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   BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04   

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https://dejure.org/2005,9565
BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04 (https://dejure.org/2005,9565)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2005 - IX B 115/04 (https://dejure.org/2005,9565)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - IX B 115/04 (https://dejure.org/2005,9565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; gemeinsames Wohnen

  • datenbank.nwb.de

    Persönliche Beziehung als Grundlage gemeinsamen Wohnens in zwei abgeschlossenen Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.02.2002 - IX B 130/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04
    § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ermöglicht die Revisionszulassung in Fällen, in denen über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht, weil z.B. die Auslegung revisiblen Rechts durch die Vorinstanz fehlerhaft ist und der unterlaufene Fehler von erheblichem Gewicht und geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu schädigen (vgl. BTDrucks 14/4061, S. 9; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802, m.w.N.; Lange, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1098, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

    Auszug aus BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04
    Das Finanzgericht (FG) ist auf Grund einer umfangreichen Tatsachenwürdigung und Beweisaufnahme zu dem auch den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Ergebnis gelangt, der Kläger habe mit seiner Mieterin in nichtehelicher Lebens- und Haushaltsgemeinschaft das ganze Haus selbst bewohnt (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).
  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04
    In einem derartigen Fall durfte das FG im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, m.w.N.) in der persönlichen Beziehung der Partner statt im Mietvertrag die Grundlage des gemeinsamen Wohnens sehen, und zwar unbeschadet des Umstandes, dass die Partner zwei abgeschlossene Wohnungen bewohnen.
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07

    Keine befristete Vermietungstätigkeit bei bloß indifferenten Überlegungen einer

    a) Selbst wenn die Vertragsparteien -was zwischen den Beteiligten umstritten ist- eine nichteheliche Gemeinschaft bildeten (zur Anwendbarkeit der Grundsätze über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 IX B 115/07, BFH/NV 2007, 2235), ist nach den Feststellungen des FG nicht davon auszugehen, dass die persönliche Beziehung statt des Mietvertrags die Grundlage für das Wohnen der Mieterin bildete (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, und BFH-Beschluss vom 12. Januar 2005 IX B 115/04, BFH/NV 2005, 703, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 04.05.2006 - IV 311/03

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Lebenspartnern

    Bestehe damit keine eheähnliche Lebensgemeinschaft i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so könne im Umkehrschluss zu den Ausführungen des BFH in seiner Entscheidung vom 12.01.2005 IX B 115/04 (BFH/NV 2005, 703 ) gerade nicht die persönliche Beziehung zwischen Kläger und der Mieterin Grundlage des gemeinsamen Zusammenwohnens sein.

    Mit Beschluss vom 12.01.2005 IX B 115/04 (BFN/NV 2005, 703) hat der BFH entschieden, dass bei Bestehen einer nichtehelichen Lebens- und Haushaltsgemeinschaft zwischen Vermieter und Mieterin die persönliche Beziehung statt des Mietvertrages die Grundlage des gemeinsamen Wohnens auch dann ist, wenn die Partner zwei abgeschlossene Wohnungen bewohnen.

  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

    Eine Nichtanerkennung des Mietverhältnisses würde voraussetzen, dass er die vermietete Wohnung im Souterrain ebenfalls genutzt habe, was nicht der Fall gewesen sei (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, vom 12. Januar 2005 IX B 115/04, BFH/NV 2005, 703, und vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234).

    Den im Bericht der Steuerfahndung zitierten Entscheidungen (vgl. BFH in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, Beschluss des Finanzgerichts München vom 29. November 2007 1 V 2502/07, juris, Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 4. Mai 2006 IV 311/2003, juris, BFH in BFH/NV 2005, 703) liegt ein anderer Sachverhalt als dem Streitfall zugrunde.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12

    Betriebsausgabenabzug für Raumkosten - Drittaufwand für Schuldzinsen bei

    Soweit der BFH einem Mietvertrag über Teile des Wohnraums zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Anerkennung versagt hat (grundlegend BFH-Urteil vom 30.1.1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 16.11.2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345 und vom 12.1.2005 IX B 115/04, BFH/NV 2005, 703; vgl. ferner die Urteile des FG Nürnberg vom 4.5.2006 IV 311/2003, abrufbar in juris, und des FG München vom 23.2.2010 13 K 3571/07, abrufbar in juris), lassen sich die maßgeblichen Erwägungen ebenfalls nicht auf den Streitfall übertragen, da es in diesen Entscheidungen um die Überlassung von gemeinsam genutztem Wohnraum, nicht aber um die Überlassung allein genutzter Räume ging.
  • FG München, 24.04.2007 - 13 K 3097/03

    Zulässigkeit der Klage einer nach außen hin als Vermieterin auftretenden

    Denn zwischen C und X besteht eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, die jedenfalls auch eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, deren wesentlicher Bestandteil zumindest das gemeinsame Wohnen ist (BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BStBl II 1996, 359 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 12. Januar 2005 IX B 115/04, BFN/NV 2005, 703).
  • FG Saarland, 24.10.2006 - 1 V 188/06

    Rechtsanwaltskanzlei im haeuslichen Arbeitszimmer

    Bei Steuerpflichtigen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, ist davon auszugehen, dass bei einer Vermietung von Teilen der gemeinsam genutzten Wohnung nicht der Mietvertrag, sondern die Lebensgemeinschaft Grundlage der Überlassung ist (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. Beschluss vom 12. Januar 2005 IX B 115/04, BFH/NV 2005, 703 m.w.N.).
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