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   VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01   

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VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01 (https://dejure.org/2001,24506)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24.07.2001 - 5 B 199/01 (https://dejure.org/2001,24506)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 5 B 199/01 (https://dejure.org/2001,24506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs. 1 AuslG; § 14 Abs. 2 S. 1 AuslG
    Zu Unrecht erteilte Auflagen in einer Aufenthaltsbefugnis; Verhinderung der Verlagerung der Sozialhilfe durch willkürlichen Umzug in andere Landkreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu Unrecht erteilte Auflagen in einer Aufenthaltsbefugnis; Verhinderung der Verlagerung der Sozialhilfe durch willkürlichen Umzug in andere Landkreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2002, 127
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01
    Die Kammer kann dahinstehen lassen, ob die danach grundsätzlich gebotene Aufnahme einer Wohnsitzauflage auch in die Aufenthaltsbefugnis von sozialhilfebeziehenden Ausländern, die - wie die Antragsteller - als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt sind, völkervertragsrechtlich zulässig ist (das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 18. Mai 2000 - 5 C 29/98 -, NVwZ 2000, 1414 ff - ausdrücklich offen gelassen; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, § 70 AsylVfG, RN.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.1995 - 11 L 1047/95

    Niedersachsen; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; Ausweisung eines inhaftierten

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01
    Hält sich nämlich ein Ausländer entgegen einer ihm auferlegten räumlichen Beschränkung oder einer ihm erteilten Wohnsitzauflage an einem bestimmten Ort auf, so begründet er dort kein für die Zuständigkeitsbestimmung maßgebenden gewöhnlichen Aufenthalt vgl. Beschluss des OVG Schwerin vom 08.09.1998 - 2 M 80/98 -, NVwZ 1999, Beilage Nr. 3, 22 f., sowie Urteil des Nds. OVG vom 24.08.1995 - 11 L 1047/95 -, Nds. VwBl.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.1998 - 2 M 80/98

    Örtliche Zuständigkeit; Gewöhnlicher Aufenthalt; Tatsächlicher Aufenthalt;

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01
    Hält sich nämlich ein Ausländer entgegen einer ihm auferlegten räumlichen Beschränkung oder einer ihm erteilten Wohnsitzauflage an einem bestimmten Ort auf, so begründet er dort kein für die Zuständigkeitsbestimmung maßgebenden gewöhnlichen Aufenthalt vgl. Beschluss des OVG Schwerin vom 08.09.1998 - 2 M 80/98 -, NVwZ 1999, Beilage Nr. 3, 22 f., sowie Urteil des Nds. OVG vom 24.08.1995 - 11 L 1047/95 -, Nds. VwBl.
  • VG Osnabrück, 24.11.1999 - 5 A 193/99

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Nachträgliche räumliche

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01
    Selbst wenn jedoch der Erlass auch diese Fälle umfassen soll und für den "Regelfall" eine zulässige Ermessensregelung enthält (so Urteil des VG Osnabrück vom 24.11.1999-5 A 193/99-, InfAuslR 2000, 140 ff., wobei allerdings dort nicht von einer Wohnsitzauflage, sondern von einer räumlichen Beschränkung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 AuslG ausgegangen wird), kann dieser Erlass auf Grund der Besonderheiten des vorliegenden Falles einer Änderung der Wohnsitzauflage nicht entgegenstehen:.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.1999 - 11 O 4393/99

    Streitwert für eine Wohnsitzauflage zu einer; Abgrenzung; Auflage; Duldung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01
    Die Kammer hält dabei einen Wert von 2.000,00 DM, d. h. ein Viertel des so genannten Auffangstreitwertes nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG, für das vorläufige Rechtsschutzverfahren um die Rechtmäßigkeit einer Wohnsitzauflage für angemessen (vgl. Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 03.12.1999 - 11 O 4393/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 106/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion;

    Die Bestimmung "Wohnsitznahme nur in Mecklenburg-Vorpommern" ist kein selbständiges Verbot, sich außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufzuhalten oder niederzulassen, sondern erlegt dem Hilfeempfänger neben der - räumlich unbeschränkten - Aufenthaltserlaubnis lediglich auf, seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2003 - 14 A 16/03 -, JURIS; OVG Berlin, Beschluss vom 15. November 2002 - 8 SN 258.00 -, EZAR 018 Nr. 2 und Beschluss vom 05. Februar 2001 - 6 S 51.00 -, DVBl 2001, 574, 575; VG Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2001 - 5 B 199/01 - InfAuslR 2002, 127 ff. und VG München, Urteil vom 11.06.2002 - M 21 K 02.1729 -InfAuslR 2003, 30 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 107/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion;

    Die Bestimmung "Wohnsitznahme nur in Mecklenburg-Vorpommern" ist kein selbständiges Verbot, sich außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufzuhalten oder niederzulassen, sondern erlegt den Hilfeempfängern neben der - räumlich unbeschränkten - Aufenthaltserlaubnis lediglich auf, ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2003 - 14 A 16/03 -, JURIS; OVG Berlin, Beschluss vom 15. November 2002 - 8 SN 258.00 -, EZAR 018 Nr. 2 und Beschluss vom 05. Februar 2001 - 6 S 51.00 -, DVBl 2001, 574, 575; VG Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2001 - 5 B 199/01 - InfAuslR 2002, 127 ff. und VG München, Urteil vom 11.06.2002 - M 21 K 02.1729 - InfAuslR 2003, 30 ff.).
  • VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01

    Aufenthaltsbefugnis; Auflage; Wohnsitz; Sozialhilfe

    Hierin liegt eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Ausländern und Inländern, die Artikel 23 GFK und das EFA gerade verhindern wollen (zweifelnd zur Vereinbarkeit von § 120 Abs. 5 BSHG mit Artikel 23 GFK auch OVG Schleswig, Beschluss vom 06.-08.1997 - 5 M 59/97 - zweifelnd zur völkerrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Wohnsitzauflage auch VG Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2001 - 5 B 199/01 - InfAuslR 2002, 127; anders VG Osnabrück, Urteil vom 24.11.1999 - 5 A 193/99 - InfAuslR 2000, 140, 142).
  • VG Leipzig, 15.12.2005 - 5 K 1505/02

    D (A), Aufenthaltsbefugnis, Wohnsitzauflage, Konventionsflüchtlinge,

    Vielmehr ist dem Kläger nur auferlegt worden, aus Gründen des Sozialhilfebezugs seinen Wohnsitz im Freistaat Sachsen zu nehmen (ebenso VG Dresden, a.a.O.; VG Schleswig, a.a.O.; VG München, a.a.O., S. 31; VG Braunschweig, Beschl. v. 24.7.2001, InfAuslR 2002, 127, 128; anders VG Osnabrück, Urt. v. 24.11.1999, InfAuslR 2000, 140, 141).
  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 1 A 124/01

    Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltserlaubnis verbunden mit einer Wohnsitzauflage;

    Da der Erlass vom 15.07.1998 Fälle einer Familienzusammenführung nicht regelte, sondern ihr lediglich nicht entgegenstand (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LB 1404/01; VG Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2001 - 5 B 199/01 ), hat das Nds. Innenministerium ihn durch einen Runderlass vom 16.10.2002 [Az. 45.11-12230/1-1 (§ 14) N 1] - Nds. MBl.
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