Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.2007

Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2008 - IX ZR 126/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10522
BGH, 28.02.2008 - IX ZR 126/06 (1) (https://dejure.org/2008,10522)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2008 - IX ZR 126/06 (1) (https://dejure.org/2008,10522)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - IX ZR 126/06 (1) (https://dejure.org/2008,10522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe des Gegenstandswertes einer Anfechtungsklage nach dem Betrag der angefochtenen Forderungen bzw. nach dem Wert der zu vollstreckenden Gegenstände

  • Judicialis

    ZPO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 6
    Streitwert einer Anfechtungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - IX ZR 126/06
    Der Gegenstandswert einer Anfechtungsklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Betrag der Forderungen, derentwegen angefochten wird, und entsprechend § 6 ZPO nach dem Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080; Musielak/Heinrich, ZPO 5. Aufl. § 3 Rn. 23 Stichwort "Anfechtungsklagen").
  • BGH, 13.09.2018 - IX ZR 275/17

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Löschung der Zwangssicherungshypothek durch

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich der Gegenstandswert einer Anfechtungsklage grundsätzlich nach dem Betrag der Forderungen, derentwegen angefochten wird; ist der Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll, geringer, ist dieser Wert entsprechend § 6 ZPO maßgebend (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 81/94, BGHR ZPO § 6 Anfechtungsanspruch 1; vom 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080; vom 28. Februar 2008 - IX ZR 126/06, JurBüro 2008, 268 Rn. 1).
  • OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 19/14

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Umfang der Hemmung der

    Denn bei solchermaßen "eingeschlafenen" Verhandlungen ist im Regelfall nach einmonatiger Untätigkeit - gleichgültig von welcher Seite - von einem Ende der Verhandlungen auszugehen (vgl. MüKo/ Grothe , a. a. O., § 203 Rn. 8; BGH , NJW 2009, 1806, 1807; BGH , NJW 2003, 895; OLG Dresden , BeckRS 2010, 29433; KG , JurBüro 2008, 368; OLG Hamm , Urt. vom 25.10.2012 - 28 U 233/09).
  • OLG Celle, 07.03.2013 - 13 U 112/12

    Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung von Wertpapieren vom

    Die Wertfestsetzung beruht auf §§ 48 Abs. 1 GKG iVm §§ 3 und 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - IX ZR 126/06, Rn. 1).
  • BGH, 23.03.2009 - IX ZR 55/06

    Bemessung des Streitwerts bei einer insolvenzrechtlichen Anfechtungsklage

    Der Gegenstandswert einer Anfechtungsklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Betrag der Forderungen, derentwegen angefochten wird, und entsprechend § 6 ZPO nach dem Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080; v. 28. Februar 2008 - IX ZR 126/06, JurBüro 2008, 368 Rn. 1; Musielak/Heinrich, ZPO 6. Aufl. § 3 Rn. 23 Stichwort "Anfechtungsklagen").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2007 - IX ZR 126/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9310
BGH, 11.10.2007 - IX ZR 126/06 (https://dejure.org/2007,9310)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - IX ZR 126/06 (https://dejure.org/2007,9310)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 126/06 (https://dejure.org/2007,9310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften;

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 126/06
    Dazu müssen jedoch Umstände (Indiztatsachen) festgestellt werden, die einen Schluss auf die innere Tatsache zulassen (BVerfG NJW 1993, 2165; BGH, Urt. v. 5. November 2003 - VIII ZR 218/01, NJW-RR 2004, 247, 248).
  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß -

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 126/06
    Dazu müssen jedoch Umstände (Indiztatsachen) festgestellt werden, die einen Schluss auf die innere Tatsache zulassen (BVerfG NJW 1993, 2165; BGH, Urt. v. 5. November 2003 - VIII ZR 218/01, NJW-RR 2004, 247, 248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht