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   OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03   

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https://dejure.org/2004,5496
OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03 (https://dejure.org/2004,5496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.2004 - 11 LB 327/03 (https://dejure.org/2004,5496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 2004 - 11 LB 327/03 (https://dejure.org/2004,5496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 82 AuslG ; § 1664 Abs. 2 BGB ; § 13 VwKostG ; § 50 Abs. 2 StVollzG; § 83 AuslG
    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien; Kostenpflichtiger (Mit-)Veranlasser des illegalen Aufenthalts ; Inanspruchnahme bei minderjährigen Ausländern; Umfang der Kostenerstattung ; Beschränkung der Kostenerstattung auf den ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 82 Abs. 1; BGB § 1664 Abs. 2; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1; StVZG § 50; AuslG § 83 b Abs. 1 Nr. 2; FreihEntzG § 8 Abs. 2
    D (A), Minderjährige, Abschiebungskosten, Kostenerstattung, Abschiebungshaft, Haftkostenbeitrag, Eltern, gesetzliche Vertreter, Kostenhaftung, Illegale Einreise, Zurechenbarkeit, Handlungsfähigkeit

  • Judicialis

    AuslG § 68 I; ; AuslG § 82 I; ; AuslG § 82 II; ; AuslG § 82 III; ; AuslG § 82 V; ; AuslG § 83; ; FreihEntzG § 8 II; ; GKG Nr 9010 Anlage 1; ; StVollzG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungshaftkosten; Abschiebungskosten: Heranziehung der Eltern; Abschiebungskosten: Kind; Haftkostenbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien; Kostenpflichtiger (Mit-)Veranlasser des illegalen Aufenthalts ; Inanspruchnahme bei minderjährigen Ausländern; Umfang der Kostenerstattung ; Beschränkung der Kostenerstattung auf den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 1051
  • InfAuslR 2004, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 25.99

    Amtliche Begleitung; Ausländer; Beförderungsunternehmen; Betriebsrechte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03
    Dem Gesetzgeber ging es aber bei der Normierung des § 82 AuslG durch die Erweiterung der Kostentragungspflichten des bisherigen § 24 Abs. 6 AuslG 1965 auch ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 11/6321, S. 83 f.) gerade wesentlich darum, bestehende Haftungslücken zu schließen (vgl. hierzu etwa auch BVerwG, InfAuslR 2000, 433, 435).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03
    Überdies ist nicht ersichtlich, inwiefern der Bezug von Sozialhilfe (von wem?), den der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Übrigen in der mündlichen Verhandlung in Abrede gestellt hat, einen Vermögensvorteil im Sinne des § 92 a Abs. 1 Nr. 1 AuslG darstellen sollte, den die Kläger "dafür" erhalten haben oder sich haben versprechen lassen, dass sie ihre Tochter zur illegalen Einreise in das Bundesgebiet angestiftet oder ihr dazu Hilfe geleistet haben (vgl. zu dem insoweit erforderlichen kausalen und finalen Zusammenhang BGH, NJW 1989, 1435, 1436 und Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 16 zu § 92 a AuslG).
  • VG Hamburg, 14.11.2001 - 22 VG 702/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat diese Praxis in seinem Urteil vom 14. November 2001 - 22 VG 702/98 - im Grundsatz gebilligt, ohne freilich auf die Problematik des Haftkostenbeitrags einzugehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1983 - 2 A 18/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03
    In der kostenrechtlichen Literatur wird gleichfalls betont, dass im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern nicht allgemein eine gesetzliche Kostentragungspflicht besteht (vgl. etwa Loeser, NVwKostG, Erl. 3 e zu § 5 unter Hinweis auf OVG Münster, NJW 1984, 195).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

    Auf die mit Beschluss vom 13. Oktober 2003 (11 LA 104/03) zugelassene Berufung der Bezirksregierung hat der Senat die erstinstanzliche Entscheidung mit Urteil vom 25. März 2004 - 11 LB 327/03 - teilweise abgeändert.

    Mit dem Abschlag trägt die Beklagte den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in dem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 (- 1 C 15.04 -, a. a. O.; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, InfAuslR 2004, 361; VG Hamburg, Urt. v. 14.11.2001 - 22 VG 702/98 -, V. n. b.) Rechnung, wonach nur die tatsächlichen Kosten der Abschiebungshaft, nicht aber die (höheren) tatsächlichen Kosten für Gefangene im Strafvollzug beansprucht werden können.

    a) Wie bereits im Urteil des Senats vom 25. März 2004 - 11 LB 327/03 -, a. a. O., ausgeführt, kommt der Kläger zu 2) als Kostenschuldner für die auf seine Tochter entfallenden Abschiebungskosten in Betracht.

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 163/13

    Heranziehung eines minderjährigen Ausländers zu den Kosten der Abschiebung

    25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04

    Keine Kostentragungspflicht hinsichtlich der Abschiebung von Familienangehörigen

    Zwar geht auch der Senat davon aus, dass die Bestimmung des § 82 Abs. 1 AuslG, wonach die durch die Abschiebung entstehenden Kosten "der Ausländer zu tragen" hat, Ausfluss des genannten Prinzips ist (siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, AuAS 2004, S. 195 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drs. 11/6321 S. 83 und Hailbronner, AuslR, RdNr. 1 zu § 82 AuslG); das bedeutet aber nicht, dass über die Spezialregelungen des § 82 AuslG hinaus ein Ausländer mithilfe des allgemeinen Veranlasserprinzips des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG zu Kosten herangezogen werden darf, die im Zusammenhang mit der Abschiebung eines anderen Ausländers (hier: von Familienangehörigen des Klägers) stehen.
  • VG Braunschweig, 09.09.2004 - 3 A 235/03

    Abschiebungskosten; Arbeitgeber; Beweislast; eigene Verantwortung; objektiv

    Nach alledem ist der Klage stattzugeben und der Bescheid der Beklagten vom 19.07.2002 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 06.02.2003 unabhängig von der Frage, in welcher Höhe Abschiebungskosten, insbesondere Kosten für die Abschiebehaft, geltend gemacht werden können (vgl. nicht rechtskräftiges Urt. d. OVG Lüneburg v. 25.03.2004 - 11 LB 327/03 -), aufzuheben.
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