Rechtsprechung
BFH, 17.01.1963 - IV 243/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
Einkommensteuer: Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung bei …
Deshalb stellen die Ausgaben für Blumen und Kränze ebenso wenig außergewöhnliche Belastungen dar, wie die Bewirtung von Trauergästen anlässlich der Beerdigung (BFH Urteil vom 12.8.1966, BStBl. III 1967, 364; BFH Urteil vom 17.01.1963 IV 243/59, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1962-63, 344). - BFH, 17.09.1987 - III R 242/83
Bewirtung von Trauergästen nicht zwangsläufig i. S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG …
Mit der Revision, die das FG wegen Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Januar 1963 IV 243/59 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 208; Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 171) zugelassen hat, rügt das FA Verletzung des § 33 EStG und beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen. - BFH, 12.08.1966 - VI R 76/66
Absetzbarkeit von Ausgaben für Trauerkleidung als außergewöhnliche Belastungen - …
Es kann dahingestellt bleiben, ob dem BFH-Urteil IV 243/59 vom 17. Januar 1963 (Steuerrechtsprechung in Karteiform § 33 EStG, Rechtsspruch 171) darin beizutreten ist, daß § 33 EStG ausnahmsweise anwendbar sei, wenn feststehe, daß der Steuerpflichtige die angeschaffte Trauerkleidung nicht anderweitig verwenden könne, z. B weil er besonders alt ist.