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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00   

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https://dejure.org/2000,10064
VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00 (https://dejure.org/2000,10064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.2000 - 11 S 1080/00 (https://dejure.org/2000,10064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 11 S 1080/00 (https://dejure.org/2000,10064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausnahme von Regelausweisung eines Straftäters - Erkrankung an Aids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahme von Regelausweisung eines Straftäters bei schwerer Erkrankung und fehlender Behandlungsmöglichkeit im Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, Beilage Nr. 1, 8
  • VBlBW 2001, 67
  • InfAuslR 2000, 438
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00
    Im Hinblick auf den - vom Regierungspräsidium angeführten - spezialpräventiven Ausweisungszweck sind erforderlich ein Ausweisungsanlass von besonderem Gewicht, das sich bei Straftaten aus ihrer Art, Schwere und Häufigkeit ergibt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6.1996, BVerwGE 101, 247; ferner z.B. Urt. v. 29.9.1998, NVwZ 1999, 303).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00
    Bei der Regelausweisung legt das Gesetz typischerweise zugrunde, die Ausweisung sei geboten und verhältnismäßig, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1999, NVwZ-RR 2000, 320).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00
    Im Hinblick auf den - vom Regierungspräsidium angeführten - spezialpräventiven Ausweisungszweck sind erforderlich ein Ausweisungsanlass von besonderem Gewicht, das sich bei Straftaten aus ihrer Art, Schwere und Häufigkeit ergibt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6.1996, BVerwGE 101, 247; ferner z.B. Urt. v. 29.9.1998, NVwZ 1999, 303).
  • VG Bremen, 12.05.1999 - 1 K 21252/94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00
    Dies entspricht einer verfassungsrechtlichen Wertung jedenfalls dann nicht, wenn der Ausländer wegen einer lebensbedrohlichen Infektionskrankheit, zumal einer HIV-Infektion, infolge der Ausweisung schwer wiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen ernsthaft befürchten muss (vgl. im Übrigen zu einer HIV-Infektion als - zielstaatbezogenes - Abschiebungshindernis i.S.d. § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG BVerwG, Urt. v. 27.4.1998, NVwZ 1998, 973; VG Augsburg, Urt. v. 25.2.1999, NVwZ-Beilage I/2000, 7; VG Bremen, Urt. v. 12.5.1999 - 1 K 21252/94.A).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auch Belange, die ein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 a Abs. 2 AufenthG bilden und damit zu einer Aussetzung der Abschiebung führen können, können bei der Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, berücksichtigt werden (zum AuslG: Senatsbeschluss vom 28.06.2000 - 11 S 1080/00 - InfAuslR 2000, 438).

    Für eine hinreichende Schwere der psychischen Erkrankung ist nichts ersichtlich (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28.06.2000 - 11 S 1080/00 - InfAuslR 2000, 438; OVG Hamburg, Urt. v. 28.03.2000 - 2 Bf 223/99 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22

    Ausweisung wegen Drogenkriminalität

    So kann eine schwerwiegende lebensbedrohliche Erkrankung, für die dem Ausländer in seinem Heimatstaat keine Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung steht, ein Bleibeinteresse nach § 55 Abs. 2 AufenthG begründen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 11 S 1080/00 - juris Rn. 10, zu einer HIV-Infektion).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 19 ZB 21.429

    Rechtmäßige Ausweisung trotz Strafaussetzung zur Bewährung

    Ein schwerwiegendes Bleibeinteresse kann sich im Einzelfall überdies etwa aus außergewöhnlichen Erschwernissen für die Lebensgestaltung im Heimatstaat, aus dem Vorliegen einer schweren physischen (vgl. Fleuß in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Edition, Stand 1.10.2022, AufenthG § 55 Rn. 78 mit Verweis auf VGH BW, B.v. 28.6.2000 - 11 S 1080/00 - juris Rn. 10) oder psychischen (Fleuß in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Edition, Stand 1.10.2022, AufenthG § 55 Rn. 78 mit Verweis auf OVG Hamburg InfAuslR 2000, 485) Erkrankung oder aus der Betreuung eines sonstigen Verwandten durch den Ausländer als maßgebliche Betreuungsperson oder eines erwachsenen Kindes durch die Eltern ergeben, wenn dieses auf die Hilfe und Betreuung angewiesen ist (Fleuß in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Edition, Stand 1.10.2022, AufenthG § 55 Rn. 78 mit Verweis auf BVerfG NVwZ 2004, 852/853; Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 55 Rn. 18; vgl. auch BT-Drs. 18/4097, 53: notwendige Betreuung zwischen Erwachsenen).
  • VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03

    Abschiebungshindernis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei zweifelhafter

    Die Antragsgegnerin muss also Tatsachen dazu erheben, ob die notwendige Behandlung in Bosnien-Herzegowina objektiv gewährleistet und für die Antragstellerin zu 1 subjektiv verfügbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 28.06.2000, InfAuslR 2000, 438).
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