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   BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12   

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https://dejure.org/2012,25887
BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12 (https://dejure.org/2012,25887)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2012 - IX B 64/12 (https://dejure.org/2012,25887)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - IX B 64/12 (https://dejure.org/2012,25887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I

  • openjur.de

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I"

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 69
    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I"

  • Bundesfinanzhof

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 69 FGO
    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I"

  • rewis.io

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I"

  • ra.de
  • rewis.io

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2
    Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel, ob die im BMF-Schreiben vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgesehene Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften der Rechtsprechung des BVerfG entspricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    Der Einspruch hiergegen, der sich gegen die Berücksichtigung des Gewinns nach Ablauf der zweijährigen Spekulationsfrist wandte, ruhte bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).

    Im BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 sei die im BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2010 (a.a.O.) vorgegebene und vom FA angewandte Methode ausdrücklich als mögliche Lösung dargestellt.

    Für eine derartige Vereinfachungsregelung kann sich das FA nicht auf die Erwägungen im Vorlagebeschluss des BFH in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 (unter B.III.5.b) berufen.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in Ziff. II. 1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgesehene Vereinfachungsregelung, wonach bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Umfang des steuerbaren Wertzuwachses entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem 31. März 1999 im Vergleich zur Gesamtbesitzzeit linear (monatsweise) zu ermitteln ist, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, BStBl II 2011, 76) entspricht.

    Nach Ergehen des Beschlusses des BVerfG vom 7. Juli 2010  2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (BVerfGE 127, 1, BStBl II 2011, 76 --Rückwirkung im Steuerrecht I--) und des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. Dezember 2010 IV C 1-5-2256/07/10001:006, 2010/1015920 (BStBl I 2011, 14) nahm das FA das Verfahren wieder auf, ermittelte den Gewinn nach dem vom BMF vorgegebenen vereinfachten Verfahren bei unterstellter linearer Wertermittlung in Höhe von 48.033,41 EUR und setzte die Einkommensteuer des Streitjahres mit Einspruchsentscheidung vom 6. September 2011 entsprechend fest.

  • BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    Wenn diese indes die Feststellungslast dem Steuerpflichtigen auferlegt, gerät sie in Konflikt mit der Rechtsprechung des BFH zur Feststellungslast bei vergleichbaren Wertentwicklungen im Bereich des § 17 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (BFH-Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFHE 232, 335, Rz 10).
  • BFH, 24.02.2012 - IX B 146/11

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    Hier wird im Hauptverfahren die Rechtsgrundlage zu klären sein, aufgrund dessen das BMF eine lineare Wertentwicklung von Grundstücken unterstellt (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 24. Februar 2012 IX B 146/11, BStBl II 2012, 335, Rz 19).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    In Betracht kommt eine Norminterpretation oder Typisierung, wobei die Regelungsdelegation auf die Verwaltung zweifelhaft ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447).
  • BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs.

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    b) Unentschieden ist überdies die Rechtsfrage, ob es sich bei den gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften zu berücksichtigenden Abschreibungs- bzw. Absetzungsbeträgen --ggf. anteilig-- um (typisierte) "Wertzuwächse" im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG handelt und der Antragsteller zudem darauf vertrauen durfte, diese --ggf. anteilig-- steuerfrei vereinnahmen zu können (BFH-Beschluss vom 11. April 2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130).
  • BFH, 27.10.2009 - IX B 171/09

    Verdeckte Sacheinlage

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Fall, wenn bei summarischer Prüfung des Verwaltungsakts gewichtige Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2009 IX B 171/09, BFH/NV 2010, 409, m.w.N.).
  • FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11

    Ermittlung des steuerbaren Teils des Spekulations-Gewinns aus der Veräußerung

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1148 zweifelte das FG an der Rechtmäßigkeit der in der Einspruchsentscheidung festgesetzten Einkommensteuer für das Streitjahr.
  • FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn!

    Eine zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des BVerfG nicht (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460; zweifelnd auch BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rechtsfrage, ob es sich bei im Rahmen der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Abschreibungen um "Wertzuwächse" im Sinne der BVerfG-Rechtsprechung handelt, noch unentschieden (BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).

  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Hinsichtlich des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom 20. Dezember 2010 (BStBl I 2011, 14) verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 11. April 2012 IX B 14/12 (BFH/NV 2012, 1130) und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12 (juris).
  • FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11

    Zeitraumbezogene Aufteilung eines Gewinns aus der privaten Veräußerung eines

    Eine diesbezügliche zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. dazu auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1499 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris; hierzu auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 2012 IX B 14/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1130 und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782 ).
  • FG Düsseldorf, 25.04.2013 - 8 K 3988/11

    Gewinn aus privater Grundstücksveräußerung - Verlängerung der Spekulationsfrist

    Vielmehr sind entgegen dieser Ansicht die Abschreibungsbeträge den Zeiträumen zuzuordnen, in denen sie tatsächlich gewährt wurden und sich steuerlich im Rahmen einer Einkunftsart im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG (hier: Vermietung und Verpachtung) steuerlich ausgewirkt haben (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschlüsse vom 12.07.2012 IX B 64/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2012, 1782 und 11.04.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11

    Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch

    In Betracht komme eine Norminterpretation oder Typisierung, wobei insoweit die Regelungsdelegation auf die Verwaltung fraglich sei, oder eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO, wobei es insoweit zu einem Konflikt mit der Feststellungslast kommen könne (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.2.2012 IX B 146/11, BStBl II 2012, 335 zu § 17 EStG und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782 zu § 23 EStG, bei dem sich eine gleichgelagerte Problematik stellt; ausführlich zum Streitstand auch Drüen in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, FGO, § 4 Tz. 87 ff.).
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