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   VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07   

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VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07 (https://dejure.org/2007,3407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 (https://dejure.org/2007,3407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 (https://dejure.org/2007,3407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Diskriminierungsverbot - zum Aufenthaltsrecht für algerischen Arbeitnehmer bei unbefristeter Arbeitsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungsandrohung bei Rücknahme einer Aufenthaltsbefugnis; Bestehen eines Aufenthaltsrechts eines algerischen Arbeitnehmers bei einer unbefristeten Arbeitsgenehmigung aufgrund des Diskriminierungsverbotes; Aufenthaltsrechtliche Wirkung der auf die Arbeitsbedingungen, ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Algerien Art. 64; VwVfG § 48 Abs. 1
    D (A), Europa-Mittelmeer-Abkommen, Diskriminierungsverbot, Arbeitserlaubnis, Algerien, Algerier, Rücknahme, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsberechtigung

  • Judicialis

    EGAbk ALG Art. 67; ; SGB III § 286

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGAbk ALG Art. 67; SGB III § 286
    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis; Zwischenstaatliche Vereinbarung; ARB 1/80, EU-Richtlinien: Unbefristete Arbeitsberechtigung; Diskriminierungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1794 (Ls.)
  • InfAuslR 2008, 3
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kann einem algerischen Arbeitnehmer wegen des Diskriminierungsverbots in Art. 67 des Europa-Mittelmeer-Abkommens / Algerien ein Aufenthaltsrecht verschaffen, wenn das ihm zustehende ausländerrechtliche Aufenthaltsrecht befristet ist (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - C 97/05 -, Gattoussi);.

    Was die aufenthaltsrechtlichen Wirkungen solcher unbefristeter Arbeitsgenehmigungen angeht, hat der für die Auslegung der einzelnen Europa-Mittelmeer-Abkommen im Hinblick auf die jeweils verliehene Rechtsstellung letztlich maßgebende Europäische Gerichtshof zu vergleichbaren Antidiskriminierungsvorschriften (Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien vom 17.7.1995 und Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Marokko vom 27.4.1976, jetzt Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko vom 26.2.1996) entschieden, dass die dort enthaltenen, auf die "Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen" bezogenen Antidiskriminierungsgrundsätze auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung haben; übersteigt der zeitliche Anwendungsbereich einer einem solchen Staatsangehörigen enthaltenen Arbeitserlaubnis die Dauer einer Aufenthaltserlaubnis, so führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer aus der "zeitlich überschießenden" Arbeitserlaubnis auch ein entsprechendes (weitergehendes) Aufenthaltsrecht ableiten kann (siehe dazu EuGH, Urteil vom 2.3.1999 - C 416/96 - El Yassini, InfAuslR 1999, 218, und Urteil vom 14.12.2006 - C 97/05 - Gattoussi, InfAuslR 2007, 89, Rn 38 f.).

    Insbesondere aus der Entscheidung vom 14.12.2006 (a.a.O.) und der vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Übertragung der im Urteil El Yassini entwickelten Grundsätze auf türkische Arbeitnehmer nach Art. 10 ARB 1/80 (EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - C 4/05 - Güzeli, InfAuslR 2007, 1, 4, Rn 52) ergibt sich, dass der Europäische Gerichtshof auch einer nach deutschem Recht erteilten Arbeitsgenehmigung (vgl. § 286 Abs. 3 SGB III) eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Wirkung beimisst.

    Da nach deutschem Recht mit der Arbeitserlaubnis gerade keine aufenthaltserlaubnisunabhängigen Rechte verliehen werden (siehe dazu BVerwG, a.a.O. und Hailbronner, NVwZ 2007, S 416), würde die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von deutschen Arbeitserlaubnissen und -genehmigungen leerlaufen, wenn man sie auf solche Fälle beschränken würde, in denen nach innerstaatlichem Recht von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Beschäftigungsrechte verliehen worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 a.a.O. Rn 39).

    Der Senat kann offenlassen, inwieweit eine solche Gemeinsame Erklärung - dort, wo sie abgegeben worden ist - der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit Erfolg entgegengehalten werden kann; immerhin hat auch der Europäische Gerichtshof in dem Verfahren Gattoussi eingeräumt, aus der Gemeinsamen Erklärung ergebe sich jedenfalls, dass das Diskriminierungsverbot "als solches" nicht der Regelung des Aufenthaltsrechts diene (Urteil vom 14.12.2006, a.a.O. Rn 35).

    Ergibt sich danach für den Kläger aus Art. 67 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens-Tunesien ein entsprechendes "überschießendes" Aufenthaltsrecht, so ist dies lediglich durch die dem Abkommen selbst zu entnehmenden Vorbehalte begrenzt, die dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates sowie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen (siehe EuGH, Urteil vom 14.12.2006 a.a.O. Rn 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Nach § 48 Abs. 1 LVwVfG kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt auch nach Unanfechtbarkeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden; diese Vorschrift gilt auch für ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnisse (siehe BVerwG, Urteil vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298, 304 und zuletzt Urteil vom 5.9.2006 - 1 C 20.05 -, NVwZ 2007, 470).

    Es ist anerkannt, dass der Rücknahme eines Aufenthaltstitels ein anderweitiger Aufenthaltstitel entgegengehalten werden kann (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 23.5.1995, a.a.O.; zur vergleichbaren Problematik bei der Widerrufsentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG siehe BVerwG, Urteil vom 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.2.2007 - 13 S 2409/06 -, juris und Urteil vom 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, VBlBW 2006, 442).

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Was die aufenthaltsrechtlichen Wirkungen solcher unbefristeter Arbeitsgenehmigungen angeht, hat der für die Auslegung der einzelnen Europa-Mittelmeer-Abkommen im Hinblick auf die jeweils verliehene Rechtsstellung letztlich maßgebende Europäische Gerichtshof zu vergleichbaren Antidiskriminierungsvorschriften (Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien vom 17.7.1995 und Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Marokko vom 27.4.1976, jetzt Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko vom 26.2.1996) entschieden, dass die dort enthaltenen, auf die "Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen" bezogenen Antidiskriminierungsgrundsätze auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung haben; übersteigt der zeitliche Anwendungsbereich einer einem solchen Staatsangehörigen enthaltenen Arbeitserlaubnis die Dauer einer Aufenthaltserlaubnis, so führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer aus der "zeitlich überschießenden" Arbeitserlaubnis auch ein entsprechendes (weitergehendes) Aufenthaltsrecht ableiten kann (siehe dazu EuGH, Urteil vom 2.3.1999 - C 416/96 - El Yassini, InfAuslR 1999, 218, und Urteil vom 14.12.2006 - C 97/05 - Gattoussi, InfAuslR 2007, 89, Rn 38 f.).

    Dem Urteil Güzeli (a.a.O.) und auch der Bezugnahme auf die Entscheidung El Yassini (Urteil vom 2.3.1999, a.a.O.) in der Entscheidung Gattoussi (a.a.O.) kann nicht entnommen werden, dass der Europäische Gerichtshof es der deutschen Rechtsprechung überlässt, nach nationalem Recht zu entscheiden, ob mit der Erteilung der unbefristeten Arbeitserlaubnis mit entsprechender Wirkung für die Europa-Mittelmeer-Abkommen derartige aufenthaltsrechtliche Wirkungen verbunden sein sollen oder nicht (a.A. OVG Münster a.a.O.).

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Ob dies auch für solche Europa-Mittelmeer-Abkommen gilt, denen eine anderslautende "Gemeinsame Erklärung" beigefügt ist (verneinend BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241), bleibt offen.

    Damit ist der Europäische Gerichtshof der anderslautenden deutschen Rechtsprechung (siehe BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241, 245; OVG Münster, Beschluss vom 25.7.2005 - 18 B 983/05 -, juris und vom 22.6.2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983; BayVGH, Beschluss vom 23.3.2006 - 24 CS 06.514 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 6.4.2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285) entgegengetreten.

  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 CS 06.514
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Damit ist der Europäische Gerichtshof der anderslautenden deutschen Rechtsprechung (siehe BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241, 245; OVG Münster, Beschluss vom 25.7.2005 - 18 B 983/05 -, juris und vom 22.6.2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983; BayVGH, Beschluss vom 23.3.2006 - 24 CS 06.514 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 6.4.2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285) entgegengetreten.
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Es ist anerkannt, dass der Rücknahme eines Aufenthaltstitels ein anderweitiger Aufenthaltstitel entgegengehalten werden kann (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 23.5.1995, a.a.O.; zur vergleichbaren Problematik bei der Widerrufsentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG siehe BVerwG, Urteil vom 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.2.2007 - 13 S 2409/06 -, juris und Urteil vom 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, VBlBW 2006, 442).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06

    Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Es ist anerkannt, dass der Rücknahme eines Aufenthaltstitels ein anderweitiger Aufenthaltstitel entgegengehalten werden kann (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 23.5.1995, a.a.O.; zur vergleichbaren Problematik bei der Widerrufsentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG siehe BVerwG, Urteil vom 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.2.2007 - 13 S 2409/06 -, juris und Urteil vom 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, VBlBW 2006, 442).
  • VGH Hessen, 06.04.2004 - 9 TG 864/04

    Marokkanischer Arbeitnehmer; Aufenthalt; Diskriminierungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Damit ist der Europäische Gerichtshof der anderslautenden deutschen Rechtsprechung (siehe BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241, 245; OVG Münster, Beschluss vom 25.7.2005 - 18 B 983/05 -, juris und vom 22.6.2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983; BayVGH, Beschluss vom 23.3.2006 - 24 CS 06.514 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 6.4.2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285) entgegengetreten.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs zur aufenthaltsrechtlichen Wirkung "überschießender" Arbeitserlaubnisse schließt sich der Senat, der als nationales Gericht im Interesse der einheitlichen Anwendung des Europarechts grundsätzlich gehalten ist, die vom EuGH vorgegebene Auslegung anzuwenden (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6.10.1982 - Rs 283/81 - CILFIT -, Slg. 1982, 3415, Rn 16 ff.), jedenfalls für das hier streitige Abkommen mit Algerien an.
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07
    Nach § 48 Abs. 1 LVwVfG kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt auch nach Unanfechtbarkeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden; diese Vorschrift gilt auch für ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnisse (siehe BVerwG, Urteil vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298, 304 und zuletzt Urteil vom 5.9.2006 - 1 C 20.05 -, NVwZ 2007, 470).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 18 B 722/07

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

  • EuGH, 26.10.2006 - C-4/05

    Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 18 B 983/05

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

  • OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07

    Berufung eines türkischen Arbeitnehmers auf Art. 10 EWGAssRBes 1/80 -

    Mit seinem nachfolgenden Urteil vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache Gattoussi (a.a.O.) ist der EuGH dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich zwischenzeitlich die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend angeschlossen hatte (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 6.4.2004, NVwZ-RR 2005, 285; VGH München, Beschl. v. 14.6.2005, 24 ZB 05.242, juris; OVG Münster, Beschl. v. 25.7.2005, 18 B 983/05, und v. 22.6.2007, InfAuslR 2007, 331; a.A. VG Aachen, Vorlagebeschluss v. 19.12.2004, InfAuslR 2005, 136; und VG Darmstadt, Vorlagebeschluss v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135; VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, InfAuslR 2008, 3; siehe auch Haibronner NVwZ 2007, 415), insoweit der Sache nach entgegen getreten (wie hier VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall stellt sich im Übrigen nicht die Frage, ob der Rechtsprechung des EuGH zur Bedeutung assoziationsrechtlicher Diskriminierungsverbote auf den aufenthaltsrechtlichen Status von davon erfassten Arbeitnehmern gegebenenfalls deshalb nicht zu folgen ist, weil der EuGH die von den Vertragsstaaten zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen EG-Tunesien (und zu weiteren derartigen Abkommen) abgegebene "Gemeinsame Erklärung" nicht beachtet hat, nach der für die Erteilung, die Verlängerung oder die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die geltenden bilateralen Übereinkünfte zwischen Tunesien (sowie den sonst betroffenen Mitgliedstaaten) maßgeblich sind (zur Bedeutung einer solchen Erklärung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.; zur Kritik an der Nichtberücksichtigung der "Gemeinsamen Erklärung" in der Rechtsprechung des EuGH vgl. Hailbronner, NVwZ 2007, 415 ff.).

  • VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Tunesier,

    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.

    Dies ergibt sich insbesondere auch aus den Ausführungen des Generalanwalts im Schlussantrag vom 6. April 2006, der gerade die im deutschen Arbeitsgenehmigungsrecht vorgesehene vollständige Abhängigkeit der Arbeitsgenehmigung vom Fortbestand der Aufenthaltsgenehmigung unter Hinweis auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit in Frage gestellt hat, und denen der Europäische Gerichtshof mit seiner Auslegung letztlich gefolgt ist, vgl. Schlussantrag des Generalanwalts Colomer vom 6. April 2006, juris, Rdnr. 57 ff.; VGH BW, Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, a.a.O.

    Im Übrigen ist zu beachten, dass bei einem anderem Verständnis, namentlich einem Festhalten an der bisherigen aufenthaltsrechtlichen Beurteilung der Diskriminierungsverbote der Europa-Mittelmeer-Abkommen in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von deutschen Arbeitsgenehmigungen letztlich ins Leere gehen würde, wenn man sie auf solche Fälle beschränken würde, in denen nach innerstaatlichem Recht von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Beschäftigungsrechte verliehen worden sind, da nach deutschem Recht mit der Arbeitsgenehmigung gerade keine aufenthaltsunabhängigen Rechte verliehen werden, vgl. VGH BW, Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 - , a.a.O.

  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in dem Streitverfahren

    Auch der 13. Senat des VGH Mannheim ist der Ansicht, aus der Entscheidung des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 (Gattoussi, a.a.O.) sei zu schließen, dass dieses Gericht auch einer nach deutschem Recht erteilten "überschießenden" Arbeitsgenehmigung eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Wirkung beimesse (Urt. v. 27.9.2007, InfAuslR 2008, 3, juris Rn. 19, und Urt. v. 10.7.2008, InfAuslR 2008, 424, juris Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

    Ob die Verkürzung der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels des Klägers darüber hinaus zum maßgebenden Zeitpunkt gegen das supranationale europarechtliche Gleichbehandlungsgebot nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 verstößt, weil sie die Ausübung eines "überschießenden" Beschäftigungsrechts auf Grund einer unbefristeten nationalen Arbeitsgenehmigung vereitelt (vgl. EuGH, Slg. 2006, I-10279 - Güzeli - Rn. 48 ff. = NVwZ 2007, 187; Slg. 2006, I-11917 - Gattoussi - Rn. 42 f. = NVwZ 2007, 430; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 - a. A. BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 18.02 - NVwZ 2004, 241), kann daher offen bleiben.
  • VG Münster, 03.09.2008 - 8 K 1316/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, nachträgliche Befristung,

    Soweit der VGH Baden-Württemberg die Auffassung vertritt, diese Auslegung des deutschen Rechts, dass Ausländern grundsätzlich keine gegenüber dem Aufenthaltsrecht weitergehende Beschäftigungsrechte erteilt werden, lasse die Rechtsprechung des EuGH leerlaufen", vgl. Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3, verkennt er, dass diese Rechtsprechung des EuGH für ein aus dem Diskriminierungsverbot ableitbares Aufenthaltsrecht eben gerade voraussetzt, dass in Bezug auf die Beschäftigung nach nationalem Recht weitergehende Rechte verliehen worden sind, als in Bezug auf den Aufenthalt.

    Daher kann offen bleiben, ob einem Anspruch des Klägers auch im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Abkommens entgegen gehalten werden kann, dass der Kläger nach eigenen Angaben gegenwärtig nicht über einen gültigen Pass verfügt, da ihm dieser gestohlen und ein neuer Pass noch nicht ausgestellt worden sei, ablehnend ohne nähere Begründung VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3 = juris Rn. 21.

  • VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Begriff des

    Die nationalen Regelungen, durch die das Erlöschen der unbefristeten Arbeitsberechtigung nach Wegfall eines auch nur vorübergehenden Bleiberechts angeordnet wird, verstoßen mangels hinreichender Transparenz selbst gegen die auch im Gemeinschaftsrecht geltenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit und nehmen dem Diskriminierungsverbot im Rahmen dessen Anwendungsbereichs seine praktische Wirksamkeit, vgl. (noch nicht rechtskräftiges) Urteil der Kammer vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 -, a.a.O.; i.E. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer- Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; für das Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80: VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 4 Bf 232/07 -, DVBl. 2008, 1002; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983; VGH Bayern, Beschlüsse vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris., und vom 13. Februar 2008 - 10 ZB 07.3197 -, juris; ähnlich, aber i.E. offen gelassen: VGH BW, Beschluss vom 30. März 2009 - 11 S 3249/08 -, juris.

    Dies gilt auch für die Fälle, in denen in der neueren, nationalen obergerichtlichen Rechtsprechung im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dem Diskriminierungsverbot anerkannt wurde, vgl. VGH BW, Urteile vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3, und vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 4 Bf 232/07 -, DVBl. 2008, 1002; Urteil der Kammer vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2008 - 13 S 708/08

    Zum Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Verlängerung der

    Dies gilt auch, obwohl diese Arbeitsgenehmigung bei einer nur am nationalen Recht orientierten Betrachtungsweise keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängigen weitergehenden Rechte vermittelt (hierzu siehe BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18/02 -, BVerwGE 118, 249), wie der erkennende Senat bereits bei Anwendung des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Algerien entschieden hat (Urteil vom 27.9.2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; ebenso OVG Hamburg, a.a.O.; a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.2.2008 - 10 ZB 07.3197 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.6.2007, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 6.4.2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08

    Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rechtssache Gattoussi die Ansicht vertreten, die Auslegung des nationalen deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts nach Maßgabe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.07.2003 (a. a. O.) lasse die Rechtsprechung des EuGH zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen deutscher Arbeitserlaubnisse und -genehmigungen "leerlaufen" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 - InfAuslR 2008, 3 und Urteil vom 10.07.2008, a. a. O.) bzw. "höhle" die praktische Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 "aus" (OVG Hamburg, Urteil vom 29.05.2008 - 4 Bf 232/07 - juris).
  • VG Aachen, 16.10.2007 - 8 L 261/07

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Feststellungsklage,

    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung dem Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko bzw. Tunesien in Fällen der vorliegenden Art aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher im Wesentlichen unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam "überschießendes" Recht auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, a.a.O.; im Anschluss daran: OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris und vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern, Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, erscheint es zweifelhaft, ob diese Argumentation nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Gattoussi" aufrechterhalten bleiben kann, vgl. bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 und VGH Bayern, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris; verneinend für das Europa- Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, juris.

    Andernfalls würde die Rechtsprechung des EuGH zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von deutschen Arbeitsgenehmigungen ins Leere gehen, wenn man sie auf solche Fälle beschränken würde, in denen nach innerstaatlichem Recht von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Beschäftigungsrechte verliehen worden sind, da nach deutschem Recht mit der Arbeitserlaubnis gerade keine aufenthaltsunabhängigen Rechte verliehen werden, vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2008 - 11 S 2765/07

    Keine über die unmittelbar durch eine Aufenthaltserlaubnis gestattete

    Dabei kann offen gelassen werden, ob einer unbefristeten oder jedenfalls zeitlich in ihrer Geltung über das Aufenthaltsrecht hinausgehenden Arbeitserlaubnis eine auch aufenthaltsrechtlich relevante Rechtsposition zugesprochen werden kann (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - Rs. C-4/05 -, Slg. 2006, I-10279 - Güzeli = InfAuslR 2007, 1 und Urteil vom 14.12.2006 - C-97/05 -, Slg. 2006, I-11917 - Gattoussi = InfAuslR 2007, 89 sowie bejahend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 -, juris und verneinend BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241 = InfAuslR 2004, 54 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2007 - 18 B 108/07 -, juris; kritisch auch Hailbronner, NVwZ 2007, 415).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 22 L 2241/20
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

  • VG München, 16.10.2008 - M 12 K 08.3676

    Türkischer Staatsangehöriger; zeitliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis;

  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 ZB 07.3197

    Festhalten an ehelicher Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar;

  • VG Hamburg, 04.05.2009 - 15 E 628/09

    Türkischer Arbeitnehmer: Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt nach

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 19 C 08.2349

    D (A), Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Diskriminierungsverbot, Arbeitnehmer,

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 19 C 07.2349

    Prozesskostenhilfe; Klage gegen die Ausweisung; Aufenthaltsrecht des tunesischen

  • VG München, 14.03.2008 - M 24 K 07.3204

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht;

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