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   BGH, 03.04.2013 - IX ZB 15/13   

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https://dejure.org/2013,7432
BGH, 03.04.2013 - IX ZB 15/13 (https://dejure.org/2013,7432)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2013 - IX ZB 15/13 (https://dejure.org/2013,7432)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2013 - IX ZB 15/13 (https://dejure.org/2013,7432)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im insolvenzrechtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522; InsO § 4; InsO § 7
    Notwendigkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im insolvenzrechtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde muss durch Beschwerdegericht zugelassen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - IX ZB 15/13
    Während nach §§ 4, 6 Abs. 1, § 7 InsO aF in Verbindung mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren nach der Insolvenzordnung die Rechtsbeschwerde stets stattfand, wenn die sofortige Beschwerde statthaft gewesen war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 214; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, ZIP 2009, 1495 Rn. 5), setzt die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nach neuem Recht gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO deren Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - IX ZB 15/13
    Während nach §§ 4, 6 Abs. 1, § 7 InsO aF in Verbindung mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren nach der Insolvenzordnung die Rechtsbeschwerde stets stattfand, wenn die sofortige Beschwerde statthaft gewesen war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 214; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, ZIP 2009, 1495 Rn. 5), setzt die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nach neuem Recht gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO deren Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - IX ZB 15/13
    Dabei ist im Streitfall gemäß der Übergangsregelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO das neue Recht anzuwenden, weil die angefochtene Beschwerdeentscheidung nach dem 26. Oktober 2011 erlassen worden ist (vgl. BT-Drucks. 17/5334 S. 9; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11, ZIP 2012, 1146 Rn. 6 ff).
  • BGH, 20.12.2011 - IX ZB 294/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erfordernis der Zulassung durch das

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - IX ZB 15/13
    Dabei ist im Streitfall gemäß der Übergangsregelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO das neue Recht anzuwenden, weil die angefochtene Beschwerdeentscheidung nach dem 26. Oktober 2011 erlassen worden ist (vgl. BT-Drucks. 17/5334 S. 9; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11, ZIP 2012, 1146 Rn. 6 ff).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Die vom Kläger vorgebrachten Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Eröffnung bzw. Durchführung des Insolvenzverfahrens können im hiesigen Verfahren nicht - erneut (AG Nürnberg, B.v. 24.9.2010 - 8322 IN 142/08 - BeckRS 2013, 7025; LG Nürnberg-Fürth, B.v. 8.2.2013 - 11 T 916/13 - BeckRS 2013, 7024; BGH, B.v. 3.4.2013 - IX ZB 15/13 - juris) - überprüft werden.
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Die vom Kläger vorgebrachten Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Eröffnung bzw. Durchführung des Insolvenzverfahrens können im hiesigen Verfahren nicht - erneut (AG Nürnberg, Beschluss vom 24.9.2010 - 8322 IN 142/08 - BeckRS 2013, 7025; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 8.2.2013 - 11 T 916/13 - BeckRS 2013, 7024; BGH, Beschluss vom 3.4.2013 - IX ZB 15/13 -) - überprüft werden.
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