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   BFH, 16.10.2006 - IX B 7/05   

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https://dejure.org/2006,14891
BFH, 16.10.2006 - IX B 7/05 (https://dejure.org/2006,14891)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2006 - IX B 7/05 (https://dejure.org/2006,14891)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - IX B 7/05 (https://dejure.org/2006,14891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2
    NZB: GbR - Klagebefugnis

  • datenbank.nwb.de

    Mietverhältnis mit einem Miteigentümer; unzutreffende Beurteilung der Feststellungslast kein Verfahrensmangel sondern Rechtsfehler; Beteiligtenfähigkeit einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01

    GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - IX B 7/05
    Dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits durch die in der Vorentscheidung nachgewiesene Rechtsprechung geklärt (insbesondere BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898, und IX R 42/01, BFH/NV 2005, 168).

    Ferner ist in der Rechtsprechung geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Mietverhältnis zwischen einer GbR und einem Miteigentümer der Besteuerung zu Grunde gelegt werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 168).

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - IX B 7/05
    Dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits durch die in der Vorentscheidung nachgewiesene Rechtsprechung geklärt (insbesondere BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898, und IX R 42/01, BFH/NV 2005, 168).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 3 K 1012/06

    Entgeltlichkeit der Übertragung von Grundbesitz aus der Erbmasse auf den

    Dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt ist, hat der BFH in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung mehrfach bestätigt (BFH-Urteile vom 18. Mai 2004, IX R 83/00, BStBl II 2004, 898 und vom 18. Mai 2004, IX R 42/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 168; Beschluss vom 16. Oktober 2006, IX B 7/05, BFH/NV 2007, 238).
  • BFH, 23.02.2007 - III B 117/06

    Einwendungen gegen die Beweiswürdigung und die Verteilung der Feststellungslast

    Auch soweit der Kläger meint, das FG habe die Feststellungslast unzutreffend beurteilt, handelt es sich nicht um einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern ebenfalls um einen materiellen Rechtsfehler, der im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht geprüft werden kann (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2006 IX B 7/05, BFH/NV 2007, 238).
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