Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5299
BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06 (https://dejure.org/2008,5299)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - IV ZR 105/06 (https://dejure.org/2008,5299)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - IV ZR 105/06 (https://dejure.org/2008,5299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Startgutschrift i.R.e. Anspruchs auf gesetzliche Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen zum Erhalt erworbener Rentenanwartschaften

  • Judicialis

    VBLS § 78 Abs. 1; ; VBLS § 78 Abs. 2; ; VBLS § 79 Abs. 2; ; SGB VI § 207; ; SGB VI § 236a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Startgutschrift für Schwerbehinderte in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 104/06

    Rechtsstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06
    Wie der Senat im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 104/06 (zur Veröffentlichung vorgesehen) erkannt hat, setzt diese, am Maßstab des durchschnittlichen Versicherten entwickelte Auslegung insbesondere das Wartezeiterfordernis aus dem gesetzlichen Rentenversicherungsrecht in ein sachgerechtes Verhältnis zu dem in § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS vorausgesetzten Mindestlebensalter von 52 Jahren.
  • LG Würzburg, 16.05.2007 - 42 S 79/07

    Fiktive Abrechnung - Kosten für An-/Abmeldung und für Umbau von Zubehör

    Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage -kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif' zugänglich war (ständ. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07

    VBL: Individuelle Steuerdaten des Berechtigten zur Berechnung der Betriebsrente

    bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung.
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 237/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift unter

    Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt.
  • LG Würzburg, 21.11.2007 - 43 S 1123/07
    Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normaltarif zugänglich war (stand. Rspr. des BGH zuletzt Urteil v. 1302.2007, IV ZR 105/06).
  • LG Würzburg, 07.03.2008 - 52 S 1633/07
    Über das objektiv erforderliche Maß - als geeignete Schätzungsgrundlage dient nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 9.05.2006, VI ZR 117/05 und vom 13.02.2007, VI ZR 105/06) das gewichtete Mittel (= Modus) des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten - hinaus, kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeifen unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif" zugänglich war (ständige Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06).
  • LG Würzburg, 23.05.2007 - 43 S 56/07
    Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif" zugänglich war (stand. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06).
  • LG Würzburg, 23.05.2007 - 42 S 24/07
    Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif" zugänglich war (stand. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht