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   BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04   

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https://dejure.org/2005,8506
BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04 (https://dejure.org/2005,8506)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2005 - IX R 46/04 (https://dejure.org/2005,8506)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - IX R 46/04 (https://dejure.org/2005,8506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Aufteilung von Aufwendungen bei gemischt genutzten Gebäuden

  • IWW (Kurzinformation)

    Zwei aktuelle Urteile zu gemischt genutzten Gebäuden

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Zwei aktuelle Urteile zu gemischt genutzten Gebäuden

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Aufteilung; Werbungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98

    Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der Selbstnutzung (wie hier in Form der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung an Dritte), kann gebäudebezogener Aufwand nur in dem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, soweit er auf den vermieteten Teil des Gebäudes entfällt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).

    Dabei sind Aufwendungen, die ausschließlich dem der Vermietung dienenden Teil des Gebäudes zuzurechnen sind, uneingeschränkt als Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).

  • BFH, 11.02.2003 - IX R 13/00

    Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Dabei kann der Verkehrswert bei Mietwohngrundstücken allerdings auch sowohl durch das Sachwert- wie auch das Ertragswertverfahren ermittelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201).
  • BFH, 25.03.2003 - IX R 22/01

    Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Fehlt es --wie bei den hier streitigen Aufwendungen-- an der Möglichkeit einer solchen eindeutigen Zuordnung entweder zum vermieteten oder dem nicht zur Vermietung bestimmten Teil des Gebäudes, werden die Aufwendungen regelmäßig nach dem Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 25. März 2003 IX R 22/01, BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Fehlt es --wie bei den hier streitigen Aufwendungen-- an der Möglichkeit einer solchen eindeutigen Zuordnung entweder zum vermieteten oder dem nicht zur Vermietung bestimmten Teil des Gebäudes, werden die Aufwendungen regelmäßig nach dem Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 25. März 2003 IX R 22/01, BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348).
  • BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98

    Auf Grund und Boden entfallender Teilwert; Ermittlung im Ertragswertverfahren

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Dabei kann der Verkehrswert bei Mietwohngrundstücken allerdings auch sowohl durch das Sachwert- wie auch das Ertragswertverfahren ermittelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; Umgestaltung von Wohnräumen zu Büroräumen

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Gesamtaufwendungen zwei im unterschiedlichen Nutzungszusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern zuzuordnen sind und diese Zuordnung nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter zu erfolgen hat (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2000 IX R 50, 51/97, BFH/NV 2000, 1396; vom 31. Juli 2001 IX R 15/98, BFH/NV 2002, 324; vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595).
  • BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98

    Einkommensteuer - Absetzungen für Abnutzung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Gesamtaufwendungen zwei im unterschiedlichen Nutzungszusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern zuzuordnen sind und diese Zuordnung nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter zu erfolgen hat (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2000 IX R 50, 51/97, BFH/NV 2000, 1396; vom 31. Juli 2001 IX R 15/98, BFH/NV 2002, 324; vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595).
  • FG Münster, 17.09.2004 - 11 K 5692/02

    Aufteilung der nicht direkt der Einkünfteerzielung zuzuordnenden Wk grds. nach

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hatte nur insoweit Erfolg, als das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 279 veröffentlichten Urteil die für das Grundstück geleisteten Grundsteuerzahlungen entsprechend dem auf das Ladenlokal entfallenden Einheitswert-Anteil zu 74, 38 v.H. als Werbungskosten ansetzte und den für die Anerkennung der Werbungskosten maßgeblichen Flächenanteil des Ladenlokals unter Einbeziehung der vom Ladenmieter genutzten Kellerräume nicht mit lediglich 30, 67 v.H., sondern mit 48 v.H. feststellte.
  • BFH, 15.11.2016 - IX B 98/16

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden - Bewertungsmethode

    Welches dieser --gleichwertigen-- Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497, unter I.2.c; in BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215, unter 1.c; vom 25. Mai 2005 IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261, und vom 16. September 2015 IX R 12/14, BFHE 251, 214, BStBl II 2016, 397, unter II.1.e; Beschlüsse vom 23. Juni 2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798; IX B 117/04, BFH/NV 2005, 1813).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    Lediglich bei zu Büro- oder anderen gewerblichen Zwecken vermieteten Grundstücken (sog. Geschäftsgrundstücke) bejaht die höchstrichterliche Rechtsprechung eher einen Vorrang des Ertragswertverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1990 - III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; BFH-Beschluss vom 24.02.1999 - IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201; zur ausnahmsweise vorzunehmenden Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren vgl. auch BFH-Urteil vom 25.05.2005 - IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261).
  • BFH, 20.09.2022 - IX R 12/21

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund- und Boden-

    Überdies hat der Senat in anderem materiell-rechtlichen Zusammenhang schon früher entschieden, dass die zur Aufteilung gebäudebezogenen Aufwands zu bestimmenden Verkehrswerte des eigengenutzten sowie des fremdvermieteten Teils eines Gebäudes nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden können, wenn eine Bewertung im Sachwertverfahren der zur Vermietung genutzten Flächen und der eigengenutzten Flächen wegen der unterschiedlichen Nutzbarkeit der jeweiligen Bereiche zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führt (vgl. BFH-Urteil vom 25.05.2005 - IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 36/06

    Kaufpreisaufteilung bei einem gemischt genutzten Grundstück im Privatvermögen

    Lediglich bei zu Büro- oder anderen gewerblichen Zwecken vermieteten Grundstücken (sog. Geschäftsgrundstücke) bejaht die Rechtsprechung eher einen Vorrang des Ertragswertverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1201; zur ausnahmsweise vorzunehmenden Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06

    Aufteilungsmaßstab bei gebäudebezogenen Aufwendungen

    Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts (§ 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und die Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2005 IX R 46/04 (BFH/NV 2006, 261).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Aufteilung nach Flächen vorliegend zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis (i.S. des BFH-Urteils in BFH/NV 2006, 261) gelangt, sind weder schlüssig vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • FG Köln, 10.11.2016 - 6 K 110/12

    Einkommensteuer: Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie

    Welches dieser - gleichwertigen - Wertermittlungsverfahren jeweils anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden (BFH-Urteile vom 02.02.1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; vom 27.06.1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215; vom 25.05.2005 IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261; vom 16.09.2015 IX R 12/14, juris; BFH-Beschlüsse vom 23.06.2005 IX B 117/04, BFH/NV 2005, 1813; vom 22.10.2007 IV B 111/06, BFH/NV 2008, 360).

    So hat der BFH die in der ImmoWertV genannten Ermittlungsverfahren für gleichwertig erachtet, mit der Folge, dass nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden ist, welches dieser - gleichwertigen - Wertermittlungsverfahren jeweils anzuwenden ist (BFH-Urteile vom 02.02.1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; vom 27.06.1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215; vom 25.05.2005 IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261; vom 16.09.2015 IX R 12/14, juris; BFH-Beschlüsse vom 23.06.2005 IX B 117/04, BFH/NV 2005, 1813; vom 22.10.2007 IV B 111/06, BFH/NV 2008, 360).

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 39/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    Lediglich bei zu Büro- oder anderen gewerblichen Zwecken vermieteten Grundstücken (sog. Geschäftsgrundstücke) bejaht die höchstrichterliche Rechtsprechung eher einen Vorrang des Ertragswertverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1990 - III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; BFH-Beschluss vom 24.02.1999 - IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201; zur ausnahmsweise vorzunehmenden Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren vgl. auch BFH-Urteil vom 25.05.2005 - IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261).
  • BFH, 22.10.2007 - IV B 111/06

    NZB: Kaufpreisaufteilung

    Schließlich lässt die Beschwerde außer Acht, dass --worauf die Entscheidungsgründe des vorinstanzlichen Urteils ausdrücklich Bezug nehmen-- nach zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung des BFH die Frage, nach welchem der gleichwertigen Wertermittlungsverfahren des § 7 der Wertermittlungsverordnung vom 6. Dezember 1988 (BGBl I 1988, 2209 --Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren--) die Kaufpreisaufteilung vorzunehmen ist, anhand der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden muss und ihr schon deshalb keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798, und IX B 117/04, BFH/NV 2005, 1813; zur Anwendung des Ertragswertverfahrens bei gemischt genutzten Gebäuden des Privatvermögens vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261).
  • BFH, 19.04.2006 - IX B 174/05

    Zulässigkeit einer Zuordnung von Aufwendungen nach dem jeweiligen Verhältnis der

    Die Revision wird mit Blick auf das dem Finanzgericht und den Beteiligten offenbar noch nicht bekannte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2005 IX R 46/04 (BFH/NV 2006, 261) zugelassen.
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