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   OLG Hamm, 25.01.2021 - III-1 RBs 226/20   

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https://dejure.org/2021,3459
OLG Hamm, 25.01.2021 - III-1 RBs 226/20 (https://dejure.org/2021,3459)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2021 - III-1 RBs 226/20 (https://dejure.org/2021,3459)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - III-1 RBs 226/20 (https://dejure.org/2021,3459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 729 OWi 123/20
  • OLG Hamm, 25.01.2021 - III-1 RBs 226/20
 
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  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2021 - 1 RBs 226/20
    Für Änderungsgesetze ist anerkannt, dass bei deren Verfassungswidrigkeit die ursprüngliche Gesetzesfassung in Kraft bleibt und deshalb unverändert angewendet werden kann, sofern sie ihrerseits verfassungskonform ist und sich aus dem Änderungsgesetz nicht ergibt, dass der Gesetzgeber die alte Regelung auf jeden Fall abschaffen wollte (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 197-224, Orientierungssatz 3 und Rn. 85, juris; BayObLG, a.a.O., Rn. 8; Hömig in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, 60. EL Juli 2020 Rn. 39, BVerfGG § 95 Rn. 39).
  • BayObLG, 11.11.2020 - 201 ObOWi 1043/20

    Fortgeltung der Bußgeldkatalog-Verordnung auch nach Erlass der StVO-Novelle vom

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2021 - 1 RBs 226/20
    Denn selbst wenn anzunehmen wäre, dass sich die am 28.04.2020 in Kraft getretene Neufassung der BKatV als nichtig erweist, führt dies nicht dazu, dass die BKatV in ihrer bisherigen Form keine Grundlage mehr für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten darstellt (Anschluss: BayObLG, Beschluss vom 11. November 2020 - 201 ObOWi 1043/20, Rn. 8, juris).
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