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   BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96   

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https://dejure.org/1997,4281
BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einlegen der Berufung per Telefax bei einem falschen Gericht - Einlegen der Berufung bei einem falschen Gericht wegen Entnahme der Telefaxnummer aus dem "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltverlages ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Vertrauen des Anwalts auf Telefaxnummer im privaten Verzeichnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines Telefax-Anschlusses

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 952
  • VersR 1997, 853
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96
    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 26. Mai 1994 (III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300) lediglich die Verwendung eines gebräuchlichen Verzeichnisses verlangt, das auch in der Kanzlei selbst zusammengestellt und geführt werden kann, um die Gefahr von Irrtümern bei einer telefonischen Auskunft der Telekom zu vermeiden.
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen.
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    So hat der Bundesgerichtshof die im "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlages" enthaltenen Telefaxnummern als zuverlässig angesehen (vgl. BGH 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853).
  • BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830; Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.
  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZB 52/13

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen eines Organisationsversvhuldens des

    Denn der Rechtsanwalt muss durch geeignete Anordnungen sicherstellen, dass die richtige Nummer des Empfangsgerichts - vorzugsweise anhand des letzten in der Handakte befindlichen Schreibens dieses Gerichts oder eines gebräuchlichen Verzeichnisses - ermittelt und nicht etwa aus dem Gedächtnis abgerufen wird (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10; NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11; vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373 unter II 1 b).
  • LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03

    Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter

    Es ist heute anerkannt, dass auch Verzeichnisse anderer Privatunternehmen benutzt werden können, soweit es sich um gebräuchliche Verzeichnisse handelt (vergl. BGH, 19. März 1997 in NJW-RR 97, 952; BGH, 26. Mai 1994 in NJW 94, 2300).
  • BayObLG, 13.08.2004 - Verg 17/04

    Voraussetzungen und Folgen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Telefaxnummern sind grundsätzlich gebräuchlichen Verzeichnissen zu entnehmen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 952), die auch in der Kanzlei gefertigt werden können (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 207); sie können aber auch erfragt werden.
  • OLG Koblenz, 05.12.2005 - 1 Verg 5/05

    Vergabeverfahren: Keine Wiedereinsetzung gegen Beschwerdefristversäumung bei

    Es verstößt auch nicht gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, die Ermittlung der Anschlussnummer an Hand des Ortsverzeichnisses der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlags vornehmen zu lassen (BGH NJW-RR 1997, 952).
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