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   BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07   

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https://dejure.org/2008,4647
BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07 (https://dejure.org/2008,4647)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2008 - IV ZB 28/07 (https://dejure.org/2008,4647)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - IV ZB 28/07 (https://dejure.org/2008,4647)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die mit der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes bezweckte beamtenähnliche Gesamtversorgung; Umstellung der Dynamisierung der durch die Versorgungsanstalt des Bundes und ...

  • Judicialis

    VBLS § 39; ; VBLS § 56 a.F.; ; VBLS § 75 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2b; VBLS
    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes; Anfechtung eines Schiedsspruchs des Oberschiedsgerichts der VBL

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Mit der von der Beschwerde angesprochenen Halbanrechnungsproblematik, den Startgutschriften und der Zulässigkeit der Umstellung des Versorgungssystems hat dies nichts zu tun (vgl. zur Systemumstellung BGHZ 174, 127 und BVerfG, Beschluss vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - ZTR 2008, 374).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Aus der Halbanrechnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341) ergebe sich, dass Vordienstzeiten spätestens seit der Umstellung der Zusatzversorgung von dem an der Beamtenversorgung ausgerichteten Gesamtversorgungssystem auf ein Betriebsrentensystem nicht mehr anzurechnen seien.
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Mit der von der Beschwerde angesprochenen Halbanrechnungsproblematik, den Startgutschriften und der Zulässigkeit der Umstellung des Versorgungssystems hat dies nichts zu tun (vgl. zur Systemumstellung BGHZ 174, 127 und BVerfG, Beschluss vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - ZTR 2008, 374).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Eine rechtlich erhebliche Benachteiligung gegenüber Versicherten, deren Rente sich nach der neuen Satzung berechnen wird, ist ersichtlich nicht gegeben (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 e).
  • BGH, 15.07.1999 - III ZB 21/98

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Ob der Aufhebungsgrund des § 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO vorliegt, ist zwar von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHZ 142, 204, 206; zur vergleichbaren früheren Regelung BGH, Urteil vom 31. Mai 1972 - KZR 43/71 - NJW 1972, 2180 unter II).
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Diese vom Antragsteller gerügte Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die mit der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes bezweckte beamtenähnliche Gesamtversorgung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon seit langem als verfassungsgemäß gebilligt (Senatsurteile vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 und vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, jeweils m.w.N.; BAG VersR 1999, 1520).
  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Diese vom Antragsteller gerügte Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die mit der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes bezweckte beamtenähnliche Gesamtversorgung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon seit langem als verfassungsgemäß gebilligt (Senatsurteile vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 und vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, jeweils m.w.N.; BAG VersR 1999, 1520).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Diese vom Antragsteller gerügte Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die mit der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes bezweckte beamtenähnliche Gesamtversorgung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon seit langem als verfassungsgemäß gebilligt (Senatsurteile vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 und vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, jeweils m.w.N.; BAG VersR 1999, 1520).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 282/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 55a SVG

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Zur beamtenähnlichen Soldatenversorgung hat das Bundesverfassungsgericht (NVwZ 1982, 553 f.) ausdrücklich entschieden, dass die Anrechnung gesetzlicher Renten auch dann mit Artt. 3 Abs. 1, 14 GG vereinbar ist, wenn der Höchstsatz des Ruhegehalts schon allein aufgrund der Dienstzeit als Berufssoldat erreicht ist und dies selbst dann gilt, wenn eine über das Ende der Ruhegehaltsskala hinausgehende ruhegehaltsfähige Dienstzeit nicht zu einer Erhöhung der Höchstgrenze der Gesamtversorgung führt.
  • BGH, 31.05.1972 - KZR 43/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07
    Ob der Aufhebungsgrund des § 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO vorliegt, ist zwar von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHZ 142, 204, 206; zur vergleichbaren früheren Regelung BGH, Urteil vom 31. Mai 1972 - KZR 43/71 - NJW 1972, 2180 unter II).
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZB 50/05

    Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf

    Die beanstandete Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die auch für die Berechnung der Startgutschriften maßgebende Gesamtversorgung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon seit langem als verfassungsgemäß gebilligt (vgl. Senatsurteile vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 und vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2008 - IV ZB 28/07 - veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs - Tz 9; BAG VersR 1999, 1520; ZTR 1999, 282).

    Zudem spielt keine entscheidende Rolle, ob sich die weitere Tätigkeit auf die Höhe des Gesamtversorgungssatzes auswirken kann oder dies - etwa wegen gleichzeitiger Ausübung der Beschäftigungsverhältnisse - nicht der Fall ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2008 aaO; BVerfG NVwZ 1982, 553 f. zur beamtenähnlichen Soldatenversorgung).

    Auf dieses Vorbringen kann der Antragsteller seinen Antrag auf Aufhebung des Schiedspruches indes nicht mehr stützen (Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2008 aaO Tz. 10).

    Die Überprüfung ist jedoch nur im Umfang der Entscheidung des Schiedsgerichts zulässig (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2008 aaO).

    Denn mit der im Schiedsgerichtsverfahren allein streitigen Frage des Umfanges der Anrechnung von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Ermittlung der Startgutschrift hat dies nichts zu tun (Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2008 aaO Tz. 9).

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