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   BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1188/68   

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https://dejure.org/1970,1018
BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1188/68 (https://dejure.org/1970,1018)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1970 - IV ZR 1188/68 (https://dejure.org/1970,1018)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1970 - IV ZR 1188/68 (https://dejure.org/1970,1018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Architekt - Vertragsabschluß - Risikoausschluß - Vertragspflichten

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt handelt als vollmachtloser Vertreter des Bauherrn: Haftpflichtversicherungsschutz?

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 429
  • MDR 1971, 202
  • VersR 1971, 144
  • VersR 1971, 538
  • DB 1971, 473
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind unter gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Rechtsnormen zu verstehen, die unabhängig vom Willen der beteiligten Parteien an die Verwirklichung eines unter § 1 Nr. 1 der Bedingungen fallenden Ereignisses Rechtsfolgen knüpfen (Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1188/68 - VersR 1971, 144 unter 4).

    Ob dem Störer bei der Art der Beseitigungsmaßnahme eine Wahlmöglichkeit zukommt oder ob die Beseitigungsmaßnahme das Einverständnis des Berechtigten verlangt, ändert nichts am Eintritt dieser Rechtsfolge und ist damit für die Einordnung als gesetzliche Haftpflichtbestimmung nicht maßgeblich (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. November 1970 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2015 - 3 U 30/14

    Rechtsfolgen der Einschaltung eines Unternehmers auf der Käuferseite zum Zwecke

    Denn zwischen einem derartigen Vertreter und dem anderen Vertragsteil entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis mit dem Inhalt des vollmachtlos abgeschlossenen Vertrages; nach dem Grundgedanken des § 179 BGB soll der andere Teil nicht darunter leiden, dass ein Vertreter ohne Vertretungsmacht mit ihm einen Vertrag geschlossen hat (RGZ 120, 126 ff.; BGH NJW 1970, S. 240 f.; BGH NJW 1971, 429 ff.).
  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

    Dem entspricht es, daß der Vertreter auch gewisse Gegenrechte geltend machen kann, die sonst dem Vertretenen zustünden (BGH, Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1188/68 - NJW 1971, 429 f).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99

    Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung

    Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen sind Rechtsnormen, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines Schadenereignisses im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 Rechtsfolgen knüpfen (BGH VersR 1971, 144).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    In gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in diesem Sinne sind Rechtsnormen, die unabhängig vom Willen der Beteiligten eine die Verwirklichung eines unter § 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen fallenden Ereignisses Rechtsfolgen knüpfen (BGH VersR 2003, 236; BGH VersR 1971, 144 = NJW 1989, 429).
  • OLG Köln, 09.07.2002 - 9 U 169/01

    Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts für die

    Unter gesetzlichen Haftungsbestimmungen versteht man Rechtsnormen, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines dem Versicherungsschutz unterfallenden Ereignisses Rechtsfolgen knüpfen (BGH VersR 1971, 144; Prölss / Martin, VVG, § 1 AHB Rn 3; § 1 AVB-WB Rn 1; Späte, AHB § 1 Rn 125).

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1970 (VersR 1971, 144) ausgeführt, dass § 179 BGB diese Voraussetzung erfülle, und zwar auch dann, wenn ein Vertreter ohne Vertretungsmacht auf Erfüllung in Anspruch genommen werde.

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von dem Sachverhalt, den der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung VersR 1971, 144 zu beurteilen hatte, und in dem es um die Haftung eines Architekten aus § 179 BGB ging, der ohne Vollmacht einen Handwerker beauftragt hatte.

  • BGH, 08.02.1979 - VII ZR 141/78

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beginn der

    Er haftet zwar kraft Gesetzes (BGH, NJW 1970, 240, 241 mit Nachw.; BGH NJW 1971, 429, 430); letztlich hat er aber nur dafür einzustehen, daß es mangels Vollmacht zu einem Vertrage nicht gekommen ist und demgemäß vertragliche Ansprüche nicht entstanden sind.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 155/89

    Haftung der Postbank bei Auszahlung einer "eigenhändig" zuzustellenden

    Dabei handelt es sich um einen Anspruch kraft Gesetzes (BGH Urteile vom 14. November 1969 aaO. und vom 20. November 1970 - IV ZR 188/68 - NJW 1971, 429, 430; RGZ 120, 126, 129) Mit dem Inhalt des Erüllungsanspruchs, der gegen den Vertretenen bestanden hätte.
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07

    Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des

    Denn dies würde voraussetzen, dass die Klägerin einen Erfüllungsanspruch (§ 179 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB) gegen den Beklagten zu 1) hätte, d. h. letzterer zwar nicht Vertragspartei wird, der Klägerin aber die Rechtsposition verschafft, die sie bei einem Vertragsabschluss mit der GbR gehabt hätte (vgl. BGH NJW 1971, 429/430).
  • OLG Dresden, 11.01.2018 - 10 U 763/16

    Was denn nun?

    Mit der Klage auf Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung aus einem zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertragsverhältnis und der Klage auf - die vom Kläger gewählte - Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs nach § 179 Abs. 1 BGB gegen den falsus procurator (siehe zur Rechtsnatur des Erfüllungsanspruchs nach § 179 Abs. 1 BGB: BGH, Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1188/68 - NJW 1971, 429, juris Rn. 11) handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 7 U 75/10

    Berufshaftpflichtversicherung: Eröffnung eines Anderkontos und Auszahlung an den

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1984 - 10 U 183/83

    Mietvertrag; Vollmachtslos; Erfüllungshaftung; Rückgewähransprüche

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