Rechtsprechung
BFH, 30.06.2006 - IX B 11/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Wirksame Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Bevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.12.2005 - 17 K 2588/03
- BFH, 30.06.2006 - IX B 11/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03
Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Unterbrechung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BFH, 30.06.2006 - IX B 11/06
Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst dann, wenn --wie im Streitfall vorgetragen-- der Berater im Innenverhältnis zur Abgabe einer solchen Rücknahmeerklärung nicht befugt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1987 IV B ZB 125/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1988, 496, sowie allgemein zur Zurechnung schuldhaften Verhaltens eines Prozessvertreters trotz weisungswidriger Handlungen BFH-Beschluss vom 26. November 2004 VIII B 77/03, BFH/NV 2005, 331). - BFH, 20.02.1997 - X B 232/96
Folgen einer Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluß
Auszug aus BFH, 30.06.2006 - IX B 11/06
Ist --wie im Streitfall-- zwischen den Beteiligten eines Rechtbehelfsverfahrens streitig, ob der Rechtsbehelf wirksam zurückgenommen ist, muss das Gericht bei Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung aussprechen, dass der Rechtsbehelf wirksam zurückgenommen ist (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 20. Februar 1997 X B 232/96, BFH/NV 1997, 606).
- BFH, 20.06.2007 - VI B 95/06
NZB: Rücknahme der Beschwerde
Besteht --wie hier-- zwischen den Beteiligten eines Rechtsbehelfsverfahrens Streit, ob der Rechtsbehelf wirksam zurückgenommen ist, spricht das Gericht bei Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung aus, dass der Rechtsbehelf wirksam zurückgenommen worden ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1997 X B 232/06, BFH/NV 1997, 606; vom 30. Juni 2006 IX B 11/06, juris).Diese Rücknahme entfaltet auch dann Wirksamkeit, wenn --wie im Streitfall von den danach beauftragten Bevollmächtigten vorgetragen-- der die Rücknahme erklärende Bevollmächtigte im Innenverhältnis zur Abgabe einer solchen Rücknahmeerklärung nicht befugt gewesen war (vgl. BFH-Beschluss IX B 11/06 mit Hinweis auf Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1987 IV b ZB 125/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1988, 496;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 62 Rz 15; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 62 FGO Rz 103; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Rz 13).
- BFH, 29.09.2010 - VI B 87/10
Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde
Diese Rücknahme entfaltet auch dann Wirksamkeit, wenn --wie im Streitfall vom Kläger vorgetragen-- der die Rücknahme erklärende Bevollmächtigte im Innenverhältnis zur Abgabe einer solchen Rücknahmeerklärung nicht befugt gewesen war (vgl. Senats-Beschluss in BFH/NV 2007, 1704, sowie BFH-Beschluss vom 30. Juni 2006 IX B 11/06, juris, mit Hinweis auf Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1987 IV b ZB 125/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1988, 496;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 62 Rz 15).