Rechtsprechung
BFH - IV R 16/08 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 30.01.2008 - 3 K 579/07
- BFH - IV R 16/08 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2008 - 6 V 6161/08
Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG - Zulassung der Beschwerde im …
Mit gleichem Schreiben vom 23. Juni 2008 sowie mit Schreiben vom 02. Juli 2008 beantragte die Antragstellerin beim Antragsgegner die Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuer- und des Feststellungsbescheids und verwies auf das beim Bundesfinanzhof -BFH- unter dem Aktenzeichen IV R 16/08 anhängige Verfahren sowie darauf, dass das Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg mit Beschluss vom 24. April 2008 (1 V 1419/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1018) die Aussetzung der Vollziehung in einem vergleichbaren Fall gewährt habe.Das FG Thüringen hat jedoch die Revision zum BFH zugelassen, über die der BFH bislang nicht entschieden hat (Aktenzeichen IV R 16/08).
Die Frage ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden; es ist aufgrund des beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 16/08 anhängigen Revisionsverfahrens aber mit einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage zu rechnen.
- BFH, 06.02.2009 - IV B 125/08
Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG zweifelhaft
Die ernstlichen Zweifel folgen bereits aus den einander widersprechenden Entscheidungen des Hessischen FG vom 6. Dezember 2004 1 K 939/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 686, rechtskräftig) und des Thüringer FG vom 30. Januar 2008 3 K 579/07 (EFG 2008, 841, Revision anhängig unter IV R 16/08).