Rechtsprechung
   BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2586
BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96 (https://dejure.org/1997,2586)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1997 - IV R 28/96 (https://dejure.org/1997,2586)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1997 - IV R 28/96 (https://dejure.org/1997,2586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung als sachlich einheitliche Praxis mit gleichartiger Tätigkeit im Fall einer steuerbegünstigten Teilpraxisveräußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 18 Abs. 3
    Veräußerung einer Teilpraxis

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 3, EStG § 34
    Arzt; Teilbetrieb; Veräußerung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Auszug aus BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96
    An der Einheitlichkeit von Kassen- und Privatpraxis würde sich selbst dann nichts ändern, wenn der arbeitsmedizinische Bereich als Teilpraxis anzusehen sein sollte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457).
  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Auszug aus BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182; vom 22. Dezember 1993 I R 62/93, BFHE 173, 163, BStBl II 1994, 352, m. w. N.) kann die Veräußerung eines selbständigen Teils des Vermögens i. S. von § 18 Abs. 3 EStG in der Form einer Teilpraxisveräußerung nur dann in Betracht kommen, wenn ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger mehrere selbständige, wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Kundenkreisen ausübt.
  • BFH, 22.12.1993 - I R 62/93

    Die Veräußerung des selbständigen Teils eines Vermögens i. S. des § 18 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182; vom 22. Dezember 1993 I R 62/93, BFHE 173, 163, BStBl II 1994, 352, m. w. N.) kann die Veräußerung eines selbständigen Teils des Vermögens i. S. von § 18 Abs. 3 EStG in der Form einer Teilpraxisveräußerung nur dann in Betracht kommen, wenn ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger mehrere selbständige, wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Kundenkreisen ausübt.
  • FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97

    Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

    Nach weiteren Rechtsausführungen zum Begriff des Teilbetriebs verwies der Kläger schließlich auf ein Musterverfahren, das beim BFH anhängig sei (Az. IV R 28/96).

    Auch nach Kenntnis der Ergebnisse dieser Betriebsprüfung ist das FA unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. März 1997 (Az. IV R 28/96, Deutsches Steuerrecht 1997, 712 ) weiterhin der Auffassung, dass der vom Kläger erklärte "Veräußerungsgewinn" laufenden Gewinn des Streitjahres 1994 darstellt.

    Der Berichterstatter hat den Kläger mit Verfügung vom 6. Januar 1998 noch darauf hingewiesen, dass das von ihm selbst für seine Ansicht wiederholt zitierte Revisionsverfahren - IV R 28/96 - durch Urteil des BFH vom 6. März 1997 abgeschlossen worden sei und dies Urteil u.a. auch in BFH/NV 1997, 746 abgedruckt sei.

    - in der Veräußerung des kassenärztlichen Patientenstammes bei einem Arzt, der daneben auch über einen privatärztlichen Patientenstamm verfügte (vgl. BFH/NV 1997, 746 unter Bestätigung von Finanzgericht -FG- Rheinland-Pfalz, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 753),.

  • FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02

    Zur Steuerbegünstigung des Gewinnes aus der Veräußerung einer Allgemeinarztpraxis

    Das Urteil des BFH vom 6. März 1997 IV R 28/96 sei lediglich zur Frage der Teilbetriebsveräußerung ergangen (Bl. 28).

    1997, IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746 betreffend die Veräußerung einer.

    In seinem Urteil vom 6. März 1997, IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746, das zum Verkauf einer kassenärztlichen Praxis unter Zurückbehaltung des privatärztlichen Patientenstammes und unter Fortführung einer Privatpraxis für Naturheilverfahren ergangen ist, hat der BFH u.a. ausgeführt:.

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 18/02

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Weiter führt die Personenbezogenheit der selbständigen Arbeit dazu, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen --wie im Streitfall-- eine sachlich einheitliche Praxis mit gleichartiger Tätigkeit vorliegt, die Annahme einer Teilpraxisveräußerung i.S. des § 18 Abs. 3 EStG dann in Betracht kommt, wenn die Tätigkeit im Rahmen selbständiger Büros mit besonderem Personal, wobei die Büros sich nicht unbedingt an verschiedenen Orten befinden müssen, in voneinander entfernten örtlichen Wirkungsbereichen mit getrennten Kundenkreisen ausgeübt wird (Senatsurteile vom 8. Juni 2000 IV R 63/99, BFH/NV 2000, 1341; vom 6. März 1997 IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746, und in BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Die Ungleichartigkeit der Geschäftstätigkeit ist bei Handelsunternehmen, die im wesentlichen vom Kapitaleinsatz bestimmt werden, ein Abgrenzungsmerkmal von untergeordneter Bedeutung (vgl. z.B. BFH- Urteil vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182); sein Gewicht liegt bei der Abgrenzung verschiedener Betriebsteile bei freiberuflicher Tätigkeit (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. März 1997 IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746).
  • BFH, 04.03.2002 - IV B 109/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmangel durch Übergehen von

    Die rechtlichen Gesichtspunkte, die für die tarifbegünstigte Veräußerung einer ärztlichen Teilpraxis eine Rolle spielen, sind in der Senatsentscheidung vom 6. März 1997 IV R 28/96 (BFH/NV 1997, 746) unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausführlich dargestellt.

    Erforderlich ist vielmehr ein konkretes Eingehen auf die Rechtsfragen und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit; ferner wäre es erforderlich gewesen, dass die Kläger sich eingehend mit dem Senatsurteil in BFH/NV 1997, 746 auseinandersetzten.

  • BFH, 19.11.2003 - I R 41/02

    Widerstreitende Steuerfestsetzung

    Denn der nachgereichte Schriftsatz des FA wiederholt nur dessen bisheriges Vorbringen und enthält als neuen Vortrag lediglich einen Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27. Februar 1997 IV R 28/96 (BFH/NV 1997, 388) sowie die Mitteilung, dass das von der Klägerin zu ihren Gunsten herangezogene BFH-Urteil in BFHE 174, 290, BStBl II 1994, 600 nicht einschlägig sei.
  • FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 16 K 5662/99

    Prozessstandschaft; Vertretung; Anwaltssozietätsanteil; Praxisveräußerung;

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 29.10.1992 IV R 16/91, BStBl II 1993, 182; vom 22.12.1993 I R 62/93, BStBl II 1994, 352; vom 6.3.1997 IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746 m.w.N.) kann die Veräußerung eines selbständigen Teils des Vermögens i.S. von § 18 Abs. 3 EStG in der Form einer Teilpraxisveräußerung nur dann in Betracht kommen, wenn ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger mehrere selbständige, wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Kundenkreisen ausübt.

    An organisatorisch selbständigen Praxisteilen mit verschiedenen Berufstätigkeiten und verschiedenen Mandantenkreisen fehlt es deshalb beispielsweise bei kassenärztlichem Patientenstamm einerseits und privatärztlichem Patientenstamm andererseits - denn die medizinische Behandlung von Kassen- und Privatpatienten sind keine verschiedenen, sondern gleichartige Tätigkeiten, nur das Abrechnungsverfahren ist anders (BFH-Urteil vom 6.3.1997 IV R 28/96, a.a.O.).

  • FG Thüringen, 23.11.2004 - III 1084/02

    (Veräußerung eines Teils des Patientenstammes einer nuklearmedizinischen Praxis

    Denn praxiswertbildend sind nicht diese Unterscheidungsmerkmale, sondern nur die Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Freiberufler (BFH, Urteil vom 6. März 1997, Az: IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746).

    Dies gilt auch bei Veräußerung eines Teils der Praxis (BFH, Urteil vom 6. März 1997 IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746).

  • FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 6534/98

    Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teilbereichs

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe es in seiner Entscheidung vom 06.03.1997 IV R 28/96 BFH/NV 1997, 746 ausdrücklich offen lassen können, ob eine Naturheilpraxis gegenüber einer schulmedizinischen Praxis ein selbständiger Teilbetrieb sei, da die Naturheilpraxis zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung gar nicht bestanden habe.

    Eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung setzt dann die Veräußerung eines der Büros samt den Mandantenbeziehungen und die völlige Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem dazugehörigen örtlich abgegrenzten Wirkungsbereich voraus (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.1997 IV R 28/96 BFH/NV 1997, 746).

  • BFH, 28.06.2000 - IV B 35/00

    Fortführung der Tätigkeit nach Praxisveräußerung

    Dies gilt auch bei Veräußerung eines Teils der Praxis (Senatsurteil vom 6. März 1997 IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746).
  • FG München, 19.02.2003 - 9 K 1015/01

    Keine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung bei Veräußerung der

  • FG Hamburg, 05.04.2011 - 6 K 191/10

    Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei der "Praxisveräußerung" eines

  • BFH, 22.09.1999 - IV B 104/98

    Teilpraxisveräußerung ohne Übertragung des Mandanten-/Patientenstamms

  • FG Schleswig-Holstein, 25.10.2006 - 1 K 185/01

    Teilbetriebsaufgabe bei Veräußerung einer Radiologiepraxis unter Weiterführung

  • BFH, 22.09.1999 - IV B 194/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht