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   BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07   

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https://dejure.org/2008,5463
BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07 (https://dejure.org/2008,5463)
BFH, Entscheidung vom 02.04.2008 - IX R 63/07 (https://dejure.org/2008,5463)
BFH, Entscheidung vom 02. April 2008 - IX R 63/07 (https://dejure.org/2008,5463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine befristete Vermietungstätigkeit bei bloß indifferenten Überlegungen einer möglichen Selbstnutzung

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei möglicher Selbstnutzungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Von einer befristeten Vermietungstätigkeit ist bei indifferenten Überlegungen einer möglichen Selbstnutzung einer Immobilie nicht auszugehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ; Fremdvergleich als Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht; Befristeter Mietvertrag als steuerrechtlich bedeutsame Befristung der Vermietungstätigkeit

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Eigennutzung; Einkünfteerzielungsabsicht; Immobilie; Mietvertrag; Totalüberschussprognose

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02

    Teilentgeltliche Vermietung

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Abgesehen davon, dass die Mieterin nach den Feststellungen des FG nicht das gesamte Haus gemietet hatte, sondern nur einige Räume, ist eine verbilligte Miete nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    a) Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).
  • BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Jedoch gelten Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. April 2005 IX R 15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754, m.w.N. insbesondere zu Ausnahmefällen).
  • BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; gemeinsames Wohnen

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    a) Selbst wenn die Vertragsparteien -was zwischen den Beteiligten umstritten ist- eine nichteheliche Gemeinschaft bildeten (zur Anwendbarkeit der Grundsätze über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 IX B 115/07, BFH/NV 2007, 2235), ist nach den Feststellungen des FG nicht davon auszugehen, dass die persönliche Beziehung statt des Mietvertrags die Grundlage für das Wohnen der Mieterin bildete (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, und BFH-Beschluss vom 12. Januar 2005 IX B 115/04, BFH/NV 2005, 703, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/03

    Einkünfteerzielungsabsicht: verbilligte Vermietung

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Es fehlen auch jegliche Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger die Wohnräume zu weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete und damit verbilligt vermietet hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646, und vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04

    Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Er verwirklicht den objektiven Tatbestand dieser Steuernorm; denn er ist aus einem Mietvertrag mit B berechtigt und verpflichtet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Januar 2007 IX R 69/04, BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579, unter II. 1. a, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Eine noch indifferente Überlegung einer möglichen Selbstnutzung, die der Vermieter -nur für sich- in Betracht zieht, ist steuerrechtlich nicht anders zu bewerten als eine stets bestehende bedingte Veräußerungsabsicht (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Es fehlen auch jegliche Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger die Wohnräume zu weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete und damit verbilligt vermietet hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646, und vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Unabhängig davon, ob ein derartiges Missverhältnis überhaupt einen Umstand bilden kann, die Einkünfteerzielungsabsicht zu prüfen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 IX R 7/07, BStBl II 2007, 873, m.w.N.), hat es die dem Prüfer mitgeteilten Überlegungen des Klägers über die künftige Verwendung des Hauses als Begründung für die von ihm erst ab dem Jahr 1998 angenommene Liebhaberei und die persönlichen -nicht durch die Einkunftsart veranlassten- Gründe für die hochwertige Ausstattung und die Art des Ausbaus angeführt.
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03

    Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur

    Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
    Das Haus erfüllt trotz seiner hochwertigen Ausstattung nicht die Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmale, die es als offensichtlich erscheinen lassen, dass es nicht zum Zwecke der Vermietung errichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 IX R 30/03, BFHE 208, 142, BStBl II 2005, 386).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

  • BFH, 26.09.2007 - IX B 115/07

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

    Bezüglich der steuerlichen Anerkennung des Mietverhältnisses werde auf die Entscheidung des BFH vom 2. April 2008 (IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323) hingewiesen.

    So ist es zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die vermietete Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 345, in BFH/NV 2008, 1323, in BFH/NV 2004, 38, und in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

    Jedoch gelten Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechen (BFH-Urteile vom 02.04.2008 IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 10.05.2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873; vom 10.05.2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).

    b) Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urteil vom 02.04.2008 IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323).

  • FG Hessen, 14.08.2009 - 4 K 2892/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei zeitlich begrenzter Vermietung; Vermietung und

    Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht sprechen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 02.04.2008 IX R 63/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2008, 1323 ).

    Angesichts der Klarheit und Ernsthaftigkeit der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern handelt es sich im Streitfall auch nicht um noch indifferente Überlegungen einer möglichen Selbstnutzung, die allein nicht ausreichen würden, um eine nicht auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit anzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 02.04.2008 IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323 ).

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07

    Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der

    Ein Beweisanzeichen gegen die Einkünfteerzielungsabsicht hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang aber nur bejaht, wenn sich die Befristung mit einer ausdrücklich erklärten Selbstnutzungsabsicht aus dem Mietvertrag ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695), während sie lediglich indifferente Überlegungen zur Selbstnutzung als unschädlich ansieht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323).
  • BFH, 17.02.2010 - IX B 180/09

    Keine Vermietungsabsicht bei konkret beabsichtigtem Verkauf

    Auf diesen Sachverhalt hat das FG die in den Urteilen des erkennenden Senats vom 2. April 2008 IX R 63/07 (BFH/NV 2008, 1323) und vom 4. November 2003 IX R 55/02 (BFH/NV 2004, 484) judizierten Grundsätze zutreffend angewandt; eine Abweichung im Grundsätzlichen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350) ist nicht auszumachen.
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