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   BGH, 29.11.1954 - III ZR 84/53   

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https://dejure.org/1954,170
BGH, 29.11.1954 - III ZR 84/53 (https://dejure.org/1954,170)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1954 - III ZR 84/53 (https://dejure.org/1954,170)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1954 - III ZR 84/53 (https://dejure.org/1954,170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtspflicht zur sachgerechten Bearbeitung eines Antrags - Schadensersatzpflicht wegen Verletzung einer Amtspflicht zur sachgerechten Bearbeitung eines Antrags auf Füherscheinumschreibung - Einheit der Staatsverwaltung bei Auftragsangelegenheiten des Staates - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 305
  • NJW 1955, 297
  • MDR 1955, 155
  • DVBl 1955, 124
  • DB 1955, 215
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Diese zusätzliche Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz, daß der Beamte nicht nur Vollstrecker staatlichen Willens, nicht nur Diener des Staates, sondern zugleich "Helfer des Bürgers" sein soll (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 15, 305, 312; Staudinger/Wurm Rn. 159 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    a) Die Pflicht der Zentralbehörde, "die zur Sachentscheidung zuständige Stelle in den Stand zu setzen", daß sie ihren Aufgaben gehörig nachkommen kann, obliegt den betreffenden Amtsträgern "zunächst im Interesse der ordnungsmäßigen Staatsverwaltung, also im öffentlichen Interesse", nicht aber schlechthin auch den Bürgern gegenüber (Senatsurteile BGHZ 15, 305, 309 f.; und vom 24. Juni 1963 - III ZR 195/61 - VersR 1963, 1080, 1082).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04

    Hinweispflichten der Bauplanungsgehörde auf eine drohende Veränderungssperre

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B.: Urteile vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02 - NVwZ 2004, 638, 639; vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94 - WM 1996, 1015, 1017 f; vom 5. Mai 1994 - III ZR 78/93 - NJW 1994, 2415, 2417; vom 17. September 1970 - III ZR 4/69 - JZ 1971, 227, 228; vom 5. April 1965 - III ZR 11/64 - NJW 1965, 1226, 1227; vom 6. April 1960 - III ZR 38/59 - NJW 1960, 1244 f jew. m.w.N. sowie BGHZ 15, 305, 312; siehe auch Staudinger/Wurm, BGB, 13. Bearb., 2002, § 839 Rn. 159 ff), daß besondere tatsächliche Lagen zusätzliche Pflichten für den Beamten schaffen können und er insbesondere nicht "sehenden Auges" zulassen darf, daß der Bürger Schaden erleidet, den er, der Beamte, durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage zu vermeiden in der Lage ist.
  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Deshalb vermag auch keine Behörde ihre Untätigkeit damit zu rechtfertigen, sie hätte zuwarten dürfen, bis der Antragsteller einen der genannten Rechtsbehelfe ergreift oder gar bis die Verwaltungsgerichte auf eine Untätigkeits- oder Vornahmeklage rechtskräftig entschieden haben (vgl. auch BGHZ 15, 305 = LM Nr. 14 zu § 839 [C] BGB mit Anm.).

    Es kommt hinzu, daß nach den vom Senat in BGHZ 15, 305, 312-313 entwickelten Grundsätzen die Untätigkeits- und Vornahmeklage in der Regel nur das letzte der in Frage kommenden "Rechtsmittel" im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB ist und die Beklagte selbst den Kläger vor Einleitung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen hat, obwohl nach ihrer Auffassung der Verwaltungsrechtsweg zulässig war.

  • BGH, 21.03.1963 - III ZR 8/62
    Hinsichtlich der Untätigkeitsklage hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. November 1954 (BGHZ 15, 305, 312) ausgesprochen, die Ansicht, daß die Untätigkeitsklage im Hinblick auf § 839 Abs. 3 BGB immer, sobald sie zulässig werde, also nach zwei Monaten, erhoben werden müsse, sei ein grundlegender Irrtum.

    Hierbei gewinnt der heute gefestigte Grundsatz Bedeutung, daß der Beamte "Helfer des Staatsbürgers" zu sein hat, woraus im Einzelfall seine Pflicht folgen kann, den von ihm zu betreuenden Personenkreis erforderlichenfalls ausreichend zu belehren und aufzuklären, damit insbesondere ein Gesuchsteller im Rahmen des jeweils Möglichen und Zulässigen das erreichen kann, was er zu erreichen wünscht und damit vermeidbarer Schaden von ihm ferngehalten wird (BGHZ 15, 305, 312; BGH in NJW 1960, 1244).

    Diese Grundsätze haben aber zur Folge, daß der Staatsbürger auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten, die dieser im Rahmen seiner dem Staatsbürger gegenüber bestehenden Amtspflicht diesen gegenüber abgibt, im allgemeinen vertrauen darf und es ihm nicht zum Verschulden im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB gereichen kann, wenn er nicht klüger ist als der Beamte (BGHZ 15, 305, 315).

  • SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06

    Erteilung einer vorherigen Zusicherung durch einen Sozialversicherungsträger als

    "Hierbei darf vor allem der heute gefestigte Grundsatz nicht außer acht bleiben, daß der Beamte "Helfer des Staatsbürgers" zu sein hat, woraus im Einzelfall seine Pflicht folgen kann, den von ihm zu betreuenden Personenkreis gegebenenfalls ausreichend zu belehren und aufzuklären, damit insbesondere ein Gesuchsteller im Rahmen des jeweils Möglichen und Zulässigen das erreichen kann, was er zu erreichen wünscht, und damit vermeidbarer Schaden von ihm ferngehalten wird (vgl. LM Nr. 5 zu § 839 C BGB; BGHZ 15, 305, 312 = LM Nr. 14 zu § 839 C BGB mit Anm.; Urt. des Senats vom 26. September 1957 III ZR 65/56 in NJW 1957, 1873 = LM Nr. 9 zu § 839 Fe BGB mit Anm.).".
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Diese Anforderungen dürfen nicht überspannt werden; so hat der Senat in BGHZ 15, 305, 315 ausgeführt, es dürfe dem geschädigten Staatsbürger nicht zum Verschulden gereichen, wenn er nicht klüger ist als die Beamten, und wenn er deshalb einen Weg, schnell zum erstrebten Ziele zu kommen, ebenso wie die mit der Sache befaßten Beamten nicht erkannt hat.
  • BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76

    Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids -

    Ein Bürger darf im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten vertrauen (vgl. BGHZ 15, 305, 315 [BGH 29.11.1954 - III ZR 84/53]; Senatsurteil in VersR 1963, 849, 851 = WM 1963, 841, 843).
  • SG Berlin, 19.06.2006 - S 103 AS 3267/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug einer schwangeren Tochter

    Hierbei darf vor allem der heute gefestigte Grundsatz nicht außer acht bleiben, daß der Beamte "Helfer des Staatsbürgers" zu sein hat, woraus im Einzelfall seine Pflicht folgen kann, den von ihm zu betreuenden Personenkreis gegebenenfalls ausreichend zu belehren und aufzuklären, damit insbesondere ein Gesuchsteller im Rahmen des jeweils Möglichen und Zulässigen das erreichen kann, was er zu erreichen wünscht, und damit vermeidbarer Schaden von ihm ferngehalten wird (vgl. LM Nr. 5 zu § 839 C BGB; BGHZ 15, 305, 312 = LM Nr. 14 zu § 839 C BGB mit Anm.; Urt. des Senats vom 26. September 1957 III ZR 65/56 in NJW 1957, 1873 = LM Nr. 9 zu § 839 Fe BGB mit Anm.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2007 - 24 U 161/06

    Honorarvereinbarung (-verzicht) durch angestellten Rechtsanwalt - Verletzung

    So wie die Schadensminderungspflicht dem Geschädigten den Gebrauch von Rechtsbehelfen gebietet (BGH ZIP 2003, 803; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 254 Rn. 46 m.w.N.), hat er bei Erfolgsaussicht notfalls auch Klage zu erheben (BGHZ 15, 305; MüKo/Oetker, BGB, 4. Auflage, § 254 Rn. 96).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 29/65

    Keine Ansprüche Einzelner aus Straßenbaulast

  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 138/58

    Rechtsnatur des Rechtskraftzeugnisses

  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 3 ZB 16.1749

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing-Fällen

  • BGH, 31.03.1977 - VII ZR 336/75

    Zuvielzahlung des Grundstücksersteigerers - § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB; keine

  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die

  • BGH, 07.12.1960 - IV ZR 142/60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1959 - V C 80.57

    Rechtsmittel

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

  • OLG Dresden, 06.04.2001 - 6 U 780/00

    Ersatz des aus der Verzögerung und Ablehnung einer beantragten Baugenehmigung

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

  • LAG Berlin, 25.06.1999 - 6 Sa 638/99

    Arbeitsentgelt: Annahmeverzug des Arbeitgebers - Verzugslohn

  • OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01

    Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Entschädigungsanspruch; Gemeinde;

  • BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72

    Zuständige Behörde für die Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im

  • BGH, 19.04.1956 - III ZR 227/54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 3.63

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung eines

  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 185/64

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung durch eine Anordnung zur Notschlachtung von

  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 4.63

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung eines

  • BGH, 10.11.1958 - III ZR 135/57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1962 - V C 128.60

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

  • BSG, 13.10.1967 - 12 RJ 456/65

    Witwenrente - Wiederaufgelebter Witwenrentenanspruch - Neuer Unterhaltsanspruch -

  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 92/59

    Anspruch auf Ersatz für Verdienstausfall - Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2007 - 5 L 148/07

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Nicht- oder Schlechtleistung der

  • BGH, 17.09.1964 - III ZR 217/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1963 - III ZR 220/61
  • BSG, 21.02.1963 - 4 RJ 475/61
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