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   BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06   

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https://dejure.org/2007,18502
BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06 (https://dejure.org/2007,18502)
BFH, Entscheidung vom 01.06.2007 - IX B 191/06 (https://dejure.org/2007,18502)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - IX B 191/06 (https://dejure.org/2007,18502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 4 Satz 1; ; EigZulG § 4 Satz 2; ; EigZulG § 8; ; EigZulG § 8 Satz 3; ; EStG § 10e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Eigenheimzulage bei Nutzung einer Wohnung durch Eigentümer und dessen Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06
    Denn die Tatsache der Mitnutzung der Küche wie auch deren rechtliche Problematik für die Anerkennung einer nach dem Eigenheimzulagengesetz förderbaren Wohnung war dem FA ausweislich seiner eigenen Einspruchsentscheidung bewusst, so dass mit einer rechtlichen Würdigung dieses Umstandes durch das Gericht gerechnet werden musste und diese deshalb nicht als "überraschend" angesehen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Auszug aus BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06
    Dies gilt selbst dann, wenn man hierfür auch die Nutzbarkeit einer Küche als erforderlich ansehen muss (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 2003 IX R 9/03, BFHE 203, 368, BStBl II 2004, 225, m.w.N.) und die im Haus vorhandene einzige Küche nach den Feststellungen des FG an die Eltern der Klägerin vermietetet worden war.
  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06
    Das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ist nämlich als tatsächlicher Vorgang (Bewohnen durch den Eigentümer und die mit ihm in der Wohnung lebenden Personen) zu verstehen, so dass eine solche Nutzung zu "eigenen" Wohnzwecken selbst dann bejaht wird, wenn die dort mitwohnenden Angehörigen ihr Nutzungsrecht auf der Grundlage eines (ggf. dinglichen) Wohnungsrechts ausüben und sich das Nutzungsrecht des Eigentümers insoweit nicht aus dem Eigentumsrecht, sondern aus einer Überlassung durch den Angehörigen aufgrund dessen Wohnrechts ableitet (BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 92/98

    Wohneigentumsförderung und häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06
    Dies folgt unmittelbar aus § 8 Satz 3 EigZulG, wonach die teilweise Nutzung eines Förderobjekts zu anderen als Wohnzwecken wie z.B. für fremde Wohnzwecke oder berufliche Zwecke (des Anspruchsberechtigten) lediglich zu einer Kürzung der Bemessungsgrundlage für das betroffene Objekt führt (vgl. Frotscher in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 8 EigZulG Rz 28, unter Hinweis auf das zur entsprechenden Rechtslage nach § 10e des Einkommensteuergesetzes ergangene BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 92/98, BFHE 197, 40, BStBl II 2002, 51).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 21/95

    Vorkosten bei Wohnungserwerb durch Mieter

    Auszug aus BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH wird eine Wohnung im Regelfall auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn der Eigentümer zusammen mit Familienangehörigen darin wohnt (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06
    Das Verbot der Überraschungsentscheidung nach § 96 Abs. 2 FGO umfasst darüber hinaus nicht die Pflicht des Gerichts, die Würdigung der jeweils aufgeworfenen Rechtsfragen im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235).
  • BFH, 09.12.2004 - V B 85/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06
    Bei der Prüfung, ob die angefochtene finanzgerichtliche Entscheidung auf Verfahrensfehlern beruht, ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG) auszugehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2004 V B 85/04, BFH/NV 2005, 712, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 12/08

    Nach § 2 Abs. 2 EigZulG a.F. begünstigte Erweiterung - Nutzung zu eigenen

    Dies gilt nicht nur für eine Haushaltsgemeinschaft zwischen dem Eigentümerehegatten und einem dinglich berechtigten Ehepartner (s. hierzu BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BStBl II 2002, 380), sondern auch für die gemeinsame Nutzung einer Wohnung durch den Eigentümer und dessen Familienangehörige (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2007 IX B 191/06, nicht veröffentlicht, [...]); zur letztgenannten Gruppe zählen auch die Eltern des Eigentümers.
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