Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2003 - IV ZR 450/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19966
BGH, 12.03.2003 - IV ZR 450/02 (https://dejure.org/2003,19966)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - IV ZR 450/02 (https://dejure.org/2003,19966)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - IV ZR 450/02 (https://dejure.org/2003,19966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,19966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des Revisionsverfahrens; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 § 3
    Streitwert bei Zwischenfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.02.2015 - VII ZR 176/14

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Es braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, ob die in einem Vorschussurteil regelmäßig enthaltene Feststellung, dass den Auftragnehmer eine Nachschusspflicht trifft, falls der ausgeurteilte Vorschuss nicht ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07, BauR 2008, 2041 Rn. 8 m.w.N.), im Einzelfall eine Erhöhung des Streitwerts der Vorschussklage - und entsprechend der Beschwer des zur Vorschusszahlung verurteilten Beklagten -über den Wert des bezifferten Zahlungsantrags hinaus rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91, NJW-RR 1992, 698, zur Beschwer bei Häufung von Leistungs- und (Zwischen-)Feststellungsklage; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 12. März 2003 - IV ZR 450/02, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13

    Begründungserfordernis bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Die von den Klägerinnen erhobene Zwischenfeststellungsklage wirkte sich nämlich nicht streitwerterhöhend aus, weil deren wirtschaftliche Bedeutung nicht über den im Übrigen erhobenen Klageantrag hinausreicht und deshalb kein weitergehender Streitwert anzusetzen ist (vgl. hierzu allg.: BGH Beschl. v. 12.03.2003 - IV ZR 450/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht