn. 3; Geizer, Bauplanungsrecht 3. Aufl. Rdz. 360).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Ein Plangebiet ist in der nach § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 erforderlichen Weise deshalb nur dann hinreichend bestimmt worden, wenn der gewählte Inhalt der Bekanntmachung diese spezifische "Anstoßfunktion" auslösen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]; ähnlich BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060; Urteil vom 7. Januar 1982 - III ZR 130/80 - NVwZ 1982, 331).

    Für diesen Fall reduziert sich die Fragestellung darauf, ob die Fläche, auf welche sich die geographische Bezeichnung bezieht, hinreichend identisch mit dem vom Planungsvorhaben erfaßten Plangebiet ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1981 - a.a.O. - zur Gewannangabe).

    Der interessierte Bürger wird sich im allgemeinen bewußt sein, daß der genauere Umfang des von der Bauleitplanung erfaßten Gebietes ohnehin nur durch Einsicht in die ausgelegten Planungsunterlagen feststellbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1978 - a.a.O. S. 375; BGH, Urteil vom 5. März 1981 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Selbst wenn Zweifel bestehen sollten, ob die Burgstraße eine für das Plangebiet markante Straße ist, würde dies die Wirksamkeit der Bekanntmachung der Genehmigung nicht berühren; denn bereits die Auslegung des Planentwurfs nach § 2 Abs. 6 BBauG 1960 ist unter eben dieser Bezeichnung zusammen mit einer genauen Umschreibung der Grenzen des Plangebiets bekanntgemacht worden, so daß die Allgemeinheit bereits über die Lage des Plangebiets unterrichtet war (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - BRS 38 Nr. 27 = BauR 1981, 348 = NJW 1981, 2060).
  • BGH, 10.03.2005 - III ZR 224/04

    Beteiligung der Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen eines

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß Mängel eines Umlegungsplans, die sich nur auf einen Bereich desselben beziehen, zu einer auf diesen Teil beschränkten Aufhebung des Umlegungsplans führen können (Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060, 2061).
  • BGH, 30.06.1988 - III ZR 22/86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufhebung eines

    Dieser Anspruch gewährt jedoch den Eigentümern kein Recht, Grundstücke an derselben Stelle wie die eingeworfenen zu erhalten (BGHZ 66, 322, 332; BGH Urt. v. 5. März 1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060, 2061).

    Gleiche Lage kann vorliegen, wenn sich die Flächen des alten und des neuen Grundstücks teilweise überdecken oder doch verhältnismäßig nahe beieinander liegen (BGH Urt. v. 5. März 1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060, 2061; Dieterich, Baulandumlegung Recht und Praxis Rn. 229).

    Auf das Senatsurteil vom 5. März 1981 (III ZR 48/80 aaO) können sich die Revisionsführer zur Begründung eines Ermessensfehlers bei der Zuteilung der Grundstücke nicht berufen.

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 130/80

    Rechtsstellung des Grundstücks eines Eigentümers in einem Umlegungsgebiet

    Für den Betroffenen muß erkennbar sein, auf welches Gebiet sich der Bebauungsplan bezieht, mögen auch letzte Zweifel erst bei der Einsichtnahme in den Plan beseitigt werden (Senatsurteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 = NJW 1981, 2060 = BauR 1981, 348 m.w.Nachw.).

    Im Hinblick darauf, daß die Allgemeinheit zumindest im Planentwurfsverfahren über die Grenzen des Plangebiets unterrichtet worden ist und dadurch Gelegenheit hatte, den Plan in seiner über das Gewann "Hirtengarten" hinausreichenden Ausdehnung zu erkennen, genügte hier die Verwendung dieser Gemarkungsbezeichnung den formellen Anforderungen des § 12 BBauG (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1981 aaO; s. ferner VGH Bad.-Württ., VBlBW 1980, 24, 27).

  • BGH, 17.12.1981 - III ZR 88/80

    Anforderungen an dern Inhalt eines Planaufstellungsbeschlusses;

    Es ist nicht erforderlich, daß der Planbereich mit dem endgültigen Plangebiet identisch ist (zu den Erfordernissen, die an eine Bezeichnung des endgültigen Plangebietes zu stellen sind, s. Senatsurteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 = WM 1981, 720).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 8 C 10349/20

    Normenkontrollverfahren gegen Landschaftsschutzgebiet in Mainz-Ebersheim

    Dem interessierten Bürger wird bewusst sein, dass sich der genaue Umfang des Schutzgebiets ohnehin nur durch Einsicht in die ausgelegten Unterlagen ermitteln lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 und juris, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 17. Dezember 2004 -, juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 -, BRS 38 Nr. 27 und juris, Rn. 10; VGH BW, Urteil vom 5. November 2001, a.a.O., juris, Rn. 23).
  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 161/90

    Vorrang der Zuteilung vor Wertausgleich im Umlegungsverfahren

    b) Danach wäre bei dem hier vorliegenden Sachverhalt dem Landgericht eine auf die Festsetzung des Wertausgleichs beschränkte Teilaufhebung des Umlegungsplans aus Rechtsgründen verwehrt gewesen (zur Teilaufhebung von Umlegungsplänen im gerichtlichen Verfahren vgl. Senatsurteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - WM 1981, 720, 721).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB §

    Gefordert wird zwar nur ein "Befassungsanstoß" im Sinne eines ersten informativen Hinweises darauf, welcher Teil des Gemeindegebiets überplant werden soll, weil - was jedem Interessierten klar sein muss - der exakte Verlauf der Geltungsbereichsgrenze und die einzelnen Festsetzungen sich nicht in den gemeindlichen Bekanntmachungsorganen darstellen lassen, sondern nur durch Einsicht in die ausgelegten Unterlagen, insbesondere die Plankarten, festgestellt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1; BGH, Urteil vom 5.3.1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060; Normenkontrollurteil des Senats vom 15.9.2000 - 8 S 1900/99 -).
  • LG Karlsruhe, 07.07.2023 - 16 O 10/22

    Substantiierung der Antragsbegründung und gerichtlicher Prüfungsumfang bei

    Auch solche Gesichtspunkte müssen im Rahmen des § 59 Abs. 1 BauGB Beachtung finden (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.1981 - III ZR 48/80, Rn. 14 ff., juris, BauR 1981, 3448).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81

    Genehmigung - Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Bekanntmachung -

  • LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02

    Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen

  • LG Darmstadt, 29.04.2016 - 91 O 6/14

    § 223 BauGB, § 76 BauGB

  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 1 U (Baul) 1/96

    Unwirksamkeit eines Baulandumlegungsplanes; Inhalt des Abwägungsgebots;

  • VG München, 18.03.1993 - M 1 K 92.1001

    Erteilung einer Teilungsgenehmigung für die Teilung von Grundstücken aus

  • BGH, 28.07.1988 - III ZR 47/87

    Unwirksamer Bebauungsplan als Grundlage eines Umlegungsplans - Notwendigkeit

  • BVerwG, 18.04.1983 - 4 B 56.83

    Rechtsmittel

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