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   BGH, 12.11.2008 - IV ZR 273/07   

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https://dejure.org/2008,11637
BGH, 12.11.2008 - IV ZR 273/07 (https://dejure.org/2008,11637)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2008 - IV ZR 273/07 (https://dejure.org/2008,11637)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2008 - IV ZR 273/07 (https://dejure.org/2008,11637)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Krankentagegeldversicherung - Arbeitsunfähigkeit: Was Sie zur Schlüssigkeit der Klage vortragen müssen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - IV ZR 273/07
    Im Übrigen ist geklärt, dass ein Anspruch auf Krankentagegeld auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 MB/KT 94 nur besteht, wenn der Versicherte die von ihm konkret ausgeübte Berufstätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, auch nicht durch geringfügige Akquisitionstätigkeiten, und tatsächlich auch nicht ausübt (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06 - VersR 2007, 1260 Tz. 18 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer

    Nur gänzlich unbedeutende Tätigkeiten, die noch wahrgenommen werden können, stehen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von MB/KT 94 nicht entgegen (vgl. zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung BGH, Beschluss vom 12.11.2008 - IV ZR 273/07 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NVersZ 2000, 133; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NJW-RR 2003, 679; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746; OLG Naumburg, OLGR 2006, 100; OLG Köln, VersR 2008, 912).
  • LG Coburg, 04.02.2016 - 22 O 330/15

    Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs auf Krankentagegeld

    Diese muss so präzise sein, dass sie im Prozess als Grundlage für eine sachverständige Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit dienen kann (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteile vom 29.08.2007, AZ.: 5 U 163/07; BGH, Beschluss vom 12.11.2008, AZ.: IV ZR 273/07).
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