Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - III-3 Ws 50/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24392
OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - III-3 Ws 50/07 (https://dejure.org/2007,24392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2007 - III-3 Ws 50/07 (https://dejure.org/2007,24392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - III-3 Ws 50/07 (https://dejure.org/2007,24392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und der Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers auf Antrag des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 142; ; StPO § 304 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142; StPO § 304 Abs. 1

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04

    Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202; Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
    Da ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, ist dem Angeklagten eine Verteidigung durch den Anwalt seines Vertrauens zu ermöglichen, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen (zu vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
    III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07.
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202; Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
    III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07.
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und

    III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07.
  • OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08

    Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und

    III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07.
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13

    Vorliegen der Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG im

    Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Auswechselung des Verteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen zulässig, wenn beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2009 - 1 Ws 54/09 - OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 210 ; OLG Brandenburg, StV 2001, 442 ; OLG Düsseldorf, StraFo 2007, 156; OLG Frankfurt, StV 2008, 128 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5 a m.w.N.) und gilt dies insbesondere bei einem Wechsel zwischen erster und zweiter Instanz (Meyer-Goßner, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht