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   BGH, 18.06.2009 - IX ZA 13/09   

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https://dejure.org/2009,6086
BGH, 18.06.2009 - IX ZA 13/09 (https://dejure.org/2009,6086)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - IX ZA 13/09 (https://dejure.org/2009,6086)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09 (https://dejure.org/2009,6086)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; InsO § 212
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters; Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall der Insolvenzgründe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZB 225/04

    Beschwerderecht des Schuldners gegen die Ablehnung eines Antrags auf Entlassung

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZA 13/09
    Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, keinen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Schuldner nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGH, Beschl. v. 2. März 2006 - IX ZB 225/04, NZI 2006, 474, 475 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 187/08, ZIP 2009, 529, 530 Rn. 7).

    Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters setzt vielmehr voraus, dass der Verwalter selbst tatsächlich oder rechtlich verhindert ist, sein Amt auszuüben (BGH, Beschl. v. 2. März 2006, aaO Rn. 11).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 187/08

    Beschwerdeberechtigung eines Insolvenzgläubigers nach Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZA 13/09
    Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, keinen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Schuldner nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGH, Beschl. v. 2. März 2006 - IX ZB 225/04, NZI 2006, 474, 475 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 187/08, ZIP 2009, 529, 530 Rn. 7).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 127/14

    Insolvenzverwalterhaftung: Beginn der Verjährung eines Anspruchs des

    Gleiches gilt hinsichtlich der Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters (BGH, Beschluss vom 2. März 2006 - IX ZB 225/04, NZI 2006, 474 f; vom 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517 Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 21/15

    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Bestellungsbeschlusses der

    Es hat seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass dem Schuldner insoweit kein Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 2. März 2006 - IX ZB 225/04, NZI 2006, 474 Rn. 12; vom 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517 Rn. 3).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von

    Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird (BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216; v. 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517; OLG Celle ZInsO 2000, 558, 559; LG Göttingen NZI 2008, 751, 752).
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