Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 85 Abs. 2
Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines Telefax-Anschlusses
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1997, 952
- VersR 1997, 853
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen. - BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
So hat der Bundesgerichtshof die im "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlages" enthaltenen Telefaxnummern als zuverlässig angesehen (vgl. BGH 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853). - BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05
Rechtsanwälte - Wiedereinsetzung bei Irrtum über Faxnummer des Gerichts?
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830;… Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.
- LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03
Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter …
Es ist heute anerkannt, dass auch Verzeichnisse anderer Privatunternehmen benutzt werden können, soweit es sich um gebräuchliche Verzeichnisse handelt (vergl. BGH, 19. März 1997 in NJW-RR 97, 952; BGH, 26. Mai 1994 in NJW 94, 2300). - BayObLG, 13.08.2004 - Verg 17/04
Vergabe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zuschlag nichtig!
Die Telefaxnummern sind grundsätzlich gebräuchlichen Verzeichnissen zu entnehmen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 952), die auch in der Kanzlei gefertigt werden können (vgl. - OLG Koblenz, 05.12.2005 - 1 Verg 5/05
Vergabe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen falscher Faxnummer
Es verstößt auch nicht gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, die Ermittlung der Anschlussnummer an Hand des Ortsverzeichnisses der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlags vornehmen zu lassen (BGH NJW-RR 1997, 952).
