Rechtsprechung
   BFH, 09.08.2000 - IX B 40/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10800
BFH, 09.08.2000 - IX B 40/00 (https://dejure.org/2000,10800)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2000 - IX B 40/00 (https://dejure.org/2000,10800)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2000 - IX B 40/00 (https://dejure.org/2000,10800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - IX B 40/00
    In diesem Fall kann er auch regelmäßig anschließend nicht die Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO rügen (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 76 FGO Tz. 112; Gräber/von Groll, a.a.O., § 76 Anm. 40).
  • BFH, 31.07.1995 - V B 1/95

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch Versagung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - IX B 40/00
    Im Hinblick auf die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Kläger alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sein Recht auf Gehör zu verwirklichen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216, unter Ziff. 3 a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 22.12.2005 - II B 12/05

    NZB: Befangenheitsgesuch

    Wer etwa zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht die Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 2000 IX B 40/00, BFH/NV 2001, 63, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2005 - VII S 30/05

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Unter diesen Umständen erscheint die Annahme eines unentschuldigten Fernbleibens durchaus vertretbar, keinesfalls aber willkürlich (vgl. auch BFH-Beschluss vom 9. August 2000 IX B 40/00, BFH/NV 2001, 63).
  • BFH, 03.06.2003 - IX R 46/00

    Sachaufklärungspflicht

    Der Kläger, der sich dieses Verhalten zurechnen lassen muss, kann damit weder die Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580) noch eine Versagung des rechtlichen Gehörs geltend machen (BFH-Beschluss vom 9. August 2000 IX B 40/00, BFH/NV 2001, 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht