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BGH, 05.03.2009 - IX ZB 135/06 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1
Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cuxhaven, 25.04.2006 - 12 IK 209/05
- LG Stade, 06.07.2006 - 7 T 111/06
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 135/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 8/05
Teilnahme einer nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses …
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 135/06
Die maßgebliche Rechtsfrage, ob eine nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung noch an der Schlussverteilung teilnehmen kann, wurde nach Einlegung der Rechtsbeschwerde im Sinne der Entscheidung des Beschwerdegerichts durch den Senat entschieden (Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 8/05, ZIP 2007, 876).