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   BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91   

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https://dejure.org/1993,1916
BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91 (https://dejure.org/1993,1916)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1993 - IX R 33/91 (https://dejure.org/1993,1916)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - IX R 33/91 (https://dejure.org/1993,1916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentum - Nutzungswert - Kostenmiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG )

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 120
  • BB 1994, 1208
  • BB 1994, 1270
  • DB 1994, 1333
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22.10.1993 IX R 35/92 1) ausgeführt hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus i.S. des § 21 Abs. 2 EStG als Rohmietwert die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der II. BVO ermittelte privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

    DB 1994 S. 1165.

  • BFH, 21.01.1986 - IX R 7/79

    Kostenmiete - Rohmietwert - Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung -

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21.1.1986 IX R 7/79 2) dargelegt hat, kann die Kostenmiete auf der Grundlage der II. BVO berechnet werden.

    BStBl. II 1986 S. 394 = DB 1986 S. 998, m.w.N.

  • BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84

    Inhalt der richtigen Ermittlung des Nuzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus -

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91
    Senatsurteil vom 26.1.1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988 S. 635.
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92

    Baumängel an Gebäuden des Privatvermögens

    Die Kostenmiete kann auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO) berechnet werden (Senatsurteile vom 21. Januar 1986 IX R 7/79, BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394; vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120).

    Für steuerrechtlich anzuerkennende Arbeitsräume ist ein Nutzungswert nicht anzusetzen (Senatsurteil in BFHE 174, 120).

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92

    Keine Selbstbindung des BFH im zweiten Rechtsgang, wenn und soweit er bisherige

    a) Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98) und IX R 33/91 (BFHE 174, 120) ausgeführt hat, ist der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Hause i. S. des § 21 Abs. 2 EStG anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich auf dem Grundstück eine Schwimmhalle befindet.

    Die Berechnung der Kostenmiete auf der Grundlage der II. BVO ist mit § 21 Abs. 2 EStG vereinbar (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91).

  • BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91

    Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 und IX R 33/91 (BFHE 174, 51, 120) entschieden hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus i.S. des § 21 Abs. 2 EStG die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der II.BVO berechnete privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus ein Schwimmbad gehört.

    Die Ermittlung der Kostenmiete auf der Grundlage der II.BVO ist eine mit § 21 Abs. 2 EStG vereinbare Schätzungsmethode (Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91).

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92

    Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Haus (§ 21 EStG )

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 und IX R 33/91 (BFHE 174, 51, 120) ausgeführt hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus als Rohmietwert die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BVO) berechnete privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

    Vielmehr würden sowohl die Einbeziehung der Anschaffungskosten für Grund und Boden (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 2. Oktober 1986 IV B 1 - S 2253 - 103/86, BStBl I 1986, 486) als auch die Berechnung der Kostenmiete auf der Grundlage der II.BVO (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91) zu einem noch höheren Nutzungswert führen.

  • BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96

    Ermittlung der Kostenmiete

    Ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Mietwert die Kostenmiete anzusetzen --was zwischen den Beteiligten nicht strittig ist--, so ist die Kostenmiete grundsätzlich auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BV) zu berechnen (vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, BFHE 174, 51, 60, BStBl II 1995, 98; vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120).
  • BFH, 02.08.1994 - IX R 65/92

    Ansatz der Kostenmiete Kostenmiete als Mietwert einer selbstgenutzten Wohnung

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51) und IX R 33/91 (BFHE 174, 120) ausgeführt hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus i. S. des § 21 Abs. 2 EStG als Mietwert die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO) ermittelte privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

    Berechnet man die Kostenmiete auf der Grundlage der II. BVO (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394; BFHE 174, 120), ist sie höher als der Ansatz des FA.

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 38/90

    Ansatz einer Marktmiete als Rohmietwert einer eigengenutzten Wohnung

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 und IX R 33/91 (BFHE 174, 51, 120) ausgeführt hat, ist als Rohmietwert der selbstgenutzten Wohnung stets die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der II.BVO berechnete privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

    Die pauschale Berechnung der Kostenmiete durch das FA mit 6 v.H. der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Grund und Bodens und des Gebäudes ist für die Kläger wesentlich günstiger als die mit § 21 Abs. 2 EStG vereinbarte Ermittlung des Nutzungswerts auf der Grundlage der II.BVO (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91).

  • BFH, 21.02.1995 - IX R 41/94

    Nutzungswert - Kostenmiete

    Sollte das FG wiederum zu dem Ergebnis kommen, der Mietwert sei anhand der Kostenmiete zu bemessen, könnte es diese entsprechend seiner Ansicht in der Vorentscheidung auf der Grundlage der II. BVO berechnen (Senatsurteile in BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394; vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 111/91

    Eigentum - Kostenmiete - Denkmalschutz

    Vielmehr würde die Berechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91) zu einem noch höheren Nutzungswert führen, der wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots nicht angesetzt werden darf.
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 19/92

    Wirkung eines ursprünglichen Bescheides bei Bestand eines Änderungsbescheides

    Keiner Entscheidung bedarf, ob der Ansatz von 6 v. H. der Anschaffungs- und Herstellungskosten eine geeignete Schätzungsmethode für die Kostenmiete ist; denn die mit § 21 Abs. 2 EStG vereinbarte Berechnung der Kostenmiete auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung (Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120) würde im Streitfall zu einem wesentlich höheren Betrag führen.
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 60/95

    Inhalt einer ordnungsgemäßen Berechnung der Kostenmiete bei der Ermittlung des

  • BFH, 26.04.1994 - IX R 76/91

    Ansatz der Kostenmiete bei selbstgenutztem Zweifamilienhaus

  • BFH, 17.09.1996 - IX B 56/96

    Mangel in der Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 17/93

    Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnungen eines selbstgenutzten

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 137/92

    Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmer (§ 4 EStG )

  • BFH, 15.11.1994 - IX R 82/93

    Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im Sinne des

  • BFH, 03.08.1994 - IX B 122/93

    Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung

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