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   BFH - IV R 16/08   

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BFH - IV R 16/08 (https://dejure.org/9999,312)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 7, GG Art 3 Abs 1
    Ansparrücklage; Existenzgründer; Gleichheitsgrundsatz; GmbH & Co KG

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2008 - 6 V 6161/08

    Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG - Zulassung der Beschwerde im

    Mit gleichem Schreiben vom 23. Juni 2008 sowie mit Schreiben vom 02. Juli 2008 beantragte die Antragstellerin beim Antragsgegner die Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuer- und des Feststellungsbescheids und verwies auf das beim Bundesfinanzhof -BFH- unter dem Aktenzeichen IV R 16/08 anhängige Verfahren sowie darauf, dass das Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg mit Beschluss vom 24. April 2008 (1 V 1419/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1018) die Aussetzung der Vollziehung in einem vergleichbaren Fall gewährt habe.

    Das FG Thüringen hat jedoch die Revision zum BFH zugelassen, über die der BFH bislang nicht entschieden hat (Aktenzeichen IV R 16/08).

    Die Frage ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden; es ist aufgrund des beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 16/08 anhängigen Revisionsverfahrens aber mit einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage zu rechnen.

  • BFH, 06.02.2009 - IV B 125/08

    Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG zweifelhaft

    Die ernstlichen Zweifel folgen bereits aus den einander widersprechenden Entscheidungen des Hessischen FG vom 6. Dezember 2004 1 K 939/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 686, rechtskräftig) und des Thüringer FG vom 30. Januar 2008 3 K 579/07 (EFG 2008, 841, Revision anhängig unter IV R 16/08).
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