Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8107
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99 (https://dejure.org/2000,8107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2000 - 11 S 1785/99 (https://dejure.org/2000,8107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 11 S 1785/99 (https://dejure.org/2000,8107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit bei Bewährungsstrafe bzw Widerruf der Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung nach Italien nach Widerruf der Strafaussetzung auf Bewährung; Tatbestand der Regelausweisung nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 Ausländergesetz (AuslG); Gestufte Ausweisungsregelung im Sinne der Vorschrift des § 47 AuslG

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 1
    Ausweisung - Regel-Ausweisung, vorsätzliche Straftaten, Bewährung Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2000, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99
    Hat das Strafgericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesezt, ist der Tatbestand des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG auch dann nicht erfüllt, wenn diese Entscheidung zum Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung widerrufen worden ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 16.11.1999 - BVerwG 1 C 11.99 -).

    In dem das angeführte Urteil des beschließenden Gerichtshofs betreffenden Revisionsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16.11.1999 - 1 C 11.99 - entschieden, daß der Tatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (Ist-Ausweisung) auch dann nicht erfüllt sei, wenn die Entscheidung des Strafgerichts, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen, zum Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung widerrufen worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97

    Zum Vorliegen einer "Regelausweisung" bei späterem Bewährungswiderruf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ausweisung nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG seien dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.11.1998 - 13 S 1419/97 - (InfAuslR 1999, 112) zufolge auch in den Fällen eines Bewährungswiderrufs gegeben.
  • FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99

    Kindergeld; Rückforderungsanspruch; Weiterleitung; Erhebungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99
    Über die daraufhin am 28.4.1999 beim Verwaltungsgericht Freiburg erhobene Klage - 9 K 1120/99 - ist noch nicht entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1526/99

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit: Betäubungsmitteldelikt - Widerruf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99
    Der Senat schließt sich dieser - bereits in seinem Urteil vom 27.10.1999 - 11 S 1526/99 - vertretenen - Auffassung auch für den hier in Rede stehenden Tatbestand des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG an (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 17.9.1996, InfAuslR 1997, 29; a.A. Hailbronner, AuslR § 47 AuslG Rn. 13).
  • VG Stuttgart, 15.04.2009 - 5 K 4098/08

    Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels und die Fiktionsbescheinigung

    Die Abschiebungsandrohung erhöht den Streitwert nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.06.1997 - 1 C 25.96 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 94; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2000 - 11 S 1785/99 -).
  • VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3109/99

    Öffentliche Zustellung einer Ausweisungsverfügung; Regelausweisung bei Verstoß

    Hat das Strafgericht wie vorliegend die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, ist der Tatbestand des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht auch dann erfüllt, wenn diese Entscheidung zum Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung widerrufen worden ist (BVerwG, Urteil vom 16.01.1999, InfAuslR 2000, 105 = DVBl. 2000, 425; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.01.2000, InfAuslR 2000, 277, Urteil vom 27.10.1999, EZAR 031 Nr. 5 = ESVGH Bd. 50, 111, Urteil vom 25.11.1998, InfAuslR 1999, 112).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 11 S 209/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13116
VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 11 S 209/00 (https://dejure.org/2000,13116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2000 - 11 S 209/00 (https://dejure.org/2000,13116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2000 - 11 S 209/00 (https://dejure.org/2000,13116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen des GG Art 6 - nichteheliche familiäre Lebensgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Ausweisung eines nichtehelichen ausländischen Vaters eines deutschen Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 640
  • FamRZ 2000, 884
  • VBlBW 2000, 327
  • InfAuslR 2000, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 11 S 209/00
    Dem Gesagten entspricht die Verpflichtung der Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über eine aufenthaltsbeendende Maßnahme im Rahmen der Ermessensausübung die familiäre Bindung des ausländischen Vaters gemäß dem Gewicht dieser Bindung in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen, wobei bei einer Ermessensausweisung (vgl. auch § 45 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AuslG) gegebenenfalls aufzuzeigen ist, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse die Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet dennoch rechtfertigt (vgl. zum Ganzen grundlegend die Rechtsprechung des BVerfG, etwa Beschlüsse vom 1.10.1992 und 10.8.1994, InfAuslR 1993, 10 und 1994, 394; jüngst Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59 m.w.N.).

    Diese Beurteilung erscheint umso mehr angezeigt, als der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) neben der Schaffung eines gemeinsamen Sorgerechts auch für nichteheliche Kinder insbesondere das elterliche Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters gestärkt, zudem das Umgangsrecht als Pflicht gegenüber dem Kind angelegt hat (vgl. zum Umgangsrecht § 1626 Abs. 3, § 1684 BGB; zur Bedeutung der Reform für das Ausländerrecht Laskowski und Albrecht, ZAR 1999, 100ff.; jüngst BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 11 S 209/00
    Lebt der nichteheliche ausländische Vater mit Mutter und Kind in häuslicher Gemeinschaft, dürfte in der Regel vom Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit bei der Ermessensausübung in Betracht zu ziehender und entsprechend ihrem Gewicht in die Abwägung einzustellender aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkung auszugehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13; Urt. v. 27.1.1998, InfAuslR 1998, 279; ferner etwa Dietz, InfAuslR 1999, 177/179).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 11 S 209/00
    Lebt der nichteheliche ausländische Vater mit Mutter und Kind in häuslicher Gemeinschaft, dürfte in der Regel vom Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit bei der Ermessensausübung in Betracht zu ziehender und entsprechend ihrem Gewicht in die Abwägung einzustellender aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkung auszugehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13; Urt. v. 27.1.1998, InfAuslR 1998, 279; ferner etwa Dietz, InfAuslR 1999, 177/179).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 11 S 209/00
    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, "die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist" (BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, InfAuslR 1999, 54).
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 11 S 209/00
    Dem Gesagten entspricht die Verpflichtung der Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über eine aufenthaltsbeendende Maßnahme im Rahmen der Ermessensausübung die familiäre Bindung des ausländischen Vaters gemäß dem Gewicht dieser Bindung in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen, wobei bei einer Ermessensausweisung (vgl. auch § 45 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AuslG) gegebenenfalls aufzuzeigen ist, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse die Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet dennoch rechtfertigt (vgl. zum Ganzen grundlegend die Rechtsprechung des BVerfG, etwa Beschlüsse vom 1.10.1992 und 10.8.1994, InfAuslR 1993, 10 und 1994, 394; jüngst Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

    Der Verwaltungsgerichtshof nimmt insoweit Bezug auf BVerfGE 80, 81, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - (InfAuslR 1998, S. 279) und seinen Beschluss vom 22. März 2000 - 11 S 209/00 - (InfAuslR 2000, S. 277).

    Für die aufgeworfene Rechtsfrage könnte danach allein von Bedeutung sein, dass sich im Verhältnis zwischen nicht-ehelichen Lebenspartnern - vermittelt über das gemeinsame Kind - mittelbare Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG ergeben, wenn diesem aufgrund der Beziehung zum einen Elternteil das Verlassen des Bundesgebietes mit dem anderen nicht zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682; siehe auch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22. März 2000 - 11 S 209/00 -, InfAuslR 2000, S. 277).

  • VGH Bayern, 29.06.2015 - 19 ZB 15.558

    Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Mutter zur erwachsenen Tochter

    Die hier und vom Oberverwaltungsgericht Hamburg vertretene Sichtweise wird auch in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 22. März 2000 (11 S 209/00, BeckRS, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 13. Januar 2006 (2 Q 71/05 - BeckRS, juris) geteilt, in denen der Gesetzeszweck, eine Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung zu schützen, hervorgehoben wird.
  • VG Schleswig, 22.03.2004 - 15 A 19/02
    Für diesen Fall ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in der Regel vom Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft auszugehen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2000, 11 S 209/00; JURIS).
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