Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2000 - IV B 153/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7182
BFH, 21.11.2000 - IV B 153/99 (https://dejure.org/2000,7182)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - IV B 153/99 (https://dejure.org/2000,7182)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - IV B 153/99 (https://dejure.org/2000,7182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Quotelung des Freibetrages - Verfassungswidrige Regelung - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Darlegung - Entscheidungserheblichkeit der Verfassungsfrage - Vorlage ans BVerfG - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 4 Satz 2; ; EStG 1995 § 16 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3; ; AO 1977 § 367 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG Beschluss vom 11. November 1993, 6 BKa 15/92, Juris-Nr. KSRE040673418 ; ebenso BFH Beschlüsse vom 10. März 1992, VII B 250/91, BFH/NV 1992, 771 und vom 21. November 2000, IV B 153/99, Juris-Nr. STRE200150062 ).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    Soweit die nach wiederholter Einspruchseinlegung getroffene Einspruchsentscheidung (etwa mangels Berücksichtigung der zweiten Einlegung oder einer ergänzenden Begründung) unvollständig ist, kann sie nicht durch eine weitere ergänzt werden (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 28. Januar 1994 4 K 2320/92, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 907, 923; abgesehen von § 102 Satz 2 FGO) und ist das außergerichtliche Vorverfahren in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise förmlich abgeschlossen (vgl. BFH vom 10. Mai 2007 III R 67/06, BFH/NV 2007, 2063;vom 18. Juni 2003 I B 172/02, BFH/NV 2004, 491 zu II 3;vom 21. November 2000 IV B 153/99, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht