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   BFH, 23.04.1996 - IX R 32/94   

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https://dejure.org/1996,10525
BFH, 23.04.1996 - IX R 32/94 (https://dejure.org/1996,10525)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1996 - IX R 32/94 (https://dejure.org/1996,10525)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1996 - IX R 32/94 (https://dejure.org/1996,10525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von mit der steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schuldzinsenabzug bei steuerfreiem Zinszuschuß

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 68, EStG § 3 c
    Zinszuschuß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94

    Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse

    Auszug aus BFH, 23.04.1996 - IX R 32/94
    Das FG hätte deshalb ihre auf Aufhebung des Änderungsbescheides und der Einspruchs entscheidung gerichtete Klage unter Auf hebung der ihr gegenüber ergangenen Einspruchsentscheidung ohne Sachprüfung abweisen müssen (Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768, m. w. N.).

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) und Urteil in BFH/NV 1995, 768 entschieden, daß die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (große Übergangsregelung) steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung stehenden Schuldzinsen insoweit gemäß § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abziehbar sind, als der Arbeitgeber einen gemäß § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt hat.

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 23.04.1996 - IX R 32/94
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) und Urteil in BFH/NV 1995, 768 entschieden, daß die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (große Übergangsregelung) steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung stehenden Schuldzinsen insoweit gemäß § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abziehbar sind, als der Arbeitgeber einen gemäß § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt hat.

    Der gegenteiligen Auffassung des FG und der Kläger vermag sich der Senat aus den im Urteil in BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784 dargelegten Gründen nicht anzuschließen.

  • BFH, 28.05.1998 - X R 32/97

    Vorkostenabzug bei steuerfreien Zinszuschüssen

    In diesem Fall darf er die Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs oder der Errichtung der Wohnung nur gekürzt um die steuerfreien Zinszuschüsse des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehen, da nach § 3c EStG Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen unmittelbar zusammenhängen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen (BFH-Urteile vom 27. April 1993 IX R 26/92, BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784; vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768; vom 23. April 1996 IX R 32/94, BFH/NV 1996, 880).
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