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   BGH, 24.07.2003 - IX ZR 297/01   

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https://dejure.org/2003,10618
BGH, 24.07.2003 - IX ZR 297/01 (https://dejure.org/2003,10618)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - IX ZR 297/01 (https://dejure.org/2003,10618)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - IX ZR 297/01 (https://dejure.org/2003,10618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verletzung konkursspezifischer Pflichten ; Begehen einer unerlaubten Handlung; Voraussetzungen, unter denen der Verwalter ausnahmsweise neben der Masse haftet

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Inanspruchnahme des Konkursverwalters wegen Nichteinhaltung einer Aussonderungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 245/88

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund Vertrauenstatbestandes

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 297/01
    Die Nichterfüllung dieser Vereinbarung begründet jedoch ausschließlich Ansprüche gegen die Masse, weil der Beklagte weder konkursspezifische Pflichten verletzt noch eine unerlaubte Handlung begangen hat und auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwalter ausnahmsweise neben der Masse haftet, wenn er in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Verhandlungen beeinflußt hat, nicht erfüllt sind (vgl. BGHZ 100, 346, 350 ff; 103, 310, 313; BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, ZIP 1989, 1584, 1587 f; v. 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89, ZIP 1990, 242, 245).
  • BGH, 18.01.1990 - IX ZR 71/89

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters für den Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 297/01
    Die Nichterfüllung dieser Vereinbarung begründet jedoch ausschließlich Ansprüche gegen die Masse, weil der Beklagte weder konkursspezifische Pflichten verletzt noch eine unerlaubte Handlung begangen hat und auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwalter ausnahmsweise neben der Masse haftet, wenn er in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Verhandlungen beeinflußt hat, nicht erfüllt sind (vgl. BGHZ 100, 346, 350 ff; 103, 310, 313; BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, ZIP 1989, 1584, 1587 f; v. 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89, ZIP 1990, 242, 245).
  • BGH, 25.02.1988 - IX ZR 139/87

    Umfang der Haftung des Sachwalters

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 297/01
    Die Nichterfüllung dieser Vereinbarung begründet jedoch ausschließlich Ansprüche gegen die Masse, weil der Beklagte weder konkursspezifische Pflichten verletzt noch eine unerlaubte Handlung begangen hat und auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwalter ausnahmsweise neben der Masse haftet, wenn er in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Verhandlungen beeinflußt hat, nicht erfüllt sind (vgl. BGHZ 100, 346, 350 ff; 103, 310, 313; BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, ZIP 1989, 1584, 1587 f; v. 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89, ZIP 1990, 242, 245).
  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 297/01
    Die Nichterfüllung dieser Vereinbarung begründet jedoch ausschließlich Ansprüche gegen die Masse, weil der Beklagte weder konkursspezifische Pflichten verletzt noch eine unerlaubte Handlung begangen hat und auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwalter ausnahmsweise neben der Masse haftet, wenn er in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Verhandlungen beeinflußt hat, nicht erfüllt sind (vgl. BGHZ 100, 346, 350 ff; 103, 310, 313; BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, ZIP 1989, 1584, 1587 f; v. 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89, ZIP 1990, 242, 245).
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