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   BGH, 29.11.2007 - IX ZR 12/06   

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https://dejure.org/2007,7713
BGH, 29.11.2007 - IX ZR 12/06 (https://dejure.org/2007,7713)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - IX ZR 12/06 (https://dejure.org/2007,7713)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - IX ZR 12/06 (https://dejure.org/2007,7713)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Formunwirksamkeit einer privatschriflichen Forderungsabtretung mit grundstücksrechtlichem Inhalt; Formbedürftigkeit von sich auf das schuldrechtliche Veräußerunsggeschäft eines Grundstücks beziehenden Vereinbarungen; Formerfordernis von gemischten und zusammengesetzten ...

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 313 a.F.; ; BGB § 518 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 (a.F.)
    Umfang des Formzwangs bei Grundstücksgeschäften; Formbedürftigkeit einer Abtretung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerung eines Grundstücks: Was ist formbedürftig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beurkundungsumfang bei zusammengesetzten Grundstücksgeschäften (IMR 2008, 1024)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 881
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 12/06
    Die von der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Grundsatzfrage, ob eine privatschriftliche Forderungsabtretung allein deshalb formunwirksam ist, weil sie auch - vermeintliche - Rechte an Grundstücken umfasst, ohne der Form des § 313 BGB a.F., § 518 Abs. 1 BGB zu genügen, oder ob sie als solche Bestand habe, ist nicht klärungsbedürftig (zu diesem Erfordernis vgl. BGHZ 154, 288, 291).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 12/06
    Selbst bei gemischten oder zusammengesetzten Verträgen erstreckt sich der Formzwang auf den gesamten Inhalt, sofern dieser eine rechtliche Einheit bildet (BGHZ 74, 346, 348; 101, 393, 396; Palandt/Grüneberg, BGB 66. Aufl. § 311b Rn. 25, 32).
  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 12/06
    Selbst bei gemischten oder zusammengesetzten Verträgen erstreckt sich der Formzwang auf den gesamten Inhalt, sofern dieser eine rechtliche Einheit bildet (BGHZ 74, 346, 348; 101, 393, 396; Palandt/Grüneberg, BGB 66. Aufl. § 311b Rn. 25, 32).
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