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   BGH, 06.10.2005 - IX ZR 132/04   

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https://dejure.org/2005,13302
BGH, 06.10.2005 - IX ZR 132/04 (https://dejure.org/2005,13302)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - IX ZR 132/04 (https://dejure.org/2005,13302)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - IX ZR 132/04 (https://dejure.org/2005,13302)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Inventarisierung von Kommanditanteilen im Wege der Insolvenz; Bestimmung der Aufgaben des Insolvenzverwalters; Bestimmung der Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung hinsichtlich der Dokumentationspflicht des Insolvenzverwalters; Verletzung des Anspruchs auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 544; ; AktG § 27 Abs. 3 Satz 3; ; KO § 82; ; KO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 82
    Haftung des Konkursverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZR 132/04
    Indem das Berufungsgericht keine Beweiserleichterung wegen der Verletzung von Dokumentationspflichten angenommen hat, ist es nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1978 (VI ZR 183/76, NJW 1978, 2337, 2339 = BGHZ 72, 132, 138) abgewichen.
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZR 132/04
    Im vorliegenden Fall hat dieser die Inanspruchnahme der National-Bank nicht deshalb unterlassen, weil er die Bankbestätigung noch anders verstand, als es seit der Entscheidung BGHZ 113, 335, 350 geboten ist, sondern weil er die Kapitalerhöhung für unproblematisch wirksam erachtete.
  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 295/69

    Schadensersatzpflicht - Steuerberater - Buchführungsmängel - Hinweisunterlassung

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZR 132/04
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Inventarisierung des Kommanditanteils könne auch auf mündlichen Angaben von Mitarbeitern der Gemeinschuldnerin beruhen oder aus deren Vermögensaufstellung übernommen worden sein, widerspricht nicht dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1971 (VII ZR 295/69, DB 1971, 2010, 2011).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06

    Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung

    Die gegen die Entscheidung des Senats erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 06.10.2005 zurückgewiesen (IX ZR 132/04).
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