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   BVerwG, 13.07.1979 - IV C 67.76   

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BVerwG, 13.07.1979 - IV C 67.76 (https://dejure.org/1979,536)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1979 - IV C 67.76 (https://dejure.org/1979,536)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1979 - IV C 67.76 (https://dejure.org/1979,536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Fixierung einer Befreiung des Bauherrn von seiner Stellplatzpflicht gegen Zahlung einer Geldsumme an die Gemeinde - Begriff des Koppelungsverbots - Verhältnis des allgemeinen Koppelungsverbots zu positivrechtlichen Spezialregelungen - Begriff des "inneren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1294
  • MDR 1979, 962
  • DÖV 1979, 756
  • BauR 1979, 495
  • ZfBR 1979, 214
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76
    Zur Zulässigkeit von Verträgen, durch die sich der Bauherr gegen Befreiung von seiner Stellplatzpflicht zur Zahlung eines Ablösungsbetrages verpflichtet, den die Gemeinde zur Herstellung von Parkraum zu verwenden hat (in Fortentwicklung des Urteils vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213).

    Das Berufungsgericht sieht zu Recht die in Rede stehenden Ablösungsverträge als öffentlich-rechtliche Verträge an und bejaht zutreffend den Verwaltungsrechtsweg (vgl. Urteil des Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [214]; vgl. ferner BGH-Urteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 37.77 - NJW 1979, 642).

    Daß die Auslegung der Vorschriften der Reichsgaragenordnung eine andere Bewertung zu rechtfertigen vermag, zeigt auch das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - (BVerwGE 23, 213 ff.).

    Von einem offenkundigen Rechtsverstoß, der zur Nichtigkeit dieser Auflage führen könnte, ist jedoch nach den auch insoweit irrevisiblen Darlegungen des Berufungsgerichts keine Rede (vgl. auch dazu das Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213, in dem ein immerhin vergleichbarer Ablösungsvertrag als zulässig angesehen worden ist).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76
    Darüber hinaus wird - zweitens - als Ausdruck dieses Verbotes auch der Grundsatz verstanden, daß hoheitliche Entscheidungen in der Regel nicht von (zusätzlichen) wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen das Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331 [338 f.]).

    Rechtsvorschriften des gesetzten (Spezial-)Rechts, die einem öffentlich-rechtlichen Vertrag entgegenstehen, bewirken unabhängig vom Koppelungsverbot dessen Unzulässigkeit und damit Fehlerhaftigkeit (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 334 sowie für das jetzt geltende Recht § 54 Satz 1 VwVfG); sie führten jedenfalls nach der vor dem Erlaß der Verwaltungsverfahrensgesetze gegebenen Rechtslage zur Nichtigkeit eines sie verletzenden Vertrages (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O.).

    Eine Verletzung des allgemeinen Koppelungsverbotes in dieser seiner zweiten Seite scheidet bei der hier gegebenen Sachlage schon deshalb aus, weil der Vertrag die Klägerin verpflichtet, den ihr zufließenden Ablösungsbetrag für eine die abgelöste Leistung ersetzende und nach dem Gesagten als Ersatz auch nicht generell zu mißbilligende Leistung zu verwenden und weil deshalb von der Gefahr "einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Bereicherung" keine Rede sein kann (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 340).

  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77

    Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76
    Das Berufungsgericht sieht zu Recht die in Rede stehenden Ablösungsverträge als öffentlich-rechtliche Verträge an und bejaht zutreffend den Verwaltungsrechtsweg (vgl. Urteil des Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [214]; vgl. ferner BGH-Urteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 37.77 - NJW 1979, 642).

    Der Senat weist noch auf folgendes hin: Der Bundesgerichtshof hat in dem bereits zitierten Urteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 37/77 - NJW 1979, 642 bei der Prüfung eines Ablösungsvertrages auf das Koppelungsverbot und dabei auf den "inneren Zusammenhang" abgehoben und ausgeführt, dieser sei nur gewahrt, wenn der Bau von Einstellplätzen geeignet sei, Leichtigkeit und Sicherheit "im Bereich des baulichen Vorhabens" günstig zu beeinflussen.

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76
    Dieses Verbot greift erst dort ein, wo die vertraglich vorgenommene Verknüpfung auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sie den einschlägigen spezialrechtlichen Vorschriften genügt, aus rechtsstaatlichen Gründen nicht mehr toleriert werden kann (vgl. zur darin ähnlichen Funktion beispielsweise des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips das Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [308 f.]).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung kann auch dann entfallen, wenn die vom Bürger zu erbringende Leistung einem anderen öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist als die von der Behörde zu erbringende oder von ihr in Aussicht gestellte Leistung (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 67.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 11 = DÖV 1979, 756 - Baudispens gegen Entrichtung der Einkommenssteuer).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331 = BRS 37 Nr. 14; Urteil vom 13. Juli 1979 - 4 C 67.76 -, BRS 35 Nr. 126; Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 = NVwZ 1993, 1099; Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 -, ZfBR 2000, 491 = BBauGB 2000, 73.
  • VGH Hessen, 28.01.1983 - IV OE 111/81
    Diese positivrechtliche Spezialregelung geht dabei dem bundesverfassungsrechtlich im Rechtsstaatprinzip verankerten sogenannten allgemeinen Koppelungsverbot vor (BVerwG, U. v. 13.7.1979 - 4 C 67.76 - BRS 35 Nr. 126).

    Zunächst ist klarzustellen, daß ein sachlicher Zusammenhang nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und Lehre dann nicht mehr bejaht werden kann, wenn der Ablösebetrag nicht der Schaffung von Stellplätzen, sondern anderen gemeindlichen Zwecken dient (BVerwG, U. v. 13.7.1979 - 4 C 67.76 - BRS 35 Nr. 126).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt (U. v. 13.7.1979 - 4 C 67.76 - BRS 35, Nr. 126), daß für einen sachlichen Zusammenhang nicht zu fordern sei, daß ein Ablösebetrag dazu verwendet werde, daß von der zuständigen Gemeinde öffentlicher Parkraum in unmittelbarer Nähe des Grundstück des Pflichtigen geschaffen werde.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Die in § 124 Abs. 3 Satz 1 BauGB enthaltene Anforderung ist spezialgesetzliche Ausprägung des verfassungsrechtlich im Rechtsstaatsprinzip verankerten allgemeinen Koppelungsverbots (Quaas a.a.O § 124 Rdnr. 15; Driehaus a.a.O. § 134 Rdnr. 22), das besagt, dass (unter anderem) mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies zueinander in einem inneren Zusammenhang steht (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1979 - IV C 67.76 -, DÖV 1979, 756).
  • VG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 8 K 3407/09

    Bauvorbescheid, Befreiung, Erschließungsvertrag, Baugenehmigung

    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung entfällt auch dann, wenn die vom Bürger zu erbringende Leistung einem anderen öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist als die von der Behörde zu erbringende oder von ihr in Aussicht gestellte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.1979 - 4 C 67.76 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 11 = DÖV 1979, 756 - ), etwa bei einem Vertrag "baulichen Inhalts", nach dem die Gegenleistung des Bürgers in einer Zahlung "zugunsten einer beliebigen öffentlichen Aufgabe der Behörde" besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162 = NVwZ 2000, 1285 = BRS 63 Nr. 233 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zum inhaltsgleichen § 56 VwVfG des Bundes, BT-Drucks 7/910 vom 18.07.1973, S. 80).
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 2 BV 02.3044

    Stellplatzablöse: Keine Rückzahlungspflicht der Landeshauptstadt München

    Die auf der Grundlage von Art. 56 Abs. 1 Satz 1 BayBO 1982 geschlossene Stellplatzablösungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne der Art. 54 ff. BayVwVfG (vgl. BVerwG v. 13.7.1979 NJW 1980, 1294; BayVGH v. 24.11.1986 BayVBl 1987, 531; BayVGH v. 29.1.2004 Az. 2 B 02.1445; Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Art. 53 Anm. 2.4.1.4).

    Der Eintritt der Bestandskraft bewirkte, dass die Auflage als rechtswirksam zu behandeln ist (vgl. BVerwG v. 13.7.1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 58.78
    Zur Zulässigkeit von Verträgen, durch die sich der Bauherr zum Zwecke der Befreiung von seiner Stellplatzpflicht zur Zahlung von Ablösungsbeträgen und die Gemeinde sich zur Herstellung von Parkraum verpflichtet; zur Bedeutung des sog. Koppelungsverbots (im Anschluß an das Urteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 67.76 -).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 67.76 - zum Inhalt des allgemeinen Koppelungsverbotes und seinem Verhältnis zu den jeweils einschlägigen spezialrechtlichen Regelungen - hier des Landesrechts - folgendes ausgeführt:.

    Er würde - wie der Senat in seinem angeführten Urteil in der Sache BVerwG 4 C 67.76 entschieden hat - selbst dann nicht gegen das Koppelungsverbot verstoßen, wenn sich die Gemeinde nur verpflichtet hätte, mit dem Ablösungsbetrag Stellplätze irgendwo im Gebiet der Gemeinde zu schaffen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1980 - III 1696/79

    Bauordnungsrecht - Ablösungsvertrag für notwendige Stellplätze

    Ob der Vertrag vom 15.8.1978, bei dem es sich um einen subordinationsrechtlichen Vertrag des öffentlichen Rechts handelt (Urt des Senats v 5.5.1976 III 1517/75, BRS 30 Nr. 108; BVerwG Urt v 13.7.1979, MDR 1979, 962), wirksam ist, beurteilt sich in erster Linie nach den §§ 54ff des am 15.7.1977 in Kraft getretenen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 21.6.1977 (GBl S 227) - LVwVfG - (vgl § 103 Abs. 1 LVwVfG).

    Zu diesen Rechtsvorschriften zählt auch das sogenannte allgemeine Koppelungsverbot, das vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) hergeleitet wurde und nunmehr seine einfach-gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 1 LVwVfG und in der gleichlautenden Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes erfahren hat (vgl BVerwG Urt v 13.7.1979 aaO).

    Ein solches Verlangen läßt sich jedoch nicht auf das allgemeine Koppelungsverbot weder in seiner verfassungsrechtlichen Ausprägung noch in seiner einfach - gesetzlichen Positivierung in § 56 Abs. 1 LVwVfG stützen (vgl BVerwG Urt v 13.7.1979 aaO).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Desgleichen verstößt er nicht gegen das rechtsstaatliche Koppelungsverbot, nach dem u.a. hoheitliche Entscheidungen grundsätzlich nicht von zusätzlichen wirtschaftlichen Leistungen abhängig gemacht werden dürfen (BVerwGE 42, 331 [338 ff.];Urteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 67.76 - NJW 1980, 1294).
  • VG Stuttgart, 24.01.2023 - 2 K 815/22

    Nachweis von Stellplätzen für ein Bauvorhaben; Ablösungsvereinbarung als

    Dabei wurde dieses Konstrukt nicht etwa als unzulässige Umgehung von § 69 Abs. 7 LBO 1964 u. 1972 eingestuft, sondern ausgeführt, solange bestimmte Maßgaben zur Zweckbindung des zu zahlenden Betrages eingehalten würden, sei dies ein zulässiges Modell, welches insbesondere nicht gegen das Koppelungsverbot verstoße (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 13.07.1979 - IV C 67.76 - BauR 1979, 495; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1980 - II 1696/79 - ESVGH 30, 166).

    Der Gebrauch dieses Wortlauts bedeutet aber nicht zwingend, dass damit eine Stellplatzablöse nach dem damaligen § 69 Abs. 7 LBO 1972 gewollt war (vgl. nur die weite Verwendung des Begriffes in BVerwG, Urt. v. 13.07.1979 - IV C 67.76 - BauR 1979, 495 juris Rn. 36 oder die Definition eines Ablösevertrags bei Reisnecker, Ablösung der Garagenbaupflicht, BayVBl 1968, 9 für Verträge gerade zur Herbeiführung von Befreiungsvoraussetzungen).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1989 - 1 A 32/88
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LC 170/04

    Von den einschlägigen Bebauungsplänen abweichende, aufgelockertere Bebauung als

  • BVerwG, 19.05.1982 - 4 B 106.82

    Konsequenzen des Fehlens einer zweckbestimmten Verbindung zum genehmigten Objekt

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2004 - 3 L 257/00

    Stellplatzablöse; Änderung der Rechtslage

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1980 - III 4067/78
  • VG Augsburg, 10.10.2013 - Au 5 K 13.346

    Anfechtungsklage; Nebenbestimmung; Stellplatzablöse; Stellplatzsatzung; Ermessen

  • VGH Hessen, 06.01.1994 - 3 UE 2631/92

    Ablösepflicht für Stellplätze

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1984 - 16 A 1152/81
  • VG Augsburg, 07.11.2013 - Au 5 K 13.1204

    Anfechtungsklage; Nebenbestimmung; Nutzungsänderung; Stellplatzbedarf;

  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

  • BGH, 27.11.1980 - III ZR 82/79

    Zulässigkeit eines Ablösungsvertrages unter der Geltung der Reichsgaragenordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2016 - 2 A 1503/15

    Entfallen des Bestandsschutzes für ein Gebäude infolge der endgültigen

  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 15 ZB 08.1209

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundbuchberichtigung; Schuldverhältnis aus

  • BVerwG, 09.10.1992 - 4 B 208.92

    Rechtmäßigkeit der Ablösung der Stellplatzpflicht durch öffentlich-rechtlichen

  • VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 08.1141

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Stellplatzablöse; Rückzahlung; nachträglicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2002 - 7 E 650/01

    Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung; Nichtigkeitsgründe einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1979 - XV A 1645/76

    Rechtswirksamkeit einer bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres beschlossenen

  • OLG Bamberg, 28.02.1983 - 4 U 131/82

    Pflicht von Bauwerbern zur Schaffung von Einstellplätzen oder Garagen; Ablösung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1979 - 15 A 1645/76

    Streit um eine zu entrichtende Kreisumlage im Zusammenhang mit einer

  • VG München, 10.03.2008 - M 8 K 07.1304

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines auf der Grundlage einer rechtmäßigen

  • VG Frankfurt/Oder, 18.11.2021 - 7 K 900/15

    Klage einer Gemeinde auf Erfüllung eines InvestorenvertragesRechtliche Einordnung

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