Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7373
BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06 (https://dejure.org/2007,7373)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - IX ZR 9/06 (https://dejure.org/2007,7373)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 9/06 (https://dejure.org/2007,7373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Hemmung der Verjährung bei verzögerter Abgabe der Streitsache

  • Judicialis

    InsO § 133

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 696 Abs. 3; InsO § 133
    Anforderungen an den Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes; Hemmung der Verjährung bei verzögerter Abgabe der Streitsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06
    In der Sache ist das Oberlandesgericht unter Berücksichtigung des Prozessstoffs und der Aussage des Zeugen W. in rechtlich unangreifbarer tatrichterlicher Würdigung (§ 286 ZPO) zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin (§ 133 Abs. 1 Satz 1 InsO) vorlag, weil sie wusste, dass ihr Vermögen nicht ausreichte, um über Teilzahlungen an einige Gläubiger hinaus alle Gläubiger befriedigen zu können (BGHZ 155, 75, 83).

    Auch ist von einer Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes bei der Beklagten auszugehen (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO), weil die Verbindlichkeiten der Schuldnerin bei der Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen wurden und der Beklagten den Umständen nach bekannt war, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gab (vgl. BGHZ 155, 75, 85 f; BGH, Urt. v. 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, ZIP 2007, 1511, 1513).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06
    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde hat - wie in § 133 InsO vorausgesetzt - die Beklagte aufgrund einer Rechtshandlung der Schuldnerin Befriedigung erlangt, weil die Pfändung der Beklagten in die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie der Schuldnerin ins Leere ging und erst die von der Schuldnerin unter Ausnutzung des Kontokorrentkredits veranlasste Überweisung die Gläubigerbenachteiligung ausgelöst hat (BGHZ 157, 350, 355; 162, 143, 156 f).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06
    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde hat - wie in § 133 InsO vorausgesetzt - die Beklagte aufgrund einer Rechtshandlung der Schuldnerin Befriedigung erlangt, weil die Pfändung der Beklagten in die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie der Schuldnerin ins Leere ging und erst die von der Schuldnerin unter Ausnutzung des Kontokorrentkredits veranlasste Überweisung die Gläubigerbenachteiligung ausgelöst hat (BGHZ 157, 350, 355; 162, 143, 156 f).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06
    Auch ist von einer Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes bei der Beklagten auszugehen (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO), weil die Verbindlichkeiten der Schuldnerin bei der Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen wurden und der Beklagten den Umständen nach bekannt war, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gab (vgl. BGHZ 155, 75, 85 f; BGH, Urt. v. 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, ZIP 2007, 1511, 1513).
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06
    Die Hemmung der Verjährung scheitert nicht an der verzögerten Abgabe der Streitsache (§ 696 Abs. 3 ZPO), weil es für die Hemmung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheides und nicht den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit ankommt (BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00, NJW-RR 2001, 1280 f; v. 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, NJW 1996, 2152).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 119/00

    Tilgungsreihenfolge bei Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZR 9/06
    Die Hemmung der Verjährung scheitert nicht an der verzögerten Abgabe der Streitsache (§ 696 Abs. 3 ZPO), weil es für die Hemmung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheides und nicht den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit ankommt (BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00, NJW-RR 2001, 1280 f; v. 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, NJW 1996, 2152).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 9 U 109/08

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung an

    Nicht notwendig ist nämlich, dass gerade die Benachteiligung gewollt wird, die objektiv eingetreten ist (BGH JurBüro 2008, 101).

    Benachteiligungsvorsatz des Schuldners gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO lag somit vor, weil er wusste, dass seine liquiden Mittel und sein Vermögen nicht ausreichten, um über Teilzahlungen an einen Gläubiger hinaus alle Gläubiger befriedigen zu können (BGHZ 155, 75, 83; JurBüro 2008, 101).

    Das genügt zur Erfüllung der Voraussetzungen der gesetzlichen Vermutung der § 133 Abs. 1 Satz2 InsO (vgl. BGHZ 155, 75, 85 f; BGH, Urt. v. 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, ZIP 2007, 1511, 1513; JurBüro 2008, 101).

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2015 - 6 K 1555/11

    Zur Anfechtung der Übertragung von Aktien als unentgeltliches Rechtsgeschäft

    Weiß der Schuldner nämlich, dass er in absehbarer Zeit nicht alle Gläubiger befriedigen kann, dann hat er auch positive Kenntnis von der Benachteiligung der von ihm nicht bedachten Gläubiger (BGH- Beschl. vom 11. Oktober 2007 IX ZR 9/06, JurBüro 2008, 101), selbst wenn er sich dieser Kenntnis dann bewusst wieder verschließt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht