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   BFH, 22.12.2000 - IV B 5/00   

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https://dejure.org/2000,6428
BFH, 22.12.2000 - IV B 5/00 (https://dejure.org/2000,6428)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2000 - IV B 5/00 (https://dejure.org/2000,6428)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - IV B 5/00 (https://dejure.org/2000,6428)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 22.12.2000 - IV B 5/00
    Sie geht schließlich auch nicht darauf ein, dass sich der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des § 233a AO 1977 --wenn auch nicht unter genau den gleichen Gesichtspunkten wie sie nun die Kläger vorbringen-- befasst und sie bejaht hat (s. insbesondere das Urteil vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, Nr. 2 b, bb und ee).

    Soweit die Kläger im Übrigen meinen, der Steuergläubiger dürfe durch die Zahlung der Steuern nur den gleichen Vorteil ziehen wie der Steuerpflichtige, verkennen sie, dass es nach dem Sinn und Zweck der Regelung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53) nicht darauf ankommt, welchen Zinsnachteil der Steuerpflichtige u.U. erleidet und inwieweit Zinsvorteil des Steuergläubigers und Zinsnachteil des Steuerpflichtigen voneinander abweichen.

    Im Übrigen konnte der Gesetzgeber den Zinssatz im Interesse der einfachen Handhabung mit 6 v.H. p.a. annehmen, ohne etwa gegen das Willkürverbot zu verstoßen (BFH-Urteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, Nr. 2 b, bb).

  • FG Nürnberg, 21.01.1992 - II 255/91
    Auszug aus BFH, 22.12.2000 - IV B 5/00
    Obwohl sich das angefochtene Urteil darauf bezieht, dass bereits die Finanzgerichte (FG) Nürnberg und Bremen (FG Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 1992 II 255/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 386, und FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 292150K 2, EFG 1993, 361) ausdrücklich entschieden haben, dass § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) verfassungsgemäß sei, setzt sich die Beschwerde mit dieser Rechtsprechung nicht auseinander.
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Im Übrigen hat sich die Rechtsprechung bereits wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit des § 233a AO auseinandergesetzt und diese bejaht (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, unter 2.b bb und ee; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746; vgl. ferner auch Finanzgericht (FG) Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 1992 II 255/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 386; FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 292150K 2, EFG 1993, 361).
  • FG Köln, 16.11.2005 - 14 K 4180/03

    Unabhängigkeit der Festsetzung von Nachforderungszinsen von einem Verschulden des

    Ob er diesen tatsächlich genutzt hat, ist nicht entscheidend (BFH-Urteil vom 22.12.2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746).
  • BFH, 10.02.2005 - IV B 50/03

    Verhältnis Verspätungszuschlag - Verzinsung nach § 233a AO

    Vielmehr drängten sich Ausführungen geradezu auf, weil das FG die Verfassungsmäßigkeit ausdrücklich unter Hinweis auf die --jeweils in Verfahren der beiden Kläger ergangenen-- Senatsbeschlüsse vom 30. November 2001 IV B 30/01 (BFH/NV 2002, 475) und vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00 (BFH/NV 2001, 746) bejaht hatte.
  • BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01

    Verspätungszuschlag; Vollverzinsung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00 (BFH/NV 2001, 746) Bezug.
  • BFH, 10.02.2005 - IV B 52/03

    Zulassung einer Revision bei schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und

    Vielmehr drängten sich Ausführungen geradezu auf, weil das FG die Verfassungsmäßigkeit ausdrücklich unter Hinweis auf die --jeweils in Verfahren der beiden Kläger ergangenen-- Senatsbeschlüsse vom 30. November 2001 IV B 30/01 (BFH/NV 2002, 475) und vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00 (BFH/NV 2001, 746) bejaht hatte.
  • BFH, 02.08.2004 - IV B 194/02

    Sachliche Unbilligkeit wenn FA Bescheid verspätet bekannt gibt; Erlass von

    Insbesondere setzt er sich nicht mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746, m.w.N.) auseinander, nach der der Gesetzgeber im Interesse einer einfachen Handhabung der sog. Vollverzinsung in § 233a AO 1977 den Zinssatz mit 6 v.H. bemessen konnte, obwohl die tatsächlich erzielbaren oder zu zahlenden Zinsen diese Grenze sowohl nach oben als auch nach unten weit überschreiten können.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 5 K 7219/06

    Erlass von Nachforderungszinsen wegen Verzögerungen bei der Durchführung der

    Ob er diesen tatsächlich genutzt hat, ist nicht entscheidend (BFH-Urteil vom 22.12.2000, IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746).
  • FG Düsseldorf, 08.01.2003 - 18 K 9060/99

    Tatbestandsvoraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur

    An der Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags ändert die Einführung des § 233a AO nichts (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475 undvom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746).
  • FG Düsseldorf, 08.01.2003 - 18 K 3984/02

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach Einführung der

    An der Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags ändert die Einführung des § 233a AO nichts (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475 undvom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746).
  • BFH, 05.06.2003 - IX B 209/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 233 a AO

    Dies gilt gleichermaßen für die vom Kläger monierte zeitliche Begrenzung der Zinslaufzeit für Steuernachforderungen und -erstattungen auf vier Jahre, so dass der Zinsvorteil des Steuergläubigers und der des Steuerschuldners insoweit voneinander abweichen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00, BFH/NV 2001, 746).
  • FG Bremen, 28.04.2009 - 2 K 39/08

    Kein Erlass von Nachforderungszinsen wegen langer Bearbeitungsdauer der

  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 286/99

    Verfassungsmäßigkeit des allenfalls vierjährigen Zinslaufes für Erstattungszinsen

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