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   BGH, 15.01.2009 - IX ZB 190/07   

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https://dejure.org/2009,10815
BGH, 15.01.2009 - IX ZB 190/07 (https://dejure.org/2009,10815)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - IX ZB 190/07 (https://dejure.org/2009,10815)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - IX ZB 190/07 (https://dejure.org/2009,10815)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses aufgrund bereits erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf einen anderen Antrag hin

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 2
    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Zurückweisung eines Insolvenzantrags wegen anderweiter Antragstellung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - IX ZB 190/07
    Die Auffassung der Vorinstanzen, ein Antragsteller habe kein Rechtsschutzinteresse daran, dass über den von ihm gestellten Insolvenzantrag sachlich entschieden wird, wenn das Verfahren bereits auf einen anderen Antrag hin eröffnet und noch nicht abgeschlossen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 162, 181, 183 ; BGH, Beschl. v. 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, NZI 2008, 609, 610 Rn. 8).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 182/07

    Zulässigkeit weiterer Insolvenzanträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - IX ZB 190/07
    Die Auffassung der Vorinstanzen, ein Antragsteller habe kein Rechtsschutzinteresse daran, dass über den von ihm gestellten Insolvenzantrag sachlich entschieden wird, wenn das Verfahren bereits auf einen anderen Antrag hin eröffnet und noch nicht abgeschlossen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 162, 181, 183 ; BGH, Beschl. v. 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, NZI 2008, 609, 610 Rn. 8).
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