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   BGH, 15.04.1977 - IV ZR 125/76   

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https://dejure.org/1977,1159
BGH, 15.04.1977 - IV ZR 125/76 (https://dejure.org/1977,1159)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1977 - IV ZR 125/76 (https://dejure.org/1977,1159)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1977 - IV ZR 125/76 (https://dejure.org/1977,1159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verringerung des Einkommens des durch Wegfall einer Steuervergünstigung als rechtsvernichtende Einwendung im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage - Ergänzung einer vertraglichen Unterhaltsvereinbarung nach Gesetzesänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 157
    Ergänzende Auslegung eines Scheidungsfolgenvergleichs bei nachträglicher unerwarteter Gesetzesänderung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1977, 461
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BGH, 15.04.1977 - IV ZR 125/76
    Die danach gebotene ergänzende Vertragsauslegung, die im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegt (BAGE 4, 360 = NJW 1956, 1732 f), ist so, wie sie das Berufungsgericht getroffen hat, jedenfalls im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Mit Recht wird daher angenommen, daß die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel für unzulässig erklärt werden kann, wenn das dem Titel zugrundeliegende Verbot durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist (BGHZ 70, 151, 157; BGH, Urt. v. 15.4.1977 - IV ZR 125/76, FamRZ 1977, 461, 462; Schuschke, Achtes Buch der ZPO, Band I, § 767 Rdn. 22; Völp aaO. S. 488).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

    Deswegen hat der Unterhaltsschuldner hinsichtlich konkreter Unterhaltsforderungen keine Wahlmöglichkeit zwischen der Vollstreckungsgegen- und der Abänderungsklage, sondern muß sein Rechtsschutzbegehren auf die Klageart stützen, die dem Ziel seines Begehrens für den entsprechenden Unterhaltszeitraum am besten entspricht (BGH Urteil vom 15. April 1977 - IV ZR 125/76 - FamRZ 1977, 461, 462; Senatsurteil vom 13. Juli 1988 - IVb ZR 85/87 - FamRZ 1988, 1156, 1157 f.).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Mit Recht wird daher angenommen, daß die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel für unzulässig erklärt werden kann, wenn das dem Titel zugrundeliegende Verbot durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist (BGHZ 70, 151, 157; BGH, Urt. v. 15.4.1977 - IV ZR 125/76, FamRZ 1977, 461, 462; Schuschke, Achtes Buch der ZPO, Band I, § 767 Rdn. 22; Völp aaO. S. 488).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20

    Ausbildungsunterhalt

    Die vom Antragsteller im hiesigen Verfahren herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.1977 (IV ZR 125/76, FamRZ 1977, 461) betrifft eine andere Fallkonstellation, in deren Folge - ausnahmsweise nach ergänzender Auslegung eines von den Verfahrensbeteiligten geschlossenen Vergleichs - eine Erfüllung des Unterhaltsanspruchs durch den Kindergeldbezug anerkannt wurde.
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Demgemäß hat der Senat in einem ähnlichen Fall bereits die Anrechnung des Kindergeldes auf vergleichsweise vereinbarte Zahlungen als einen Umstand angesehen, der im Wege der Vollstreckungsabwehrklage des § 767 ZPO geltend gemacht werden kann ( Urt. v. 15. April 1977 - IV ZR 125/76, FamRZ 1977, 461, 462).
  • LAG Hessen, 17.12.1993 - 9 Sa 581/93

    Geltendmachung des Wegfalls der materiell-rechtlichen Geschäftsgrundlage nach

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  • OLG Frankfurt, 19.07.1978 - 3 UF 196/78
    Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 15.4.1977 (FamRZ 1977, 461, 462) ausgeführt, dass es sich bei dem Kindergeld um für den Unterhalt des Sohnes gezahlte staatliche Zuschüsse handele, die für denselben Zweck bestimmt seien wie die seitens des Klägers an die Beklagte gezahlten Unterhaltsbeträge.
  • AG Wiesbaden, 09.09.2008 - 537 F 146/08

    Familiensache: Internationale Zuständigkeit für die Vollstreckungsabwehrklage;

    Zwar können auch Gesetzesänderungen im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Unterhaltstitel geltend gemacht werden (BGH, Urt. v. 15.04.1977 - IV ZR 125/76 - FamRZ 1977, 461 f.).
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