Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - III-3 Ws 50/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und der Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers auf Antrag des Angeklagten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04
Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.). - OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05
Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Da ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, ist dem Angeklagten eine Verteidigung durch den Anwalt seines Vertrauens zu ermöglichen, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen (…zu vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467). - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07. - KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92
Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07.
- OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07. - OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48). - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07. - OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Vorliegen der Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG im …
Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Auswechselung des Verteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen zulässig, wenn beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2009 - 1 Ws 54/09 - OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 210 ; OLG Brandenburg, StV 2001, 442 ; OLG Düsseldorf, StraFo 2007, 156; OLG Frankfurt, StV 2008, 128 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5 a m.w.N.) und gilt dies insbesondere bei einem Wechsel zwischen erster und zweiter Instanz (…Meyer-Goßner, a.a.O.).