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   BGH, 13.11.2008 - IX ZR 12/08   

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https://dejure.org/2008,8661
BGH, 13.11.2008 - IX ZR 12/08 (https://dejure.org/2008,8661)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - IX ZR 12/08 (https://dejure.org/2008,8661)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - IX ZR 12/08 (https://dejure.org/2008,8661)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines Vermögensschadens infolge der unrichtigen Auskunft des Beklagten über die an einen Mietrückstand anknüpfende Kündigungsbefugnis

  • Judicialis

    ZPO § 552a; ; InsO § 60

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1 § 55 Abs. 2 § 60 § 112
    Weiterleitung von Mietzahlungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 201/06

    Haftung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters wegen unterlassener

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 12/08
    Ein Zulassungsgrund ist nicht gegeben, nachdem der Bundesgerichtshof in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Parallelverfahren durch Urteil vom 24. Januar 2008 (IX ZR 201/06, ZIP 2008, 608) die maßgeblichen Rechtsfragen geklärt hat.

    Zwar konnte der Kläger das Mietverhältnis zur Schuldnerin wegen eines im Eröffnungsverfahren eingetretenen Zahlungsverzugs fristlos kündigen (BGH, Urt. v. 24. Januar 2008, aaO S. 609 Rn. 16).

    Die von ihm zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung war zum damaligen Zeitpunkt vertretbar (BGH, Urt. v. 24. Januar 2008, aaO S. 609 Rn. 18).

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 12/08
    Der Kläger wäre grundsätzlich jedoch erst nach einem Zahlungsrückstand von zwei Monaten und mithin nach Ablauf des Monats Januar 2001 zu einer Kündigung befugt gewesen (BGHZ 151, 353, 370).
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