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   BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95   

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https://dejure.org/1995,3777
BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95 (https://dejure.org/1995,3777)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1995 - IV ZR 139/95 (https://dejure.org/1995,3777)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1995 - IV ZR 139/95 (https://dejure.org/1995,3777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Höhe des Berufungsstreitwertes - Festsetzung der Höhe der Testamentsvollstreckergebühr - Erfordernis der Begründung der Wertfestsetzung - Auswirkungen der fehlenden Wertfestsetzungsbegründung auf die Wertbemessung - Abwägung der objektiv, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546
    Revisionsbeschwer bei Streit um den Umfang einer Testamentsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 37/90

    Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95
    Dieser Verfahrensmangel stellt die Wertbemessung aber nicht in Frage, weil die für die Bewertung des Abwehrinteresses des Beklagten maßgeblichen Umstände ihrer Art und ihrem Umfang nach auf der Hand liegen und überdies es danach außer Zweifel steht, daß das Abwehrinteresse höher nicht bewertet werden kann (BGH, Beschlüsse vom 04.10.1990 - XII ZB 37/90 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 14 und vom 22.02.1989 - IVb ZR 186/88 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 7).
  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 80/71

    Beschwer bei Primäraufrechnung

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95
    Maßgeblich für die Beschwer durch das angefochtene Urteil ist das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewertende Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung dieses Urteils (BGHZ 57, 301, 302 m.w.N.), wie es beim Schluß der mündlichen Verhandlung der Vorinstanz sich nach den Umständen darstellt (MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO § 511a Rdn. 39; Zöller/Gummer, 19. Aufl. § 546 Rdn. 11).
  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81

    Aufgaben und Stellung eines Testamensvollstreckers - Unentgeltliche Leistungen

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95
    Während der Erbe dazu auf seine eigenen Bedürfnisse abstellen kann, ist der Testamentsvollstrecker als Treuhänder gebunden (Senatsurteil vom 07.07.1982 - IVa ZR 36/81 - LM BGB § 2206 Nr. 3 = NJW 1983, 40 unter a).
  • BGH, 16.12.1992 - IV ZR 176/92

    Beschwer bei Feststellung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95
    Das hat der Senat für einen vergleichbaren Fall, in dem ein erbvertraglich gebundener Erblasser sich aus seiner Bindung zu lösen versuchte, mit näherer Begründung entschieden (Senatsbeschluß vom 16.12.1992 - IV ZR 176/92 - BGHR ZPO § 3 Bindung, erbrechtliche 1; vgl. weiter Schneider, Streitwertkommentar 10. Aufl. Rdn. 4322 und die in den folgenden Randnummern gegebenen Nachweise sowie Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl. § 3 Rdn. 60 Stichwort Testamentsvollstreckung).
  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

    Dieses Interesse ist deutlich geringer als das Interesse des Erben an einer vollstreckungsfreien Nutzung des Nachlasses, das nur mit einem Bruchteil des streitbefangenen Vermögens bewertet werden kann, weil dem Testamentsvollstrecker als Treuhänder nur nach Maßgabe der letztwilligen Verfügung begrenzte Befugnisse zustehen; sein Interesse kann daher allenfalls mit 10% des Wertes desjenigen Vermögens angesetzt werden, über dessen Verwaltung Streit besteht (Senatsbeschlüsse vom 29. November 1995 - IV ZR 139/95 - ZEV 1996, 35 und vom 21. Juni 2000 - IV ZR 20/00 - ZEV 2000, 409).
  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 20/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Testamentsvollstreckers auf Feststellung des

    Nach dem Beschluß des Senats vom 29. November 1995 (IV ZR 139/95 - ZEV 1996, 35) ist für die Beschwer das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewertende Interesse des Testamentsvollstreckers an der Abänderung des angefochtenen Urteils maßgeblich.
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