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   BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05   

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https://dejure.org/2006,13234
BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05 (https://dejure.org/2006,13234)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2006 - IV B 3/05 (https://dejure.org/2006,13234)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - IV B 3/05 (https://dejure.org/2006,13234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 55 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 55 Abs. 5
    LuF; Betriebsaufgabe; Beweislast

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.03.1987 - III R 172/82

    Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs -

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Im Allgemeinen gilt für den Steuerprozess, dass der Steuergläubiger die objektive Beweislast für die den Steueranspruch begründenden Tatsachen trägt, während den Steuerpflichtigen die objektive Beweislast für diejenigen Tatsachen trifft, die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung rechtfertigen oder die den Steueranspruch aufheben bzw. einschränken (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679).

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist jedoch bereits geklärt, dass der Steuerpflichtige wie bei einer Entnahme (BFH-Urteil in BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679) die sog. objektive Beweislast auch für seine Behauptung trägt, durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen oder schon vorher sei der Betrieb aufgegeben worden (Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110 zu 2.c a.E. der Gründe, und Senatsbeschluss vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345; s. auch Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, m.w.N. zur Feststellungslast bei Behauptung einer früheren Entnahme).

  • BFH, 25.10.1977 - VII R 5/74

    Importeur - Nachforderung von Zöllen - Grundsatz von Treu und Glauben - Vertrauen

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Ausweislich des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 9. November 2004 haben die Kläger einen entsprechenden Beweisantrag auch nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt; sie können sich daher schon aus diesem Grund nicht auf eine Verletzung der Aufklärungspflicht berufen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, BStBl II 1978, 274, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist jedoch bereits geklärt, dass der Steuerpflichtige wie bei einer Entnahme (BFH-Urteil in BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679) die sog. objektive Beweislast auch für seine Behauptung trägt, durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen oder schon vorher sei der Betrieb aufgegeben worden (Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110 zu 2.c a.E. der Gründe, und Senatsbeschluss vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345; s. auch Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, m.w.N. zur Feststellungslast bei Behauptung einer früheren Entnahme).
  • BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94

    Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist jedoch bereits geklärt, dass der Steuerpflichtige wie bei einer Entnahme (BFH-Urteil in BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679) die sog. objektive Beweislast auch für seine Behauptung trägt, durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen oder schon vorher sei der Betrieb aufgegeben worden (Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110 zu 2.c a.E. der Gründe, und Senatsbeschluss vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345; s. auch Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, m.w.N. zur Feststellungslast bei Behauptung einer früheren Entnahme).
  • BFH, 14.08.1986 - IV R 248/84

    Zur Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft bei

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Angesichts der Erfahrungstatsache, dass die Frage der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs häufig gerade auch in den Verfahren zur Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geklärt wurde (vgl. etwa Senatsurteile vom 30. Januar 1986 IV R 270/84, BFHE 146, 378, BStBl II 1986, 516, und vom 14. August 1986 IV R 248/84, BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17), musste das FG im Streitfall davon ausgehen, dass das FA die stillen Reserven zu Recht versteuert hatte.
  • BFH, 14.08.2003 - I B 27/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert substantielle und konkrete Angaben darüber, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit den BFH-Beschluss vom 14. August 2003 I B 27/03, BFH/NV 2004, 63; weiter Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz. 32; Dürr in Schwarz, AO, § 116 Rz. 25, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97

    Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist jedoch bereits geklärt, dass der Steuerpflichtige wie bei einer Entnahme (BFH-Urteil in BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679) die sog. objektive Beweislast auch für seine Behauptung trägt, durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen oder schon vorher sei der Betrieb aufgegeben worden (Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110 zu 2.c a.E. der Gründe, und Senatsbeschluss vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345; s. auch Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, m.w.N. zur Feststellungslast bei Behauptung einer früheren Entnahme).
  • BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04

    Zeuge vom Hörensagen

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2005 IV B 28/04, BFH/NV 2006, 322 zu Nr. 1 der Gründe).
  • BFH, 30.01.1986 - IV R 270/84

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
    Angesichts der Erfahrungstatsache, dass die Frage der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs häufig gerade auch in den Verfahren zur Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geklärt wurde (vgl. etwa Senatsurteile vom 30. Januar 1986 IV R 270/84, BFHE 146, 378, BStBl II 1986, 516, und vom 14. August 1986 IV R 248/84, BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17), musste das FG im Streitfall davon ausgehen, dass das FA die stillen Reserven zu Recht versteuert hatte.
  • BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18

    Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

    Dabei trifft den Steuerpflichtigen die (objektive) Feststellungslast für seine Behauptung, der Betrieb sei durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen oder schon vorher aufgegeben worden (BFH-Beschluss vom 02.06.2006 - IV B 3/05, BFH/NV 2006, 1652, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20

    Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein

    Dabei trifft den Steuerpflichtigen die (objektive) Feststellungslast für seine Behauptung, der Betrieb sei durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen oder schon vorher aufgegeben worden (BFH-Beschluss vom 02.06.2006 - IV B 3/05, BFH/NV 2006, 1652, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06

    Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Behauptung trägt, dieser Teil der Hofstelle sei aus dem Betriebsvermögen entnommen worden (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2006 IV B 3/05, BFH/NV 2006, 1652).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09

    Kein Ansatz der Pauschbeträge für Auslandsübernachtung bei offensichtlich

    Sowohl der grundsätzliche Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschbeträge, als auch die Ausnahmefälle der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung sind bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. bspw. BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005, IV B 3/05, BFH/ NV 2005, 1550).
  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

    Die objektive Beweislast für die Behauptung, durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen oder schon vorher sei der Betrieb aufgegeben worden, trägt der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 2. Juni 2006 IV B 3/05, BFH/NV 2006, 1652).
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