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   BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74   

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https://dejure.org/1976,2766
BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74 (https://dejure.org/1976,2766)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1976 - III ZR 52/74 (https://dejure.org/1976,2766)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1976 - III ZR 52/74 (https://dejure.org/1976,2766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 32
  • VersR 1976, 1131
  • DB 1976, 2205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Dem Berufungsgericht ist darin beizutreten, daß sich der Kläger die für den Schadenseintritt ursächliche Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeugs in entsprechender Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB anrechnen lassen muß, da nach den Feststellungen im Berufungsurteil der Unfall für ihn kein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG darstellt (BGHZ 12, 124, 128 f; 20, 259, 260 f).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, daß auch das schuldhafte Verhalten des Kraftfahrzeugführers B. einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand bildet, den sich der Kläger ebenfalls als schadensersatzmindernd entgegenhalten lassen muß, ohne daß ihm der Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB offensteht (BGHZ 12, 124, 129; BGH VersR 1965, 712, 713).

  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Da hiernach nur eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aber keine Amtspflichtverletzung in Betracht kommt, kann die umstrittene Frage, ob die - in Form einer kommunalen Eigengesellschaft betriebene - Beklagte als juristische Person des Privatrechts eine Körperschaft i.S. des Art. 34 GG darstellt (vgl. dazu das Senatsurteil in BGHZ 49, 108, 115/6 mit Streitstand), offenbleiben.
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Dem Berufungsgericht ist darin beizutreten, daß sich der Kläger die für den Schadenseintritt ursächliche Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeugs in entsprechender Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB anrechnen lassen muß, da nach den Feststellungen im Berufungsurteil der Unfall für ihn kein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG darstellt (BGHZ 12, 124, 128 f; 20, 259, 260 f).
  • BGH, 14.06.1971 - III ZR 120/68

    Elektrofirma - Verkehrsbehörde - Verkehrssignale - PrivatrechtlicheTätigkeit -

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil in VersR 1966, 1080, 1081, in NJW 1971, 2220 und in NJW 1972, 1268; Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht 2. Aufl. 1973 S. 47 f, 59 f, 64 f m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.1972 - III ZR 117/70

    Abgrenzung der Amtspflichten der Straßenverkehrsbehörde und des Trägers der

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil in VersR 1966, 1080, 1081, in NJW 1971, 2220 und in NJW 1972, 1268; Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht 2. Aufl. 1973 S. 47 f, 59 f, 64 f m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes bei Einfahren in eine Kreuzung bei Grünlicht;

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen müssen so angebracht oder gestaltet werden, daß sie für einen mit den Verkehrsvorschriften vertrauten, durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auch bei schneller Fahrt durch einen raschen und beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind; sie dürfen weder undeutlich noch irreführend sein und vor allem nicht dazu beitragen, neue Gefahren zu schaffen (Senatsurteile in VersR 1961, 689, 690; 1963, 42, 44; 1964, 288; 1967, 602, 603, NJW 1972, 1806; Arndt a.a.O. S. 50 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.1963 - III ZR 127/62

    Pflichten der Verkehrsbehörde bei Anbringung von Verkehrszeichen

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen müssen so angebracht oder gestaltet werden, daß sie für einen mit den Verkehrsvorschriften vertrauten, durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auch bei schneller Fahrt durch einen raschen und beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind; sie dürfen weder undeutlich noch irreführend sein und vor allem nicht dazu beitragen, neue Gefahren zu schaffen (Senatsurteile in VersR 1961, 689, 690; 1963, 42, 44; 1964, 288; 1967, 602, 603, NJW 1972, 1806; Arndt a.a.O. S. 50 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 98/70

    Amtspflicht - Amtspflichtverletzung - Straßenverkehrsbehörde - Irreführende

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen müssen so angebracht oder gestaltet werden, daß sie für einen mit den Verkehrsvorschriften vertrauten, durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auch bei schneller Fahrt durch einen raschen und beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind; sie dürfen weder undeutlich noch irreführend sein und vor allem nicht dazu beitragen, neue Gefahren zu schaffen (Senatsurteile in VersR 1961, 689, 690; 1963, 42, 44; 1964, 288; 1967, 602, 603, NJW 1972, 1806; Arndt a.a.O. S. 50 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.04.1965 - VI ZR 278/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem nachts auf der

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, daß auch das schuldhafte Verhalten des Kraftfahrzeugführers B. einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand bildet, den sich der Kläger ebenfalls als schadensersatzmindernd entgegenhalten lassen muß, ohne daß ihm der Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB offensteht (BGHZ 12, 124, 129; BGH VersR 1965, 712, 713).
  • BGH, 18.10.1962 - III ZR 66/61
    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74
    Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen müssen so angebracht oder gestaltet werden, daß sie für einen mit den Verkehrsvorschriften vertrauten, durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auch bei schneller Fahrt durch einen raschen und beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind; sie dürfen weder undeutlich noch irreführend sein und vor allem nicht dazu beitragen, neue Gefahren zu schaffen (Senatsurteile in VersR 1961, 689, 690; 1963, 42, 44; 1964, 288; 1967, 602, 603, NJW 1972, 1806; Arndt a.a.O. S. 50 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99

    Verantwortlichkeit für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen

    Verkehrszeichen dürfen indessen nicht dazu beitragen, solche neuen Gefahren erst zu schaffen (Senatsurteil vom 1. Juli 1976 - III ZR 52/74 - LM § 823 [Dc] BGB Nr. 107).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 149/89

    Amtspflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Programmierung von

    e) Die beanstandete Verkehrsregelung könnte allerdings amtspflichtwidrig sein, wenn sie geeignet wäre, mit den Verkehrsvorschriften vertraute durchschnittlich aufmerksame Verkehrsteilnehmer irrezuführen, und damit ihrerseits eine neue Gefahrenlage schaffen würde (Senatsurteile vom 25. Mai 1966 aaO.; vom 27. Februar 1967 aaO. S. 603 f; vom 1. Juli 1976 - III ZR 52/74 - VersR 1976, 1131, 1132; vom 24. März 1988 aaO.).
  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes im Hinblick auf unvermittelt auf die Fahrbahn

    Insbesondere muß sie sich gegebenenfalls an die für die Anbringung von Verkehrseinrichtungen (§§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 3 StVO) zuständige Stelle wenden und darauf hinwirken, daß die nach ihrer Auffassung und im Interesse der Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden und notfalls zunächst selbst tätig werden (Senatsurteil vom 1. Juli 1976 - III ZR 52/74 - VersR 1976, 1131; Kodal a.a.O. S. 1013).
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