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   BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02   

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https://dejure.org/2003,11199
BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02 (https://dejure.org/2003,11199)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2003 - IV B 200/02 (https://dejure.org/2003,11199)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - IV B 200/02 (https://dejure.org/2003,11199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 2 §§ 18 12
    Liebhaberei bei schriftstellerischer Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Keine Liebhaberei, wenn die Vermarktung eines bereits erstellten Manuskripts scheitert; Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02
    Selbst nach der Ansicht des FA geht es im Streitfall nicht etwa deshalb um eine Fortbildung des Rechts, weil im allgemeinen Interesse Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen wären (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 147; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 41; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 115 Rz. 44).

    Das kann der Fall sein, wenn das Finanzgericht (FG) von der Rechtsprechung des BFH oder anderer Gerichte abgewichen ist oder Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestehen oder zu erwarten sind (Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 177, m.w.N.).

    Soweit nach der Neufassung der Revisionszulassungsgründe durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetzes (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) nunmehr auch erhebliche Fehler eines FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zur Zulassung der Revision führen können (vgl. dazu Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 177, m.w.N.; Dürr in Schwarz, a.a.O., § 115 Rz. 46), hat das FA einen solchen Fehler ebenfalls nicht dargelegt.

    Wird --wie hier-- gerügt, das Gericht habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, ohne dabei einen Beweisantrag übergangen zu haben, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 177, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 70, m.w.N.).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02
    Überdies hat das FG --in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205)-- darauf abgestellt, dass der Kläger seine schriftstellerischen Bemühungen eingestellt hatte, nachdem er erkannt hatte, dass sich sein bereits erstelltes Manuskript nur mit erheblichem weiteren zeitlichen und finanziellen Aufwand hätte vermarkten lassen.
  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02
    Zwar hat das FA ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Senats eine nur "theoretische Gewinnchance" zur Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht nicht ausreiche (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).
  • BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf

    Auszug aus BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02
    Wenn es darauf hinweist, dass das FG die objektive Eignung der schriftstellerischen Tätigkeit des Klägers zur Erzielung von Gewinnen verkannt habe, erscheint die Würdigung durch das FG nach den Grundsätzen des von ihm in Bezug genommenen Urteils des Senats vom 23. Mai 1985 IV R 84/82 (BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515) zumindest möglich.
  • BFH, 29.04.1999 - III R 38/97

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02
    Soweit das FA unter Hinweis auf das zur Vercharterung einer Segelyacht ergangene BFH-Urteil vom 29. April 1999 III R 38/97 (BFH/NV 1999, 1510) vorbringt, der Kläger habe für seine Buchidee keine eigenen Kalkulationen oder Marktanalysen erstellt und sich auch nicht der Sachkunde anderer Personen bedient, sind die beiden Sachverhalte nicht miteinander vergleichbar.
  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auch macht die Klägerin nicht geltend, dass das FG einen Beweisantrag übergangen habe (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2003 IV B 200/02, BFH/NV 2003, 625).
  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    b) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2003 IV B 200/02, BFH/NV 2003, 625; auch Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 120 Rz. 70, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2006 - IV B 144/04

    NZB: Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auch machen die Kläger nicht geltend, dass das FG einen Beweisantrag übergangen habe (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. Februar 2003 IV B 200/02, BFH/NV 2003, 625).
  • BFH, 14.09.2006 - II B 100/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung;

    In der Beschwerdebegründung fehlt es an einer konkreten Darstellung, inwiefern das angefochtene FG-Urteil ohne die behaupteten Verfahrensmängel voraussichtlich anders ausgefallen wäre (dazu z.B. BFH vom 28. Februar 2003 IV B 200/02, BFH/NV 2003, 625; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 48 f. und § 120 Rz. 69 f.).
  • BFH, 21.02.2006 - VII B 179/05

    Absehen von Beweiserhebung trotz Beweisbeschlusses

    Wird die Nichterhebung angebotener Beweise als Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht, so ist u.a. das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme zu benennen und darzulegen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2003 IV B 200/02, BFH/NV 2003, 625, m.w.N.).
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