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   BGH, 12.10.2006 - IX ZA 9/06   

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https://dejure.org/2006,12369
BGH, 12.10.2006 - IX ZA 9/06 (https://dejure.org/2006,12369)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX ZA 9/06 (https://dejure.org/2006,12369)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX ZA 9/06 (https://dejure.org/2006,12369)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZA 9/06
    Hinzu kommt, dass bei auslaufendem Recht eine grundsätzliche Bedeutung nur dann in Betracht kommt, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, NJW 2003, 1943, 1944, in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 24. September 2003 - IV ZB 41/02, NJW 2004, 289).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZA 9/06
    Hinzu kommt, dass bei auslaufendem Recht eine grundsätzliche Bedeutung nur dann in Betracht kommt, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, NJW 2003, 1943, 1944, in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 24. September 2003 - IV ZB 41/02, NJW 2004, 289).
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