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   BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79   

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https://dejure.org/1979,1045
BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79 (https://dejure.org/1979,1045)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1979 - 4 StR 517/79 (https://dejure.org/1979,1045)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 (https://dejure.org/1979,1045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Prozessverschleppung - Unterlassene Bekanntmachung der Schlussanträge durch einen Dolmetscher - Strafschärfende Wertung des Fehlens eines sexuellen Notstandes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 240
  • NStZ 1981, 295
  • JR 1980, 335
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Ohne diese Überzeugung darf das Gericht einen Beweisantrag jedoch nicht wegen Verschleppungsabsicht ablehnen (BGHSt 21, 118, 121; BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78).

    Schließlich erwecken die Urteilsgründe (UA 24) die Besorgnis, daß der Tatrichter seine Verpflichtung, Beweisanträge des Angeklagten bis zur Urteilsverkündung entgegennehmen zu müssen (BGHSt 21, 118, 123), verkannt hat.

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das Prozeßverhalten eines Angeklagten darf nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden (BGHSt 1, 105).

    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Dies war zulässig (vgl. BGHSt 26, 311).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132; BGH MDR 1954, 693; BGH VRS 40, 418; BGH, Beschluß vom 21. März 1979 - 4 StR 606/78).
  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 342/60
    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Die Behauptung könnte allenfalls Anlaß dafür sein, dem Verteidiger eine neue - vollständige - Ausfertigung zuzustellen, mit der Folge, daß die Frist zur Revisionsbegründung erst vom Zeitpunkt dieser Zustellung an in Lauf gesetzt würde (Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 345 StPO Rdn. 6; vgl. auch BGHSt 12, 374).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132; BGH MDR 1954, 693; BGH VRS 40, 418; BGH, Beschluß vom 21. März 1979 - 4 StR 606/78).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 297/62

    Fahrzeuginsasse - Unfallursächliches Verhalten des Fahrers - Wartepflicht -

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Ist der Angeklagte teilweise, d.h. in einem Umfang der deutschen Sprache kundig, daß ein Verstehen möglich ist, so unterliegt die Zuziehung und Einschaltung eines Dolmetschers dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 3, 285; BGH GA 1963, 148).
  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das außerhalb der Tatausführung liegende Verhalten und die Lebensführung des Angeklagten dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit der Straftat zusammenhängen, also z.B. Schlüsse auf ihren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren (BGH NJW 1971, 1758).
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78

    Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen

  • BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79

    Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines

  • BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78

    Strafzumessungserwägungen bei einer fortgesetzten Tat - Rechtmäßigkeit einer

  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Die Lebensführung als solche darf dem Angeklagten nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259; 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris]; 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335 und 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124).

    Denn die Lebensführung als solche darf dem Angekl. nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt (BGH, Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259; LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 167) noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (BGH, Urt. v. 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris] und 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335; Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; Urt. v. 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124 und 07.09.1983 - 2 StR 412/83, a.a.O.).

  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische

    (3) Vielmehr steht die Wertung, der Angeklagte weise eine "komplexe Disposition" zum Normbruch auf, in einem durch das Landgericht nicht aufgelösten Widerspruch zu seinem bisher straffreien Vorleben (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79, JR 1980, 335).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Ein Angeklagter darf im Rahmen seiner Verteidigung einen Belastungszeugen als unglaubwürdig hinstellen, ohne für den Fall des Mißerfolgs schon deshalb eine schärfere Bestrafung befürchten zu müssen (vgl. BGH MDR 1980, 240, 241; Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 29).
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