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BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Startgutschrift i.R.e. Anspruchs auf gesetzliche Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen zum Erhalt erworbener Rentenanwartschaften
- Judicialis
VBLS § 78 Abs. 1; ; VBLS § 78 Abs. 2; ; VBLS § 79 Abs. 2; ; SGB VI § 207; ; SGB VI § 236a Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer Startgutschrift für Schwerbehinderte in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 18.05.2005 - 2 C 118/05
- LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 23/05
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 104/06
Rechtsstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes …
Auszug aus BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06
Wie der Senat im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 104/06 (zur Veröffentlichung vorgesehen) erkannt hat, setzt diese, am Maßstab des durchschnittlichen Versicherten entwickelte Auslegung insbesondere das Wartezeiterfordernis aus dem gesetzlichen Rentenversicherungsrecht in ein sachgerechtes Verhältnis zu dem in § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS vorausgesetzten Mindestlebensalter von 52 Jahren.
- LG Würzburg, 16.05.2007 - 42 S 79/07
Fiktive Abrechnung - Kosten für An-/Abmeldung und für Umbau von Zubehör
Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage -kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif' zugänglich war (ständ. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06). - LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
VBL: Individuelle Steuerdaten des Berechtigten zur Berechnung der Betriebsrente
bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung. - LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 237/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift unter …
Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt.
- LG Würzburg, 21.11.2007 - 43 S 1123/07 Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normaltarif zugänglich war (stand. Rspr. des BGH zuletzt Urteil v. 1302.2007, IV ZR 105/06).
- LG Würzburg, 07.03.2008 - 52 S 1633/07 Über das objektiv erforderliche Maß - als geeignete Schätzungsgrundlage dient nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 9.05.2006, VI ZR 117/05 und vom 13.02.2007, VI ZR 105/06) das gewichtete Mittel (= Modus) des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten - hinaus, kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeifen unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif" zugänglich war (ständige Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06).
- LG Würzburg, 23.05.2007 - 43 S 56/07 Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif" zugänglich war (stand. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06).
- LG Würzburg, 23.05.2007 - 42 S 24/07 Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal)Tarif" zugänglich war (stand. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 13.02.2007, IV ZR 105/06).