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   OLG Düsseldorf, 29.05.2015 - III-4 Ws 66/15   

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https://dejure.org/2015,14594
OLG Düsseldorf, 29.05.2015 - III-4 Ws 66/15 (https://dejure.org/2015,14594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2015 - III-4 Ws 66/15 (https://dejure.org/2015,14594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - III-4 Ws 66/15 (https://dejure.org/2015,14594)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 14.08.2015 - 4 Ws 69/15

    Beschleunigungsgebot bei einstweiliger Unterbringung, keine starren Fristen

    Den Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts vom 2. Juli 2015 und den Haftbefehl gegen diesen Angeklagten hob der Senat durch Beschluss vom 30. Juli 2015 - 4 Ws 66/15 - auf.

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ihre Stellungnahme in der vorliegenden Sache zum Anlass genommen hat, dem Senatsbeschluss vom 30. Juli 2015 - 4 Ws 66/15 - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2013 in der Sache 2 StR 116/13 (veröffentlicht in NStZ 2014, 226) mit dem Hinweis entgegen zu halten, eine an starren Fristen orientierte Betrachtung sei nicht sachgerecht, ist in aller Kürze auf Folgendes hinzuweisen:.

    Die Besonderheit des vorliegenden Verfahrens und in noch stärkerem Maße der Sache 4 Ws 66/15, in der dem Senat lediglich ein für die Prüfung evident unzureichender Beschwerdeband vorgelegt worden war, besteht darin, dass sich weder das Landgericht noch die Staatsanwaltschaft überhaupt mit den Anforderungen an eine beschleunigte Verfahrensgestaltung beschäftigt haben.

  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 487/21

    Fahrverbot (Erledigung: vollständig vollstreckt); Kostenentscheidung

    Allerdings sind dem Angeklagten entsprechend § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO diejenigen Mehrkosten aufzuerlegen, die dadurch vermieden worden wären, dass der Angeklagte sein Rechtsmittel noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist beschränkt hätte (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 473 Rn. 20; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7 - je mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2015 - III-4 Ws 66/15 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Ws 355-356/10, NStZ-RR 2011, 64 (Ls.; je für das Berufungsverfahren); s. auch BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 6).
  • OLG Schleswig, 20.06.2017 - 2 Ws 277/17
    Von einem vollen Erfolg des beschränkten Rechtsmittels ist dann auszugehen, wenn der Beschwerdeführer sein erklärtes Ziel im Wesentlichen erreicht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2015, III - 4 Ws 66/15 - juris).
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